Betreff
Gründung eines Bürgerbusvereins in Billerbeck
Vorlage
FBS/033/2014
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                  Beschlussvorschlag für den Rat:

 

Der Sachstandsbericht wird zur Kenntnis genommen.


Sachverhalt:

 

Der Bürgerbus ist ein öffentliches Nahverkehrsmittel, das sich immer mehr in Kommunen durchsetzt. Er ist in den Räumen oder zu den Zeiten unterwegs, in denen ein klassisches Nahverkehrsangebot wirtschaftlich nicht tragfähig ist und wird da eingesetzt, wo eine regelmäßige Nachfrage besteht, die aber für eine übliche Linie zu gering ist. Allgemeine Informationen zu diesem Angebot können Sie auf der Internetseite „www.pro-buergerbus-nrw.definden.  

 

Die Mobilität von älteren Bürgern war bereits Thema beim Lokalen Bündnis für Familie. In der Vergangenheit gingen immer wieder Anfragen von Senioren bei der Verwaltung hinsichtlich von Fahrmöglichkeiten innerhalb des Stadtgebietes ein. Auch bei der Beteiligung von Bürgern im Rahmen der Erstellung eines räumlich-gestalterischen Leitbildes tauchte die Frage nach Fahrgelegenheiten für Senioren auf. Auf diesen Nachfragen basieren die ersten Überlegungen, einen Bürgerbus in Billerbeck einzuführen.

 

Die drei tragenden Säulen eines Bürgerbus-Verkehrs sind ein Bürgerbusverein, eine Verkehrsgesellschaft und die Kommune.

 

Bürgerbusverein

Hinter jedem Bus steht ein Verein. Er organisiert den Betrieb, die notwendigen medizinischen Vorsorgeuntersuchungen und die Schulungen für die Fahrer. Der Dienstplan wird ebenfalls von den ehrenamtlichen Kräften erstellt.

Nach den gesetzlichen Vorschriften (Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in NRW und den hierzu erlassenen Verwaltungsvorschriften) ist für den Erhalt der Fördermittel die Gründung eines Bürgerbusvereins mit ehrenamtlich tätigen Fahrerinnen und Fahrern notwendig.

 

Am 7.04.2014 fand zu diesem Zweck in der Altenbegegnung eine erste Informationsveranstaltung für die Gründung eines Bürgerbusvereins statt. Aufgrund des Presseartikels gingen nach und nach Meldungen von freiwilligen ehrenamtlichen Fahrern für den Bus ein. Eine weitere Veranstaltung fand dann im Juli statt. Mittlerweile können sich 17 Bürger und eine Bürgerin vorstellen, sich in dem Verein zum Beispiel als Fahrer, Vorstandsmitglied, Fahrdienstleiter oder Kassierer  etc. zu engagieren.

 

Herr Drees, Herr Dübbelde, Herr Tenholte und Herr Wallocha haben sich bereiterklärt, in dem neu zu gründenden Verein eine Position im Vorstand zu bekleiden. Für die Vereinsgründung wurde in den zwei Arbeitssitzungen ein Satzungsentwurf erarbeitet, der zurzeit von der Rechtsanwältin und Notarin Fr. Lippert geprüft wird. Die Gründungsversammlung ist für den 3. November 2014 terminiert.

 

Die vorgenannte Arbeitsgruppe hat die Erarbeitung von Buslinien, Fahrplänen und Tarifen bereits in Angriff genommen. Mögliche Streckenführungen wurden abgefahren, um so Zeiten und Entfernungen ermitteln zu können. Hierbei dienten zur Bedarfsermittlung Nachfragen bei Einrichtungen und Anlaufstellen in Billerbeck. Erste Gespräche mit der Bezirksregierung haben ebenfalls stattgefunden, um Alternativen zu einer festen Linienführung zu erörtern.

 

 

Verkehrsgesellschaft

Eine Nahverkehrsgesellschaft besitzt die Konzession zum Betrieb einer Bürgerbus-linie und ist Eigentümer des Fahrzeuges. Diese kann von der Kommune ausgewählt werden. Für Billerbeck haben Gespräche mit der Regionalverkehr Münsterland GmbH stattgefunden. Die RVM würde auch in Billerbeck wie schon in einigen Kommunen im Umfeld den Bürgerbus betreuen.

Die Beantragung der Landesfördermittel für die Anschaffung eines Fahrzeuges erfolgt durch die RVM. Die finanzielle Abwicklung des Betriebes (Verbuchung von Erträgen und Aufwendungen, Abrechnung mit der Kommune und dem Bürgerbusverein) wird ebenfalls von der RVM übernommen.

 

 

Stadt Billerbeck

Für die Bewilligung von Zuwendungen durch die Landesregierung für den Erwerb des Busses und die Organisation des Vereins muss von der Kommune der Beschluss gefasst werden, dass anfallende Betriebsdefizite übernommen werden.

So soll die finanzielle Tragfähigkeit des Busses sichergestellt werden.

Der Festbetrag für die Anschaffung des Busses beträgt 35.000,00 Euro. Er erhöht sich um 5.000,00 Euro bei einer Erstbeschaffung.

Die Organisationsausgaben des Vereins für ärztliche Untersuchungen, Fortbildungen, Werbung, Gebühren und Durchführung von Versammlungen werden jährlich mit 5.000,00 Euro gefördert.

 

Die einmaligen Anschaffungs- und Einrichtungskosten sowie die jährlichen Betriebskosten sind abhängig von einer Reihe von Parametern (z. B. Anschaffungskosten Fahrzeug, Anzahl der anzulegenden Haltestellen, Jahresfahrkilometerleistung, Höhe von Werbeeinnahmen und Fahrkosten). Eine detaillierte Kostenaufstellung ist erst nach Erarbeitung des Grundkonzeptes möglich und kann daher zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vorgelegt werden.

 

Zu gegebener Zeit ist ein solcher Beschluss in den zuständigen politischen Gremien zu fassen, so dass heute hier lediglich ein erster inhaltlicher Sachstandsbericht gegeben werden kann.

 

Weitere Ausführungen erfolgen in der Sitzung.

 

 

i .A.                                         i. A.

 

 

Birgitt Nachbar                     Martin Struffert                                 Marion Dirks

Familienmanagerin             Fachbereichsleiter                           Bürgermeisterin