Betreff
Festsetzung der Umlagebeiträge für die Wasser- und Bodenverbände in der Stadt Billerbeck
hier: Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Beiträge (Umlagen) der Wasser- und Bodenverbände
Vorlage
FBF/244/2014
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                  Beschlussvorschlag für den Rat:

 

Die Umlagebeiträge für die Wasser- und Bodenverbände in der Stadt Billerbeck werden für 2015 je Hektar wie folgt festgesetzt:

 

Steinfurter Aa                                                       12,16 EUR

Steinfurter Aa und Grienbach                             3,64 EUR

Obere Berkel                                                          5,49 EUR

Mittlere Berkel                                                        7,11 EUR

Münstersche Aa (Oberlauf)                               11,10 EUR

Obere Stever                                                        11,27 EUR

 

Die 37. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren und Beiträgen (Umlagen) der Wasser- und Bodenverbände wird in der vorliegenden Fassung (Anlage) beschlossen.

 


Sachverhalt:

 

Gegenüber der Stadt Billerbeck haben die Wasser- und Bodenverbände die Beiträge für das Jahr 2014 durch Bescheid bereits festgesetzt und abgerechnet.

 

Auf der Grundlage der Bescheide der Wasser- und Bodenverbände an die Stadt erfolgt die Weitergabe der Beiträge an die Grundstückseigentümer im seitlichen Einzugsgebiet der Wasserläufe für das Jahr 2015.

 

i. A.

 

 

 

Peter Melzner                                               Marion Dirks

Kämmerer                                                      Bürgermeisterin

 


Anlagen:

Berechnung der Gebühren für die Umlagebeiträge 2015

37. Änderungssatzung über die Erhebung von Gebühren für Beiträge der Wasser- und Bodenverbände