hier: 1. Änderungssatzung
Sachverhalt:
Aufgrund geänderter abfallrechtlicher Bestimmungen und Vorgaben des Kreises Coesfeld ist eine Änderung der Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Billerbeck erforderlich. Die Änderungen sollen in Form der anliegenden Änderungssatzung vorgenommen werden und zum 01.01.2015 in Kraft treten. Die einzelnen Änderungen sind in einem beigefügten zusätzlichen Exemplar der Änderungssatzung entsprechend markiert.
i. A.
Peter Melzner Marion Dirks
Fachbereichsleiter Bürgermeisterin
Anlagen:
Ø Entwurf der 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Billerbeck vom 18.12.2012 mit markierten Änderungen
Ø Entwurf der 1. Änderungssatzung