Betreff
Aktuelle Flüchtlingssituation in Billerbeck
Vorlage
FBS/035/2014
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                  Beschlussvorschlag für den Rat:

 

Der Sachstandsbericht wird zur Kenntnis genommen.

 


Sachverhalt:

 

Wie in allen Kommunen ist aktuell die Flüchtlingssituation in Deutschland ein Thema. Seit Jahren steigen die Flüchtlingszahlen wieder erheblich an und stellen somit letztlich die Kommunen vor große Herausforderungen. Gemessen an den in Deutschland gestellten Erstanträgen auf Asyl wird diese Situation wie folgt verdeutlicht:

 

 

auf Bundesebene

davon in NRW

Asylerstanträge im Jahr 2007

rd.   19.200

 

Asylerstanträge im Jahr 2013

rd. 109.600

 rd. 23.700

Asylerstanträge Jan. bis Sept. 2014

rd. 117.000

rd. 25.200

 

Die Unterbringung auf Landesebene erfolgt dabei in Erstaufnahme- oder zentralen Unterbringungseinrichtungen des Landes. Von dort aus werden Asylbewerber teilweise in kommunale Unterkünfte weitergeleitet. Die Rechtsgrundlage für die Weiterleitung bildet in Nordrhein-Westfalen das Flüchtlingsaufnahmegesetz, welches die Gemeinden verpflichtet, ausländische Flüchtlinge aufzunehmen und unterzubringen.

In der Regel erfolgt mit ca. einer Woche Vorlaufzeit eine Mitteilung über die bevorstehende Zuweisung. Damit die Weiterleitung in NRW gleichmäßig auf die Kommunen erfolgt, wird die Verteilung der ausländischen Flüchtlinge unter Berücksichtigung der Haushaltsgemeinschaft von Ehegatten und deren minderjährigen Kindern entsprechend dem Einwohneranteil der Gemeinden an der Gesamtbevölkerung des Landes (Einwohnerschlüssel) und entsprechend dem Flächenanteil der Gemeinde an der Gesamtfläche des Landes (Flächenschlüssel) durchgeführt.

 

Neben den vorgenannten Erstantragstellern ist die Kommune darüber hinaus verpflichtet,  sogenannte Folgeantragsteller sowie deren Ehegatten und minderjährigen Kinder unterzubringen, ohne dass sie erneut zugewiesen werden. Hier gilt die Zuweisung aus dem Asylerstverfahren fort, was aber auch bedeutet, dass eine geordnete Unterbringungsplanung nicht möglich ist, weil eine Voranmeldung nicht erfolgt. In der Vergangenheit musste so schon einmal eine übergangsweise Unterbringung in einer privaten Ferienwohnung erfolgen.

                                   

In diesem Jahr wurden der Stadt Billerbeck bisher insgesamt 30 Flüchtlinge im Rahmen des Asylerstantrages zugewiesen. Diese Zahl der neuen Billerbecker Einwohner erhöhte sich inzwischen durch 3 Geburten und 17 Folgeantragsteller auf damit 50 Personen.

Die Unterbringung erfolgt zur Zeit in 3 Unterkünften. Das größte Objekt wurde Mitte der 90-er Jahre mit einer Aufnahmekapazität von maximal 52 Personen gebaut. Die Planungen gingen seinerzeit davon aus, dass hauptsächlich Familien unterzubringen sind. Mittlerweile wird dieses Übergangsheim auch weiterhin noch von einigen Familien bewohnt. Seit einiger Zeit werden Billerbeck jedoch vorwiegend alleinstehende Erwachsene zugewiesen, so dass die volle Ausnutzung der Kapazität nicht mehr darstellbar und menschenwürdig ist und momentan von einer maximalen Auslastung mit ca. 40 Personen auszugehen ist.  Ergänzt wird das Unterbringungsangebot daher  inzwischen durch zwei kleinere Objekte mit einer Aufnahmekapazität von 8 Personen seit Oktober 2012 bzw. 7 Personen seit November 2014.

 

In Nordrhein-Westfalen gibt es für die Belegung von kommunalen Übergangsheimen keine Regelungen bezüglich der Festlegung von Standards. Von daher kommt es bei der tatsächlichen Belegung auch auf viel Feingefühl an. Dabei ist klar, dass das gemeinsame Wohnen nicht freiwillig geschieht und zwischen den Betroffenen in der Regel weder verwandtschaftliche noch von vornherein Freundschaftsbeziehungen bestehen. Aus diesem Grunde  wird das Leben auf engem Raum in der Regel in Mehrbettzimmern und die gemeinsame Nutzung von Sanitär- und Kücheneinrichtungen als belastend empfunden, insbesondere, wenn die Gewohnheiten und Bedürfnisse sehr unterschiedlich sind oder die sprachliche Verständigung schwierig ist. In diesem Jahr hatten wir zu berücksichtigen, dass Flüchtlinge aus inzwischen 19 Nationen und mit unterschiedlichsten Religionen unterzubringen sind. Diese Problemlage versuchen wir zu entschärfen, indem eine möglichst dezentrale Unterbringung verfolgt wird. Gemessen an den Bundesländern mit Mindeststandards (hier wird von einer Wohnfläche von 4,5 bis 7 qm pro Person ausgegangen) erfolgt hier eine Unterbringung bei einer Wohnfläche von bis zu 10 qm pro Person, wobei hierauf aber kein Anspruch besteht.

 

Die Gesamtsituation in Billerbeck bedarf ein gewisses Maß an sozialer Betreuung. Unterstützt wird die Stadt Billerbeck insbesondere durch den Initiativkreis „Hiergeblieben“ der Evangelischen Kirchengemeinde und dem Sozialbüro „Rat & Hilfe“ der Pfarrcaritas, womit gut und vertrauensvoll zusammen gearbeitet wird.

 

Aktuell gibt es noch geringe Kapazitäten bei den Unterbringungsmöglichkeiten, wobei sich die Situation täglich ändern kann. Allein in den letzten 3 Wochen wurden 8 Flüchtlinge neu zugewiesen. Zu erwähnen ist allerdings auch, dass in nicht planbaren Zeiträumen die Unterbringung von Flüchtlingen beendet wird, zum Beispiel durch freiwillige Ausreisen oder Abschiebungen durch das Ausländeramt des Kreises Coesfeld.

Insgesamt besteht aber weiterhin Handlungsbedarf und es werden noch angemessene und finanzierbare Unterbringungsmöglichkeiten  benötigt. Dabei werden wir Flüchtlinge gerne und weitgehend geräuschlos dezentral auf das gesamte Stadtgebiet verteilt unterbringen. Ein Neubau eines großen Übergangsheimes und eine Unterbringung in Wohnwagen oder Wohncontainern, so wie es Anfang der 90-er Jahre erforderlich war, ist dabei nicht angestrebt.

 

 

i. A.

 

 

 

Martin Struffert                                                                     Marion Dirks

Fachbereichsleiter                                                               Bürgermeisterin


Bezug:      Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 11.09.2014,

                   TOP 8.1 ö.S.

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                                             

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                      

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag: