Betreff
35. Änderung des Flächennutzungsplanes - Darstellung einer Konzentrationszone für Windkraftanlagen in Osthellermark
hier: Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses
Vorlage
FBPB/954/2014
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag für den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss als

     Beschlussvorschlag für den Rat:

 

Der Aufstellungsbeschluss zur 35. Änderung des Flächennutzungsplanes –Darstellung einer Konzentrationszone für Windkraftanlagen in Osthellermark – wird aufgehoben. Der Änderungsbereich umfasst das gesamte Stadtgebiet. Die Konzentrationszone für Windkraftanlagen in Osthellermark  liegt in der Gemarkung Billerbeck-Kirchspiel, Flur 27 und 28, vom Kreuzungsbereich der L 580 und dem Napoleonsweg (Alter Königsweg) nach Südosten bis zur Gemeindegrenze nach Nottuln verlaufend. Die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses wird ortsüblich bekannt gemacht.

 


Sachverhalt:

 

Der Aufstellungsbeschluss für die 35. Änderung des Flächennutzungsplanes wurde 2010 mit dem Planungsziel gefasst, die Konzentrationszone „Osthellermark“ in der Größe wie im Regionalplan (früher Gebietsentwicklungsplan) dargestellt auszuweisen. Der Bereich in Hamern (heute im Wesentlichen Solarpark) sollte entfallen, auch wenn dieser in der Regionalplanung dargestellt war. Zur Sicherung der Planung wurde bereits ein Aufstellungsbeschluss gefasst, um gegebenenfalls Baugesuche zurückstellen zu lassen.

 

Aufgrund der geänderten Rechtslage und der neuen Rahmenbedingungen durch die Regionalplanung ist das Planungsziel der alleinigen Darstellung einer Konzen-trationszone für Windkraftanlagen in Osthellermark nicht mehr sinnvoll. Der Aufstellungsbeschluss soll daher zurückgenommen werden.

 

 

 

i. A.                                                     i. A.

 

 

 

Michaela Besecke                           Gerd Mollenhauer                           Marion Dirks

Sachbearbeiterin                             Fachbereichsleiter                           Bürgermeisterin

 

 


Bezug:    Sitzung des Bezirksausschusses vom 10.03.2010, TOP 3 ö. S., des

                  Stadtentwicklungs- und Bauausschusses vom 18.03.2010, TOP 2 ö. S.

                  sowie des Rates vom 23.03.2010, TOP 6 ö. S.

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                                           -,-- €

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                      

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag: