Betreff
Vorstellung eines Plankonzeptes zur Darstellung von Konzentrationszonen für Windenergieanlagen im Flächennutzungsplan der Stadt Billerbeck
Vorlage
FBPB/953/2014
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag für den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss als

       Beschlussvorschlag für den Rat:

 

Auf Grundlage des Plankonzeptes zur Darstellung von Konzentrationszonen für Windenergieanlagen wird ein Planentwurf zur Änderung des Flächennutzungsplanes erarbeitet.  


Sachverhalt:

 

Nachdem nun sowohl der Entwurf des Landschaftsplanes „Baumberge-Nord“, als auch die Fortschreibung des Regionalplanes Münsterland Sachlicher Teilplan Energie vorliegen, soll jetzt das Verfahren zur Darstellung von Konzentrationszonen auf Ebene des Flächennutzungsplanes fortgesetzt werden.

 

Mit der seit 1997 in Kraft getretenen Änderung des § 35 Baugesetzbuch (BauGB) gehören Vorhaben, die der Erforschung, Entwicklung und Nutzung der Windenergie dienen, zu den „privilegierten Vorhaben“ im Außenbereich. Die Gesetzesänderung diente der bewussten Förderung der Windenergie. Durch den § 5 i. V. m. § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB soll jedoch gleichzeitig die Planungshoheit der Städte und Gemeinden sichergestellt werden. Diese können im Flächennutzungsplan „Konzentrationszonen für Windenergieanlagen“ darstellen, um die Errichtung von Windenergieanlagen im Außenbereich zu steuern. Im Hinblick auf die notwendige Schonung des Freiraums und die optimale Flächenausnutzung ist dabei eine Konzentration von Anlagen in Konzentrationszonen (mit mindestens drei Anlagen) einer Vielzahl von Einzelanlagen vorzuziehen. Die übrigen Flächen des Außenbereiches können von Windenergieanlagen weitgehend freigehalten werden, wenn die Stadt eine Untersuchung des gesamten Stadtgebietes vorgenommen und ein „schlüssiges Plankonzept“ für die Ausweisung von Konzentrationszonen erarbeitet hat, welches sich auf den gesamten Außenbereich bezieht.

Dabei muss die Stadt die Entscheidung des Gesetzgebers, Windenergieanlagen im Außenbereich zu privilegieren, grundsätzlich beachten und für die Windenergienutzung im Stadtgebiet in „substanzieller Weise“ Raum schaffen.

 

Bereits 2001 wurde für die Stadt Billerbeck ein landschaftsökologischer Fachbeitrag zur Ermittlung geeigneter Standorte erstellt. Auf Grundlage dieses Fachbeitrages sowie unter Berücksichtigung weiterer städtebaulicher Aspekte erfolgte die Darstellung einer Konzentrationszone im Bereich „Osthellermark“ auf einem ca. 39 ha großen Teilstück des Eignungsbereiches COE 02. In dieser Fläche sind damals zwei 100 m hohe Anlagen entstanden. Im Zusammenhang mit der Beantragung einer Genehmigung für vier weitere Anlagen im nordwestlich angrenzenden Bereich wurde Klage erhoben. Nachdem die Stadt Billerbeck zunächst vor dem Verwaltungsgericht Recht bekam, wurde der Plan vom Oberverwaltungsgericht (OVG) 2008 für unwirksam erklärt. In dem Bereich sind dann jedoch nicht vier 100 m hohe Anlagen, sondern eine knapp 130 m hohe Anlage errichtet worden.

 

Inzwischen erfolgten weitere Urteile zur Konzentrationszonendarstellung, insbesondere das OVG-Urteil vom Juli 2013 hat zu einer Neubewertung hinsichtlich der Abgrenzungskriterien der „harten“ und „weichen“ Tabuzonen geführt und zusätzliche Hinweise zu der besonderen Pflicht der Kommunen, für die Windkraft „substanziellen“ Raum zu schaffen, gegeben.

 

Vor dem Hintergrund der aktuellen Rechtsprechung und der erneuten Novellierung des Windenergie-Erlasses sowie der Fortschreibung des Regionalplanes wurde eine vollständige Überarbeitung der bisherigen Plankonzepte erforderlich. Das neue Plankonzept für Billerbeck wurde unter Berücksichtigung der o. g. planungsrechtlichen Rahmenbedingungen erstellt, im weiteren Verfahren soll die Darstellung im Flächennutzungsplan der Stadt Billerbeck hinsichtlich der Konzentrationszonen für Windenergieanlagen entsprechend angepasst werden.

 

Aufgrund der Vielzahl zu berücksichtigender Belange wurde auf konkrete Ausführungen zum Plankonzept in der Sitzungsvorlage verzichtet. Frau Bredemann vom Büro Ökoplan wird in der Sitzung das Plankonzept vorstellen und steht für Fragen zur Verfügung. Aus diesem Grund sind auch die Mitglieder des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses eingeladen.

 

Im weiteren Verfahren wird vorgeschlagen, auf Grundlage des Plankonzeptes einen Entwurf für die Flächennutzungsplanänderung zu fertigen. Dieser würde dann erneut beraten und könnte dann den Bürgerinnen und Bürgern vorgestellt werden und eine frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchgeführt werden. Parallel ist auch eine laufende Abstimmung mit den Nachbarkommunen vorgesehen.

 

Einige Punkte können noch nicht abschließend beantwortet werden, da z. B. noch nicht alle artenschutzrechtlichen Aussagen vorliegen und auch die parallel laufenden Verfahren (Landschaftsplan und Regionalplan) noch nicht abgeschlossen sind. Etliche Rechtsfragen sind im Rahmen der Erarbeitung des Planentwurfes noch mit der Bezirksregierung und mit den Fachbehörden zu klären. Der Regionalplan wird jedoch zukünftig keine Ausschlusswirkung mehr entfalten, so dass die Stadt Billerbeck bis zum Inkrafttreten des Regionalplanes Teilabschnitt Energie mit dem Verfahren möglichst weit sein sollte. Eine Zurückstellung eines Baugesuchs für eine Windenergieanlage ist gem. § 15 Abs. 3 BauGB (nur) für ein Jahr möglich, wenn die Gemeinde beschlossen hat, einen Flächennutzungsplan aufzustellen und das Baugesuch dem Plankonzept widerspricht. Insofern erscheint der Einstieg in das konkrete Planverfahren nun geboten.  

 

 

i. A.                                                     i. A.

 

 

 

Michaela Besecke                           Gerd Mollenhauer                           Marion Dirks

Sachbearbeiterin                             Fachbereichsleiter                           Bürgermeisterin

 


Bezug:      Sitzung des Bezirksausschusses vom 18.09.2014, Top 8, ö. S., Sitzung des Stadtentwicklungs- und Bauausschuss vom 23.09.2014, Top 1, ö. S. und Sitzung des Rates vom 30.09.2014, Top 13, ö. S.

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                              11.900,00 €

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                              09010.54310000

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag:                                                                             


 


Anlagen:

Vortrag wird der Niederschrift beigefügt