hier: Organisationsgutachten Verwaltung
Sachverhalt:
Der Rat der
Stadt Billerbeck hat in seiner Sitzung am 10.04.2014 diesen Antrag zur Beratung
an den HFA verwiesen.
Hier ist zu
klären, wie mit diesem Antrag weiter verfahren werden soll.
Zur
Vorbereitung auf die Diskussion in den politischen Gremien hat zu diesem Thema
eine Sitzung auf Fachbereichsleiterebene stattgefunden, an der der Personalrat
beteiligt worden ist. Nach intensiver Diskussion verständigte man sich darauf,
dem Fachausschuss die Weiterentwicklung der Verwaltungsorganisation in den
vergangenen Jahren darzuzulegen.
Die
Verwaltungsorganisation wurde in den letzten Jahrzehnten fortwährend
weiterentwickelt. So wurden bereits 1998 die klassischen Ämter (Bauamt,
Hauptamt, Personalamt, Fremdenverkehrsamt, Kulturamt, Schulverwaltungsamt,
Kämmerei, Steueramt, Ordnungsamt, Meldeamt, Sozialamt und Wohngeldamt) zu Fachbereichen zusammengefasst. Seinerzeit
waren es noch 6 Fachbereiche. Zuvor war bereits die Entscheidung einen
Eigenbetrieb für den Abwasserbereich zu gründen getroffen worden. Aus den 6 Fachbereichen
sind durch die Zusammenlegung die jetzigen 4 Fachbereiche, wie im beigefügten
Organisationsplan der Verwaltung der Stadt Billerbeck aufgeführt, entstanden.
Diese haben sich aus Sicht der Verwaltung in den letzten Jahren bestens bewährt
und decken sich auch mit dem Aufbau von vielen Kommunen unserer Größenordnung
im gesamten Münsterland. Sie sind in enger Anlehnung an den Empfehlungen der
Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGST) in Köln
aufgebaut worden.
Darüber
hinaus wurden immer wieder einzelne Fragestellungen innerhalb der Verwaltung
beleuchtet und auch teilweise extern untersucht. So wurde im Jahre 2000 eine
Organisationsuntersuchung für den Bereich des Abwasserwerkes und der
Bauleitplanung durch das Büro von Herrn Dr. Berger – Team aus Bielefeld durchgeführt. Als eines der
Ergebnisse wurde gemeinsam mit der Politik entschieden, dass die Bauleitplanung
durch eigenes Personal durchgeführt werden sollte. Vor dem Hintergrund der sehr
aufwendigen Planung und der unterschiedlichen Themenfelder, wie Ausweisung von
neuen Baugebieten, Windeignungsbereichen
und der Thematik der Stallneubauten im Außenbereich, eine sicherlich richtige
Entscheidung.
Das sehr
aufwendige Verfahren der flächendeckenden Stellenbewertung schloss sich im Jahr
2000 an. Alle Beamten- und Angestelltenstellen wurden in einem Jahr bewertet.
Hierzu wurde eine Bewertungskommission unter Beteiligung der Politik,
Verwaltungsleitung und dem Personalrat gebildet. Das Team um Dr. Berger hat die
Stellenbewertung durchgeführt. Im Zuge der Bewertung wurde jeder Arbeitsplatz
überprüft. Hier wurden insbesondere auch die Zuschnitte der Stellen analysiert.
Schließlich wurden Zeitanteile für bestimmte Tätigkeiten, teilweise durch
Aufzeichnungen, Statistiken und Interviews,
ermittelt. Die Stellenbewertung hat seitens der Verwaltung sehr viele
Mitarbeiterstunden gebunden.
Heute noch
wird jede Stelle, sofern eine Neuwertung erforderlich ist, extern durch Herrn
Dr. Berger bewertet.
Die letzte
umfassende organisatorische Überprüfung hat mit der Einführung von NKF
stattgefunden. Hierzu wurde noch einmal,
auch anhand der neu zu bildenden Produkte, die Zuordnung der
verschiedensten Tätigkeiten in der gesamten Verwaltung analysiert und zugeordnet
und die personelle Ausstattung für den NKF Prozess optimiert.
Vom Grundsatz
werden bei jeder personellen Änderung durch Ausscheiden eines Mitarbeiters
Überlegungen über die richtige Nachbesetzung angestellt, um Arbeitsabläufe noch
weiter zu optimieren oder Stellen neu zusammenzufassen. Auch die Zuweisung von
neuen Tätigkeiten, die auf die Kommune herunter delegiert werden, zwingen
häufig zu Anpassungen.
So wurden in
den letzten Jahren die Aufgabenbereiche Jugend und Kinderbetreuung aus dem
Fachbereich Zentrale Dienste und Ordnung herausgelöst und dem Fachbereich
Soziales zugeschlagen. Dort übernimmt auch eine Mitarbeiterin die Aufgabe des
Kommunalen Familienmanagements und ist Ansprechpartnerin fürs Ehrenamt.
So wurde z.B.
in die Aufgabe des niederschwelligen Besuchsangebotes von Familien mit
Neugeborenen ein ehrenamtlicher Kreis mit hauptamtlicher Unterstützung
eingerichtet.
Bei der
Einrichtung der Schulsozialarbeit wurde die Einrichtung einer externen
Fachstelle angestrebt, da sich dort der Sachverstand bündeln lässt, der in
unserer Verwaltung in diesem Bereich nicht vorhanden ist.
Dem Bauhof
wurde zur besseren Steuerung eine Leitung innerhalb der Verwaltung zugewiesen.
Die Einführung einer Kostenleistungsrechnung zur Weiterentwicklung zu einem
Baubetriebshof steht bevor. Notwendige
Software befindet sich in der Erprobungsphase.
Die
Schulhausmeister sind zwar jeweils einem Gebäude zugeordnet, befinden sich
ansonsten in einem Pool, um die zur Verfügung stehenden Stellen optimal
auszunutzen.
Im
Fachbereich Finanzen wurde eine zentrale Buchhaltung eingerichtet. Auch die
zentrale Submissionsstelle wird von den dortigen Mitarbeitern besetzt. Beides
hat sich sehr bewährt, da auf diese Art der Fachbereich wichtige Funktionen
innerhalb der Verwaltung übernimmt.
Um einen
externen Blick auf die veränderten Arbeitsabläufe und Organisationsformen zu
erhalten, hat das Land NRW im Jahre 2003 die Gemeindeprüfungsanstalt in Herten
gegründet. Ziel der Gemeindeprüfungsanstalt ist es, insbesondere die Arbeitsabläufe
der Verwaltung und wirtschaftlichen Strukturen der Kommunen zu verbessern. Mit
Hilfe von Benchmarks ist es erstmals möglich, einen Vergleich zwischen den
Kommunen herzustellen.
2006 wurde
die erste GPA-Prüfung durchgeführt. Seinerzeit noch mit dem Ampelsystem. Dieses
wurde auch dem Rat der Stadt Billerbeck erläutert. Weitere Prüfungen der
GPA, insbesondere im IT Bereich, haben
sich angeschlossen. Auch diese Ergebnisse wurden dem Rat vorgestellt. Hierbei
wurde noch einmal herausgearbeitet, dass die Stadt Billerbeck durch die
autonome Datenverarbeitung gut aufgestellt ist.
Bei der Prüfung 2012 wurde die Personalbemessung in verschiedensten
Bereichen der Verwaltung mit einem durchweg guten Ergebnis für die Stadtverwaltung
Billerbeck durchgeführt.
Im Gegensatz
zu anderen Kommunen hat die Gemeindeprüfungsanstalt für die Stadt Billerbeck
keine grundsätzliche Überprüfung der Organisationsstruktur angeregt, sondern
ausdrücklich gelobt, dass die Aufgabenverteilung und der Aufgabenzuschnitt
stetig beobachtet und angepasst werden.
Im
Sozialbereich wurde die Stellenbemessung und Aufgabenerledigung des SGB II
Bereiches durch das Jobcenter des
Kreises Coesfeld überprüft und für angemessen befunden.
Um die
Schnittstelle zum Rat optimal zu gestalten, wurden den entsprechenden
Fachausschüssen die zuständigen Fachbereiche zugeordnet.
Die
Fachbereiche in der Stadt Billerbeck arbeiten in Teams mit einer flachen
Hierarchie, um die Eigenverantwortlichkeit jeden Mitarbeiters zu stärken, was
in einer kleinen Verwaltung unerlässlich ist. Die Vielzahl der
Mischarbeitsplätze stellt hohe Anforderungen an organisatorische
Entscheidungen.
Derzeit nimmt
die Stadt Billerbeck an einem landesweiten Vergleichsring für kleinere Kommunen
teil und vergleicht ihre Leistungen in unterschiedlichen Bereichen, so z.B.
Personal, IT, Finanzen, Schule, Bauhof und Kinderbetreuung. Auch hier zeigt
sich, dass die Verwaltung gut aufgestellt ist, Ergebnisse werden im Laufe des
nächsten Jahres vorliegen.
Hinsichtlich
der Kosten für eine mögliche Aufbau- und Ablaufuntersuchung hat sich die Stadt
Billerbeck an die KGSt gewandt. Die Stadt Billerbeck ist seit Jahrzehnten
Mitglied der KGSt.
Nach Angaben
der KGSt würde heute in der Regel auf, wie in dem SPD-Antrag formuliert, groß
angelegte Organisationsuntersuchungen verzichtet.
Auf Grund der
Projekterfahrungen der KGSt sollte zunächst gezielt festgestellt werden, welche
Themen ein erhöhtes Optimierungspotenzial aufzeigen und vertieft untersucht
sowie ggf. reorganisiert werden sollten. Daher schlägt die KGSt der Stadt
Billerbeck vor, den Gesamtprozess in zwei Phasen zu unterteilen. In der ersten
Phase soll im Rahmen einer Organisationsanalyse mit der Aufnahme und der
Analyse der Stärken und Schwächen im Handeln der Stadtverwaltung die Basis für
eine ggfs. erforderliche gezielte und vertiefende Organisationsuntersuchung in
einer zweiten Phase gelegt werden.
Phase 1
stellt somit eine Erhebungs- und Analysephase dar, in der insbesondere die
Themen
- Aufbauorganisation,
- Ablauforganisation,
- Führung und Zusammenarbeit,
- Kommunikation und Information,
- Aus- und
Fortbildung/Weiterbildungsmöglichkeiten,
- Sachmittel- und IT Ausstattung,
- Rahmenbedingungen, Trends, Vorgaben,
- Personalfluktuation in der
Mitarbeiterschaft
behandelt
werden.
Sie soll dazu
dienen, den tatsächlichen, ggf. erforderlichen Untersuchungsbedarf zu
identifizieren. Die Beteiligten können sich so auf Basis der in Phase 1
erzielten
Arbeitsergebnisse in Phase 2 auf die Bereiche konzentrieren, die auch wirklich
einer Untersuchung im Detail bedürfen. Dies gewährleistet, dass positive
Ergebnisse schneller erlebbar gemacht werden können und der Aufwand auf
Auftraggeber- und Auftragnehmerseite möglichst gering gehalten wird.
Durch
Einbeziehung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden ihr Wissen und ihre
Fähigkeiten für den Gesamtprozess genutzt, gleiches gilt für die
Personalvertretung.
Nach diesem
Ansatz ist bis zum Ende von Phase 1 ergebnisoffen, was Gegenstand einer ggf.
erforderlichen vertieften Untersuchung in Phase 2 sein könnte. Dies kann erst
nach Durchsicht und Würdigung der Ergebnisse aus Phase 1 durch die
Verantwortlichen der Stadt Billerbeck entschieden werden.
Phase 1 endet
mit einer Darstellung, welche einzelnen Maßnahmen unabhängig von Phase 2
bereits ohne weiteren Untersuchungsbedarf umgesetzt werden können.
Sie stellt
des Weiteren dar, welche Bereiche in Phase 2 mit welchen Zielsetzungen tiefer
analysiert bzw. welche Themenkomplexe inhaltlich vertieft betrachtet werden
sollten.
Hier einige
Beispiele:
- Sollten Prozessoptimierungen (GPO’s)
durchgeführt werden, um Durch-laufzeiten zu optimieren, Liege- und
Wartezeiten zu reduzieren, Doppelarbeiten zu vermeiden und
Kontrollfunktionen sicherzustellen bzw. diese auf ein notwendiges Maß zu
reduzieren?
- Sind Personalentwicklungsmaßnahmen
notwendig, weil z. B. erkannt wurde, dass es Defizite im
Qualifikationsniveau von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gibt?
- Wie ist die strategische Ausrichtung der
Stadtverwaltung?
- Welche Aufgaben möchte die Stadt in
Zukunft selbst wahrnehmen, welche auf Dritte übertragen und welche in Form
Interkommunaler Zusammenarbeit organisieren?
- Wo ist eine Berechnung des
Stellenbedarfs erforderlich?
- In welchem Umfang sind
Stellenbewertungen zu überprüfen?
- Welcher Handlungsbedarf ergibt sich für
den IT-Bereich?
- Etc.
Die KGSt hat
sehr gute Erfahrungen gemacht, dieses 2-Phasen-Modell durchzuführen. Gerne
steht die KGSt der Stadt Billerbeck vor Ort zur Verfügung und präsentiert
dieses angedachte Vorgehen.
Für eine
seriöse Kalkulation des Aufwandes für die Begleitung eines potenziellen
Projektes ist ein Klärungsgespräch vor Ort erforderlich. Auf dieser Basis würde
die KGSt ein Angebot erstellen, in dem die Vorgehensweise in Projektschritten
erläutert und mit Aufwand kalkuliert wird. Aufgrund anderer Projekte empfiehlt
die KGSt der Stadt Billerbeck, zunächst ein Budget von rd. 40.000 – 60.000 €
für einen ausgewählten Zeitraum zur Verfügung zu stellen. In welchem Umfang
dies tatsächlich in Anspruch genommen wird, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht
beurteilt werden.
Für die erste
Phase sollten rd. 3 – 4 Monate einkalkuliert werden. Der interne Aufwand für
diese erste Phase besteht in der Koordination von Materialien, Terminen und
Maßnahmen zur internen Kommunikation. Der zeitliche sowie personelle Aufwand
für die zweite Phase hängt selbstverständlich von den zu bearbeitenden Themen
ab. Der Vorteil dieser Vorgehensweise ist, dass in der Phase 1 der interne
Aufwand nicht intensiv ist und in der Phase 2 gezielt die Themen bearbeitet
werden, die ein Optimierungspotenzial haben.
Vergleichbares
gilt für andere Beratungsunternehmen. Der Auftraggeber muss zunächst das Ziel
formulieren, bevor aussagekräftige Abläufe festgelegt und Angebote eingeholt
werden können.
Insgesamt
bleibt festzuhalten, dass neben den
Kosten für ein umfassendes Orga-Gutachten ein erheblicher Aufwand innerhalb der
Verwaltung entstehen wird. Neben den Mitgliedern einer Projektgruppe werden wie
bei der Stellenbewertung auch viele Mitarbeiter/innen zeitlich betroffen seien.
Zum einen durch Interviews und Befragungen und
zum anderen ggfs. durch die Aufzeichnung von Fallzahlen und Statistiken,
ähnlich wie bei dem Stellenbewertungsverfahren 2002.
Darüber hinaus
muss es für eventuelle organisatorische Änderungen stets personellen Spielraum
geben. Ab Frühjahr 2015 wird die Stelle des Fachbereichsleiters Finanzen
aufgrund des Ruhestandes des jetzigen Stelleninhabers vakant sein.
Über einen
möglichen Neuzuschnitt der Fachbereiche vor diesem Hintergrund ist verwaltungsintern
beraten worden. Es gäbe eine Reihe von Möglichkeiten, die Fachbereiche neu
zuzuschneiden und von vier auf drei Fachbereiche zu reduzieren.
Folgt man den
neueren Untersuchungen, sollten langfristig die internen Dienstleistungen
Zentrale Steuerung und Service (Finanzmanagement eingeschlossen) in einem
Fachbereich zusammengeschlossen werden. Die Bürgerdienstleistungen (Arbeit und
Soziales, Kultur und Sport, Sicherheit und Ordnung, Bildung und Generationen)
in einem weiteren Fachbereich und die Themen Stadtentwicklung und Bauen im
dritten Fachbereich. Die Themen Wirtschaftsförderung, Tourismus und
Stadtmarketing würden dann im Rahmen einer Stabsstelle beim Bürgermeister
untergebracht.
Das würde für
die Stadtverwaltung bedeuten, den jetzt
größten Fachbereich Zentrale Dienste und Ordnung aufzuteilen und den jetzigen
Fachbereich Finanzen in diesen einzugliedern.
Es könnte
zwar auf eine Fachbereichsleiterstelle verzichtet werden, zwei der
verbleibenden Fachbereichsleiter erhielten jedoch eine größere Aufgabenfülle,
die durch zusätzliche Stundenkontingente abgefedert werden müssen. Da alle
Fachbereichsleiter in der Stadtverwaltung Billerbeck in erheblichem Maße nicht
ausschließlich Leitungsfunktionen ausüben, sondern auch selbst Sachbearbeitung
wichtiger Themen übernehmen, müsste hier für leistungsfähiger Ersatz gefunden
werden. Es müsste auf jeden Fall eine für das Finanzwesen verantwortlicher
Mitarbeiter mit einer angemessenen Eingruppierung bestellt werden. Die
Fachbereichsleitung zumindest eines der
neuen größeren Fachbereiche hätte Anspruch auf Höhergruppierung.
So könnten
mit einer solchen Umorganisation keine Kosten gespart werden, es entstehen nach
erster Berechnung sogar Mehrkosten.
Vorteile im
organisatorischen Ablauf werden ebenfalls derzeit nicht gesehen, sodass verwaltungsseitig
dieser Gedanke nicht weiter verfolgt wird.
Der Bestand
des Fachbereiches Finanzen als eigenständiger Fachbereich hat sich in
Billerbeck bewährt.
Verwaltungsintern wird nach ausführlicher Betrachtung der Sachlage und Einbeziehung des Personalrates vorgeschlagen, auf ein, wie im Antrag formuliert, so umfangreiches Organisationsgutachten zu verzichten. Es bindet erhebliche finanzielle und personelle Ressourcen.
Die Stadtverwaltung Billerbeck versteht sich seit vielen Jahren als lernende Organisation, die sich schrittweise neuen Herausforderungen im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten und in Abstimmung mit den beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern stellt.
I.A.
Hubertus Messing Marion Dirks
Fachbereichsleiter Bürgermeisterin
Bezug: Sitzung des Rates vom 10.04.2014, TOP 9 ö. S.
Anlagen:
Organisationsplan der Stadtverwaltung Billerbeck