hier: Aufstellungsbeschluss und Beschluss zur Offenlage
1.
Für das
Plangebiet, welches den nördlichen Teil des Bebauungsplangebietes „Hörster
Straße“ umfasst, wird die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes
„Hörster Straße“ beschlossen. Der Änderungsbereich umfasst die Grundstücke
Gemarkung Billerbeck-Stadt, Flur 1, Flurstücke 76, 80, 83, 188, 189, 201 und
206.
2.
Der
Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
3.
Die
Änderung wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt. Nach § 13a Abs. 2 Nr. 1
BauGB wird in Verbindung mit § 13 Abs. 3 BauGB auf die Umweltprüfung und den
Umweltbericht verzichtet.
4.
Auf eine
frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB wird gem. § 13a
Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB verzichtet.
5.
Der
Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Hörster Straße“ und der Entwurf
der Begründung werden gebilligt.
6.
Nach §
13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 BauGB wird die
Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt und die berührten Träger
öffentlicher Belange werden nach § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt.
Sachverhalt:
In der oben genannten Ratssitzung ist der Tagesordnungspunkt abgesetzt worden, um zunächst Gespräche zwischen den Nachbarn und dem Antragsteller abzuwarten. Diese sind in der Zwischenzeit erfolgt und die Planung wurde in Abstimmung mit der Verwaltung angepasst. Die umliegenden Nachbarn haben per Unterschriftenliste ihre Zustimmung zur Planung dokumentiert und verzichten auf ihren früheren Antrag auf Durchführung einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung. Aufgrund der Zustimmung zur jetzigen Planung wird vorgeschlagen, den Entwurf der Bebauungsplanänderung direkt auszulegen. Die Planung ist im Rahmen der Offenlage für jeden einsehbar und jeder hat die Möglichkeit, weitere Anregungen oder Bedenken vorzutragen.
Die jetzt vorliegende Planung ist Bestandteil des städtebaulichen Vertrages, welcher parallel zum Planverfahren geschlossen wird.
Geplant ist ein Wohnhaus mit fünf Wohneinheiten bzw. drei Wohnungen und eine Büronutzung. Letztere können in allgemeinen Wohngebieten zugelassen werden, sofern sie sich der Wohnnutzung unterordnen. Der Baukörper soll in offener Bauweise mit einem Mindestabstand von 1,00 m zur Schulstraße errichtet werden. Die Tiefe des Baufensters beträgt 12,00 m, die Breite 22,00 m. Da in der offenen Bauweise ein Grenzabstand von 3,00 m eingehalten werden muss, ist zur Realisierung der Gesamtbreite entweder eine Verschiebung der Grenze oder eine Baulast erforderlich. Die Traufhöhe soll 4,50 m und die Firsthöhe 9,50 m von der Straßenoberkante gemessen hoch werden. Die Höhen sind bezogen auf Normalhöhennull angegeben. Aufgrund der erheblichen Verkleinerung der Baugrenzen gegenüber dem bisherigen Bebauungsplan sind Möglichkeiten der Überschreitung für untergeordnete Bauteile wie Terrassenüberdachungen und Wintergärten vorgesehen. Diese sind jedoch in ihrer Breite und Höhe eingeschränkt.
Der Bebauungsplanentwurf wird in der Sitzung vorgestellt.
(Ausschnitt aus dem
Entwurf der Bebauungsplanänderung)
Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, die Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB und parallel die Beteiligung der berührten Träger
öffentlicher Belange durchzuführen.
i. A. i.
A.
Michaela Besecke Gerd
Mollenhauer Marion
Dirks
Sachbearbeiterin Fachbereichsleiter Bürgermeisterin
Bezug: Sitzung des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses vom 15.05.2014, TOP 7 ö.S. und des Rates vom 22.05.2014, TOP 13 und 14 ö.S.
Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten: -,-- €
Anlagen:
Lageplan
Ansichten
Entwurf der Begründung (nur im Ratsinfosystem)