Betreff
Wahl des Vorsitzenden und des (r) stellvertretenden Vorsitzenden des Bezirksausschusses gem. § 39 Abs. Ziffer 4 GO NW
Vorlage
FBZD/336/2014
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                  Beschlussvorschlag für den Rat:

 


Sachverhalt:

 

Gemäß § 39 Abs. 4, Ziffer 4 GO NW wählt der Bezirksausschuss aus den ihm angehörenden Ratsmitgliedern einen Vorsitzenden und einen oder mehrere Stellvertreter; § 67 Abs. 2 findet entsprechende Anwendung.

 

Es ist daher zunächst festzulegen, wie viel Stellvertreter gewählt werden sollen.

 

Nach der eindeutigen Formulierung des § 39 Abs. 4, Ziffer 4 GO können nur Ratsmitglieder zum Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden gewählt werden.

 

Nach § 67 Abs. 2 GO NW ist bei der Wahl  des Vorsitzenden und des Stellvertreters nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang geheim abzustimmen. Die Wahlvorschläge der im Bezirksausschuss vertretenen Parteien müssen daher mindestens zwei Namen, bei zwei Stellvertretern drei Namen enthalten. Die auf die einzelnen Wahlvorschläge entfallenden Stimmen werden durch 1, 2, 3 usw. geteilt. Vorsitzender des Bezirksausschusses ist, wer an erster Stelle des Wahlvorschlages steht, auf den die erste Höchstzahl entfällt. Erster stellvertretender Vorsitzender ist, wer an vorderster noch nicht in Anspruch genommener Stelle des Wahlvorschlages steht, auf den die zweite Höchstzahl entfällt usw.

 

Es kann auch ein gemeinsamer Wahlvorschlag (Liste) aller Parteien abgegeben werden. In diesem Falle ist jedoch eine einstimmige Annahme dieses Wahlvorschlages erforderlich (Es darf keine Nein-Stimme abgegeben werden, Stimmenthaltungen sind unerheblich).

 

 

I. A.

 

 

 

Hubertus Messing                                                               Marion Dirks

Fachbereichsleiter                                                               Bürgermeisterin

 


Bezug:     

 

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                                             

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                      

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag: