Betreff
Abwasserbeseitigungskonzept der Stadt Billerbeck
Vorlage
AB/029/2006
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                  Beschlussvorschlag für den Rat:

 

Die 4. Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes (2006-2010) wird beschlossen und der Bezirksregierung gem. § 53 Landeswassergesetz NRW vorgelegt.


Sachverhalt:

 

In seiner Sitzung am 31. Mai 2001 hat der Werkssauschuss die 3. Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes beschlossen. Mit Ablauf der Geltungsdauer dieses Abwasserbeseitigungskonzeptes in 2005 ist nunmehr für einen weiteren 5-Jahres-Planungszeitraum das Abwasserbeseitigungskonzept gem. § 53 LWG der Bezirksregierung vorzulegen.

Im Abwasserbeseitigungskonzept werden die wesentlichen Investitionen zur Sicherstellung der Abwasserbeseitigungspflicht aufgeführt. Der Beschluss zum Abwasserbeseitigungskonzept verpflichtet den Rat respektive den Abwasserbetrieb der Stadt Billerbeck zur Umsetzung der aufgeführten Maßnahmen.

 

Das ABK ist der Bezirksregierung vorzulegen und diese kann Änderungen fordern. Insbesondere ist in diesem Zusammenhang wichtig zu wissen, dass nur mit einem gültigen Abwasserbeseitigungskonzept Förderungen des Landes NRW möglich sind.

 

Folgende grundsätzliche Feststellungen lassen sich zu dieser zur Beratung vorgelegten 4. Fortschreibung des ABK seitens der Betriebsleitung tätigen:

 

  1. Die Grundlagen der 2. – 3. Fortschreibung des ABK, d.h. die Befahrung des Kanalnetzes, sind inzwischen derart überaltert, dass konkrete Aussagen zur Schadensklassifizierung und zur Wahl der durchzuführenden Sanierung nicht mehr möglich sind.
  2. Die vorliegenden Daten über die vorhandenen Kanalisationen beinhalten nicht die Befahrung der Grundstücks- oder Hausanschlussleitungen. Damit ist die Ausarbeitung von Sanierungskonzepten unter Einbeziehung eben dieser Anschlusskanäle nicht möglich.
  3. Aufgrund der Ausführungen zu Punkt 1-2 ist die Durchführung weiterer Sanierungen der Kanalisation auf der Grundlage der inzwischen 10 Jahre alten Daten nicht zielführend. Es wird dementsprechend auf die Durchführung dieser Sanierungsmaßnahmen verzichtet.
  4. Damit zukünftig verlässliche Daten zur Verfügung stehen und die Schaffung dieser Daten finanzierbar ist, werden entsprechende Rücklagen zur Kamerabefahrung des Kanalnetzes einschl. der Anschlussleitungen bis zum Durchführungszeitpunkt 2009 in der Höhe von 75.000,00 € jährlich gebildet.
  5. Die Daten der Kamerabefahrung 2009 dienen dann der Neuaufstellung zur

5. Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes 2010-2015.

  1. Im Zeitraum 2006 bis 2010 werden ausschließlich Maßnahmen durchgeführt, die dem ganzheitlichen Ansatz unterliegen. Hierzu zählt die Umsetzung des Fremdwasserbeseitigungskonzeptes, die Sanierungen der Kanalisationen im Bereich Baugebiet Kerkeler aufgrund der durchzuführenden Straßenendausbaumaßnahmen und auch die Sanierung der Mischwasserkanäle im Bereich Weihgarten aufgrund der dort durchzuführenden Straßenendausbaumaßnahme. Im Weiteren werden nur noch die Maßnahmen durchgeführt, die in 2006 schon beauftragt waren (Darfelder Straße, Kläranlage) oder in Abstimmung mit dem Fachbereich Planen und Bauen durchzuführen sind.
  2. Die möglichen Erweiterungsmaßnahmen, d.h. die Erschließung von Baugebieten und Gewerbegebieten werden ebenfalls im ABK für den Zeitraum 2006-2010 konkret berücksichtigt.

 

Mit der Vorlage der 4. Fortschreibung des ABK erfolgt eine grundsätzliche Systemänderung hinsichtlich der Priorisierung von Sanierungsmaßnahmen. Entsprechend der Vorgaben des Förderprogramms des Landes NRW sollen Sanierungsmaßnahmen nur noch auf der Grundlage des ganzheitlichen Ansatzes erfolgen. Dies bedeutet, dass nicht nur die öffentliche Kanalisation und die Grundstücksanschlussleitungen zu sanieren sind, sondern darüber hinaus auch die privaten Entwässerungsleitungen saniert werden sollen. Insbesondere zur Umsetzung des Fremdwasserkonzeptes ist dies unabdingbare Voraussetzung für die Inanspruchnahme zukünftiger Landeszuwendungen.

Grundsätzlich soll bei der Umsetzung derartiger Sanierungsmaßnahmen auch geklärt werden, inwieweit Erneuerungs- und Sanierungsbedarf der sonstigen Versorgungsträger im Gebiet besteht. Es ergeben sich somit ggfs. kostengünstige Möglichkeiten der Straßenwiederherstellung bzw. –Verbesserung.

 

Die Vorlage der 4. Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes dient ausdrücklich dazu, die Gebührenentwicklung in den nächsten 5 Jahren moderat zu gestalten. Insbesondere im Bereich der Aufwandskalkulation, d.h. der partiellen Sanierung des Kanalnetzes (Reparaturen) erfolgt eine deutliche Kostenreduzierung im Vergleich zu den Vorjahren. Die in der 3. Fortschreibung des ABK ausgewiesenen allgemeinen Sanierungsmaßnahmen Kanalisation in der Höhe von 300.000,00 € p.a. werden nunmehr reduziert auf 50.000,00 € p.a. Diese deutliche Kostenreduktion wird nur teilweise konterkariert durch die Ausweisung von Rückstellungen in der Höhe von 75.000,00 € p.a. für die durchzuführende Kanalbefahrung in 2009.

 

Es wird somit seitens der Betriebsleitung empfohlen, der 4. Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes zuzustimmen und dieses der Bezirksregierung zur Feststellung der Gültigkeit vorzulegen.

 

 

 

Rainer Hein                                                  Marion Dirks

Betriebsleiter                                                 Bürgermeisterin


Bezug:      Werksausschuss vom 31. Mai 2001 TOP 2.0 ö.S.

 

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                                               ---

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                        ---

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                   ---

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag:                                                                               ---