Beschlussvorschlag: Beschlussvorschlag für den Rat:
a)
Die
Abrechnung der Gebührenrechnung 2013 wird zur Kenntnis genommen und
beschlossen. Der erzielte Überschuss wird dem Sonderposten für
Gebührenausgleich zugeführt.
b)
In
Anwendung des § 6 Absatz 2 Kommunalabgabengesetz wird aus dem Sonderposten für
den Gebührenausgleich ein Überschuss in Höhe von rd. 2.900,00 € entnommen und
als Ertrag in der Gebührenbedarfsberechnung 2015 berücksichtigt.
c)
Die
Gebührenbedarfsberechnung 2015 wird zur Kenntnis genommen und beschlossen. Der
Gebührensatz je Frontmeter wird auf 1,32 € festgesetzt.
d)
Die 14.
Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von
Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) der Stadt
Billerbeck wird beschlossen.
Sachverhalt:
Auf der Grundlage des Kommunalabgabengesetzes (KAG) wurden die Aufwendungen und Erträge für die Straßenreinigung neu kalkuliert und entsprechend in der Gebührenbedarfsberechnung 2015 berücksichtigt. Danach errechnet sich für 2015 eine Straßenreinigungsgebühr von 1,32 € je Frontmeter. Siehe auch anliegende Gebührenbedarfsberechnung.
Die Straßenreinigungsgebühren von in 2014 1,34 € je Frontmeter können damit für 2015 um 0,02 € je Frontmeter gesenkt werden.
In die Gebührenbedarfsberechnung 2015 wurde ein Überschuss aus Vorjahren in Höhe von 2.900,00 € durch Inanspruchnahme des Sonderpostens Gebührenausgleich als Ertrag eingebracht. Im Vorjahr betrug dieser positive Effekt 2.000,00 €.
Zur Stützung der Gebühren in den Folgejahren stehen noch weitere Beträge im Sonderposten Gebührenausgleich zur Verfügung. So können steigende Kosten in den Folgejahren voraussichtlich zunächst aufgefangen werden.
Um Beschlussfassung entsprechend dem Beschlussvorschlag wird gebeten.
I. A.
Peter Melzner Marion Dirks
Fachbereichsleiter Bürgermeisterin
Anlagen:
Ø Jahresabschluss 2013
Ø Gebührenbedarfsberechnung für die Straßenreinigung in der Stadt Billerbeck für das Jahr 2015
Ø 14. Änderungssatzung der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Stadt Billerbeck