Betreff
Fortschreibung des Regionalplanes Münsterland, sachlicher Teilplan "Energie"
hier: Beteiligung der in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen
unter Betrachtung der Flächennutzungsplanung
Vorlage
FBPB/945/2014
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                  Beschlussvorschlag für den Rat:

 

Sitzungsvorlage dient zunächst nur zur Information.


Sachverhalt:

 

Der Regionalrat Münster hat in seiner Sitzung am 30. Juni 2014 die Regionalplanungsbehörde beauftragt, auf Grundlage des vorliegenden Planentwurfes das Erarbeitungsverfahren durchzuführen. Die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen werden nun beteiligt. Anregungen und Bedenken sind bis zum 19. Dezember 2014 mitzuteilen.

 

Die Unterlagen sind über die Startseite der Bezirksregierung Münster (www.bezreg-muenster.nrw.de; im linken Teil unter Menüpunkt „Regionalplanung“, Unterpunkt sachlicher Teilplan „Energie“) einsehbar. Hier zusätzlich der Link:

http://www.bezreg-muenster.nrw.de/startseite/Dez_32_Regionalplan-2012/Teilplan_Energie/index.html

 

Für den Bereich der Windenergie ist für Billerbeck entgegen des ersten Entwurfes einzig die Darstellung des Bereichs „Osthellermark“ vorgesehen. Auf Ebene des Regionalplanes werden von Seiten der Regionalplanung somit keine weiteren zeichnerischen, verbindlichen Vorgaben gemacht. Dies bedeutet jedoch nicht, dass hierdurch eine erleichterte Planung auf Ebene des Flächennutzungsplanes möglich ist. Wie bereits berichtet, wird es für die Stadt Billerbeck aufgrund der vielen Restriktionen schwer, der Windkraft substanziellen Raum zu geben. Letzteres ist Voraussetzung für eine rechtssichere Steuerung der Windkraft, insbesondere nach dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts. Ohne eine Steuerung durch den Flächennutzungsplan wären Windkraftanlagen dann, nach Prüfung möglicher entgegenstehender Belange, planungsrechtlich überall im Außenbereich zulässig.

 

Um den neuen Rats- und Ausschussmitgliedern und den interessierten Bürgern einen besseren Einblick zu geben, soll an dieser Stelle noch einmal auf die Sitzungsvorlage der o. g. Sitzung verwiesen werden, die inhaltlich als Anlage beigefügt ist.

 

Es wurde in besagter Sitzung beschlossen, die betroffenen Bürger in einer Versammlung über die neuere Entwicklung zu informieren. Diese Versammlung hat am 18. März 2014 stattgefunden. Neben der Erörterung der Auswirkungen der neueren Rechtsprechung und den Folgen für die kommunale Planung, wurde den Eigentümern der Flächen angeboten, dass die Verwaltung zu einem gemeinsamen Termin lädt, um die weiteren Gespräche zur Nutzung der Fläche zu moderieren. Dies wurde jedoch nicht gewünscht. 

 

Die Verwaltung hat für den Bereich „Kentrup“ eine Artenschutzprüfung in Auftrag gegeben, die als Grundlage für die Flächennutzungsplanung dient. Im Rahmen der Untersuchungen wurden Brutvorkommen von planungsrelevanten Arten, die als windenergieempfindlich gelten, kartiert. Der Zwischenbericht wurde der Bezirksregierung für ihre weitere Bearbeitung im Rahmen der Umweltprüfung mitgeteilt. Da es sich um verfahrenskritische Vorkommen handelt, wurde die Fläche daraufhin aus dem Entwurf genommen. Ob trotz der Vorkommen ein Vollzug möglich ist, wurde auf Ebene des Regionalplanes nicht weiter geprüft. Es sind ausschließlich Flächen ohne offensichtliche Konflikte gewählt worden. Da die Kommunen die ausgewiesenen Flächen in ihre Planung aufnehmen müssen, würde ansonsten, durch eine möglicherweise gar nicht umsetzbare Flächendarstellung, ein unlösbarer Planungskonflikt ausgelöst. So ist auf Seite 35, Randnummer 215 ausgeführt, dass Flächen mit hohem artenschutzrechtlichem Risiko aus der weiteren Betrachtung ausgeschieden seien. Die Gründe hierfür wären einmal das hohe Risiko der Umsetzbarkeit der Flächen und zum anderen die Tatsache, dass bei Inanspruchnahme solcher Flächen in der Regel erhebliche Kompensationsbedarfe zu leisten seien.

Die Prüfung der Umsetzbarkeit der Fläche „Kentrup“ wird daher auf Ebene des Flächennutzungsplanes erfolgen. Es ist vorgesehen, das Plankonzept für den Flächennutzungsplan nach den Herbstferien in der Bezirksausschusssitzung am 04.11.2014 vorzustellen. Frau Bredemann vom Büro Ökoplan wird in der Sitzung die Planungen vorstellen. Die Mitglieder des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses, welche nicht im Bezirksausschuss sind, werden gebeten, als Zuhörer daran teilzunehmen, damit kein zweiter Termin erforderlich ist. Eine Vorstellung für die Bürger erfolgt dann im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung. Da jedoch zur Sitzung sicher auch einige Bürger kommen werden, ist vorgesehen, diese in der Landwirtschaftsschule durchzuführen.

 

Bezüglich des Regionalplanes, sachlicher Teilabschnitt „Energie“, ist aufgrund des langen Beteiligungsrahmens eine Stellungnahme erst vor den Weihnachtsferien notwendig. Es besteht also die Möglichkeit, den Planentwurf in Ruhe zu sichten.

Aufgrund keiner wesentlichen zeichnerischen Darstellungen sind die Ziele als verbindliche Vorgabe für die kommunale Planung zu beachten. Neben der Windenergie werden auch alle anderen raumordnungsrechtlich bedeutsamen Energieformen behandelt. So ist insbesondere das Ziel 12 (Seite 30) zum Thema „Fracking“ von Interesse. Demnach soll zukünftig die Erkundung und Gewinnung unkonventioneller Gasvorkommen nicht mit den Zielen der Raumordnung vereinbar sein. Dieses Ziel wird verwaltungsseitig ausdrücklich begrüßt.

Mit den ansonsten formulierten Zielen werden nach erster Sichtung verwaltungsseitig keine Konflikte gesehen. Sollte sich hierzu noch andere Erkenntnisse ergeben, werden diese in die weitere Beratung eingebracht.

Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, nach den Herbstferien über den Entwurf abschließend beraten zu lassen.

 

 

 

i. A.                                                     i. A.

 

 

 

Michaela Besecke                           Gerd Mollenhauer                           Marion Dirks

Sachbearbeiterin                             Fachbereichsleiter                           Bürgermeisterin

 

 

 


Bezug:      Sitzung des Rates am 25.02.2014, TOP 3 n.ö.S.

 

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                                           -,-- €

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                      

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag:                                                                             


 


Anlagen:

Inhalt der Sitzungsvorlage vom 25.02.2014

Blatt 6 – Auszug Teilplan „Energie“ (nur Ratsinfosystem)

Textliche Darstellung (nur Ratsinfosystem)

Es wird im Weiteren auf die Unterlagen auf der Internetseite der Bezirksregierung verwiesen.