hier: Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Beiträge (Umlagen) der Wasser- und Bodenverbände
Beschlussvorschlag: Beschlussvorschlag für den Rat:
Die Umlagebeiträge für die Wasser- und Bodenverbände in der Stadt Billerbeck werden für 2015 je Hektar wie folgt festgesetzt:
Steinfurter Aa 12,16 EUR
Steinfurter Aa und Grienbach 3,64 EUR
Obere Berkel 5,49 EUR
Mittlere Berkel 7,11 EUR
Münstersche Aa (Oberlauf) 11,10 EUR
Obere Stever 11,27 EUR
Die 37. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren und Beiträgen (Umlagen) der Wasser- und Bodenverbände wird in der vorliegenden Fassung (Anlage) beschlossen.
Sachverhalt:
Auf der Grundlage der Bescheide der Wasser- und Bodenverbände an die Stadt erfolgt die Weitergabe der Beiträge an die Grundstückseigentümer im seitlichen Einzugsgebiet der Wasserläufe für das Jahr 2015.
i. A.
Peter Melzner Marion Dirks
Kämmerer Bürgermeisterin
Anlagen:
Berechnung der Gebühren für die Umlagebeiträge 2015
37. Änderungssatzung über die Erhebung von Gebühren für Beiträge der Wasser- und Bodenverbände