hier: Anhörung zur beabsichtigten Genehmigungserteilung und Gelegenheit zur erneuten Entscheidung über das gemeindliche Einvernehmen
Sachverhalt:
Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens zum Neubau eines Schweine- und Flatdeckstalls wurde die Stadt Billerbeck um ihr gemeindliches Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB gebeten. Im Rahmen der Beratungen wurde das gemeindliche Einvernehmen versagt. Die Genehmigungsbehörde hat nun mitgeteilt, das gemeindliche Einvernehmen ersetzen zu wollen. Das Schreiben ist in der Anlage beigefügt. Die Frist wurde aufgrund des Sitzungskalenders nach Abstimmung mit dem Kreis auf den 12.12.2014 geschoben. Anders als bei der 2 Monatsfrist des § 36 BauGB gibt es keine gesetzliche Vorgabe zum Zeitraum.
Von Seiten der Genehmigungsbehörde wird ausgeführt, dass erhebliche Gründe für das Fehlen von Genehmigungsvoraussetzungen nicht vorliegen. Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zu erteilen.
i. A. i.
A.
Michaela Besecke Gerd
Mollenhauer Marion
Dirks
Sachbearbeiterin Fachbereichsleiter Bürgermeisterin
Bezug: Bezirksausschuss vom 29.04.2014, TOP 2 ö. S., des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses vom 15.05.2014, TOP 4 ö. S. und des Rates vom 22.05.2014, TOP 10 ö. S.
Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten: -,-- €
Anlagen:
Schreiben zur Anhörung vom Fachdienst Betrieblicher Umweltschutz des Kreises Coesfeld