Betreff
Regenwasserkanalisation Gantweg/Hamern
Vorlage
AB/168/2014
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                    Beschlussvorschlag für den Rat:

 

Die Betriebsleitung wird beauftragt, die weiteren Planungen zur Errichtung einer Regenwasserkanalisation zu beauftragen, eine 1. Bürgerversammlung mit den betroffenen Anliegern durchzuführen und das Ergebnis in der nächsten Betriebsausschusssitzung vorzutragen.


Sachverhalt:

 

Seitens der Anlieger im Bereich zwischen Hamern 7 und 13 (s. Lageplan) wurde an die Stadt resp. an den Abwasserbetrieb der Stadt Billerbeck in den letzten 2-3 Jahren mehrmals darauf hingewiesen, dass bei Niederschlägen das abfließende Niederschlagswasser aus den Straßeneinläufen austritt, über die Straße läuft und teilweise in private Vorgärten oder über sonstige Flächen abfließt. Die Verrohrung/Teilverrohrung der Straßenentwässerung wurde daraufhin mehrmals gespült/gereinigt und zuletzt wurden umfangreiche Kanaluntersuchungen durchgeführt.

 

Im Ergebnis kann festgehalten werden, dass der gesamte im Bereich befindliche Betonkanal an mehreren Stellen Einsturz gefährdet ist, umfangreicher Wurzeleinwuchs feststellbar ist und teilweise Trassenverläufe nicht eindeutlig reproduzierbar sind. Ebenso ist festzustellen, dass die Anlieger entlang des betreffenden Wirtschaftsweges ihr Niederschlagswasser in diese Straßenverrohrung einleiten.

 

Nachdem zunächst auch davon ausgegangen werden musste, dass diese Teilverrohrung/der Straßenseitengraben auch Gewässereigenschaften haben kann, ist dies inzwischen nach Überprüfung eindeutig zu verneinen. Natürliches Einzugsgebiet wird über diesen Bereich nicht entwässert.

 

Sowohl den Bauakten der Stadt Billerbeck als auch der Straßenakte Hamern ist nicht zu entnehmen, dass die Erstellung der bestehenden Verrohrung durch die Stadt Billerbeck selbst durchgeführt wurde. Kosten zur Herstellung der Verrohrung oder Kostenbeteiligungen der Anlieger wurden nicht gebucht oder geltend gemacht. Es erscheint wahrscheinlich, dass die Anlieger selbst die Verrohrungen erstellt haben.

 

Damit zukünftig sowohl die privaten Anlieger ordnungsgemäß ihr Niederschlagswasser beseitigen können und auch eine Straßenentwässerung sichergestellt werden kann, ist in diesem Bereich eine öffentliche Regenwasserkanalisation zu erstellen. Diese würde nach jetziger Schätzung über die gesamte Straßenlänge einschl. aller Nebenleistungen 142.000,00 € kosten. Es ist jedoch dabei zu berücksichtigen, dass weitere Untersuchungen durchaus zu dem Ergebnis führen können, dass die oberhalb liegenden Straßenbereiche nicht mit einer neuen Regenwasserkanalisation versehen werden müssen, sondern die in diesem Bereich mit einer deutlich besseren Baustubstanz versehene Verrohrung verbleiben kann. Demzufolge würden sich die geschätzten Kosten entsprechend verringern.

 

Die Errichtung einer Regenwasserkanalisation hätte aufgrund der vorliegenden Satzung über die Erhebung von Kanalanschluss-Beiträgen, Abwassergebühren und Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse gebühren- und beitragsrechtliche Folgen. Es würde der in der Satzung verankerte Beitrag zum Anschluss an die Regenwasserkanalisation und auch nach erfolgtem Anschluss eine Regenwassergebühr zu erheben sein. Nach jetzigen vorläufigen Beitragskalkulationen würden  18.000,00 € Kanalanschlussbeiträge der privaten Grunstückseigentümer und seitens der Straßenentwässerung 71.000,00 € als Öffentlichkeitsanteil die Finanzierung stützen. Aufgrund der zu erwartenden Gebühreneinnahmen in der Höhe von ca. 5.200,00 € jährlich (Straße und privat) ist die Refinanzierung der Maßnahme nicht nur gesichert sondern erwirtschaftet sogar einen Deckungsbeitrag. Aus gebührenrechtlicher Sicht ist die Maßnahme zu begrüßen.

 

Es ist geplant, in einer Bürgerversammlung den betroffenen Anliegern die Situation zu erläutern und die voraussichtlichen Kosten darzulegen. Dies ist als erster Schritt vor allen weiteren Maßnahmen nach erfolgter Beschlussfassung des Betriebsausschusses vorgesehen.

 

 

 

Rainer Hein                                                                Marion Dirks

Betriebsleiter                                                             Bürgermeisterin


Bezug:    

 

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                                142.000,00 €

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                               11030.09110000

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                     

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag: