Betreff
Gebührenbedarfsberechnung 2015 für die Abfallbeseitigung
Vorlage
FBF/245/2014
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                    Beschlussvorschlag für den Rat:

 

a)    Die der Sitzungsvorlage beigefügte Nachkalkulation für die Gebührenbedarfsberechnung 2013 wird zur Kenntnis genommen und beschlossen. Die entstandene Überdeckung wird dem bilanziellen Sonderposten für Gebührenausgleich zugeführt.

b)    In Anwendung des § 6 Abs. 2 des Kommunalabgabengesetzes werden die in dem Sonderposten für den Gebührenausgleich enthaltenen Überschüsse aus Vorjahren in Höhe von rd. 13.000,00 € entnommen und als Ertrag in der Gebührenbedarfsberechnung 2015 berücksichtigt.

 

c)    Die in der Anlage beigefügte Gebührenbedarfsberechnung 2015 wird zur Kenntnis genommen.

 

d)    Die Abfallbeseitigungsgebühr wird wie folgt festgesetzt:
1)  Für ein 80-l-Gefäß für Restmüll bei 4wöchentlicher Entleerung   136,80 €
2)  Für ein 120-l-Gefäß für Restmüll bei 4wöchentlicher Entleerung 180,00 €
3)  Für ein 240-l-Gefäß für Restmüll bei 4wöchentlicher Entleerung 310,80 €

Die übrigen Festsetzungen der Gebührensatzung bleiben unverändert.

e)    Die 9. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Abfallentsorgung in der Stadt Billerbeck wird beschlossen.

 


Sachverhalt:

 

Im Zuge der für 2015 aufzustellenden Gebührenbedarfsberechnung für die Abfallbeseitigung wurden die gesamten Kosten neu kalkuliert (siehe Seite 1 der anliegenden Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2015). Die Gesamtkosten stellen sich für 2015 auf 710.600,00 € und nehmen damit gegenüber dem Ansatz 2014 von 733.500,00 € um 22.900,00 € (= ./. 3,12 %) ab.

 

Deutliche Einsparungen ergeben sich in Höhe von 24.500,00 € bei den an den Kreis zu zahlenden Behandlungs- und Verwertungskosten. Die Einzelheiten ergeben sich aus der Seite 1 der anliegenden Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2015.

 

Die positive Entwicklung der Aufwendungen wird noch verstärkt durch die Inanspruchnahme des Sonderpostens für Gebührenausgleich. Ein aus dem Haushaltsjahr 2011 angesammelter Gebührenüberschuss wird auf der Grundlage des § 6 Abs. 2 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) als Ertrag in die Gebührenbedarfsberechnung eingebracht.

 

Unter Berücksichtigung weiterer Erträge verbleibt ein über die Restmüllgefäße zu verteilender Aufwand von 611.430,00 €. In der Gebührenbedarfsberechnung des Vorjahres waren dies noch 622.500,00 € (siehe auch Seite 2 der Gebührenkalkulation 2015).

 

Infolgedessen können die Gebühren je Restmüllbehältervolumen für 2015 wie folgt gesenkt werden:

 

Gefäßgröße

Gebühr

2015

Gebühr

Vorjahr 2014

Veränderungen

Veränderungen in %

80 Liter

136,80 €

142,20 €

./. 5,40 €

./. 3,80 %

120 Liter

180,00 €

186,00 €

./. 6,00 €

./. 3,23 %

240 Liter

310,80 €

318,80 €

./. 8,00 €

./. 2,51 %

 

Die Gebühren konnten damit von im Jahr 2010 bis 2015 um durchschnittlich rd. 18 % gesenkt werden.

 

Hierzu muss jedoch angemerkt werden, dass tendenziell für die weiteren Kalkulationen wieder mit einer Anhebung der Müllgebühren gerechnet werden muss. So stehen zur Stützung der weiteren Gebühren nur noch rd. 26.000,00 € aus dem Sonderposten für den Gebührenausgleich zur Verfügung.

 

Um Beschlussfassung entsprechend dem Beschlussvorschlag wird gebeten.

 

I. A.

 

 

 

Peter Melzner                                                            Marion Dirks

Kämmerer                                                                  Bürgermeisterin

 


Anlagen:

Abschluss des Gebührenhaushaltes 2013

Gebührenbedarfsberechnung 2015

9. Änderung der Gebührensatzung