Sachverhalt:
Wie in allen Kommunen ist aktuell die Flüchtlingssituation in
Deutschland ein Thema. Seit Jahren steigen die Flüchtlingszahlen wieder
erheblich an und stellen somit letztlich die Kommunen vor große
Herausforderungen. Gemessen an den in Deutschland gestellten Erstanträgen auf
Asyl wird diese Situation wie folgt verdeutlicht:
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auf Bundesebene |
davon in NRW |
Asylerstanträge im Jahr 2007 |
rd.
19.200 |
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Asylerstanträge im Jahr 2013 |
rd. 109.600 |
rd.
23.700 |
Asylerstanträge Jan. bis Sept. 2014 |
rd. 117.000 |
rd. 25.200 |
Die Unterbringung auf Landesebene erfolgt dabei in Erstaufnahme- oder
zentralen Unterbringungseinrichtungen des Landes. Von dort aus werden
Asylbewerber teilweise in kommunale Unterkünfte weitergeleitet. Die
Rechtsgrundlage für die Weiterleitung bildet in Nordrhein-Westfalen das
Flüchtlingsaufnahmegesetz, welches die Gemeinden verpflichtet, ausländische
Flüchtlinge aufzunehmen und unterzubringen.
In der Regel erfolgt mit ca. einer Woche Vorlaufzeit eine Mitteilung
über die bevorstehende Zuweisung. Damit die Weiterleitung in NRW gleichmäßig
auf die Kommunen erfolgt, wird die Verteilung der ausländischen Flüchtlinge
unter Berücksichtigung der Haushaltsgemeinschaft von Ehegatten und deren
minderjährigen Kindern entsprechend dem Einwohneranteil der Gemeinden an der
Gesamtbevölkerung des Landes (Einwohnerschlüssel) und entsprechend dem
Flächenanteil der Gemeinde an der Gesamtfläche des Landes (Flächenschlüssel)
durchgeführt.
Neben den vorgenannten Erstantragstellern ist die Kommune darüber hinaus
verpflichtet, sogenannte
Folgeantragsteller sowie deren Ehegatten und minderjährigen Kinder
unterzubringen, ohne dass sie erneut zugewiesen werden. Hier gilt die Zuweisung
aus dem Asylerstverfahren fort, was aber auch bedeutet, dass eine geordnete
Unterbringungsplanung nicht möglich ist, weil eine Voranmeldung nicht erfolgt.
In der Vergangenheit musste so schon einmal eine übergangsweise Unterbringung
in einer privaten Ferienwohnung erfolgen.
In diesem Jahr
wurden der Stadt Billerbeck bisher insgesamt 30 Flüchtlinge im Rahmen des
Asylerstantrages zugewiesen. Diese Zahl der neuen Billerbecker Einwohner
erhöhte sich inzwischen durch 3 Geburten und 17 Folgeantragsteller auf damit 50
Personen.
Die Unterbringung
erfolgt zur Zeit in 3 Unterkünften. Das größte Objekt wurde Mitte der 90-er
Jahre mit einer Aufnahmekapazität von maximal 52 Personen gebaut. Die Planungen
gingen seinerzeit davon aus, dass hauptsächlich Familien unterzubringen sind.
Mittlerweile wird dieses Übergangsheim auch weiterhin noch von einigen Familien
bewohnt. Seit einiger Zeit werden Billerbeck jedoch vorwiegend alleinstehende
Erwachsene zugewiesen, so dass die volle Ausnutzung der Kapazität nicht mehr
darstellbar und menschenwürdig ist und momentan von einer maximalen Auslastung
mit ca. 40 Personen auszugehen ist.
Ergänzt wird das Unterbringungsangebot daher inzwischen durch zwei kleinere Objekte mit
einer Aufnahmekapazität von 8 Personen seit Oktober 2012 bzw. 7 Personen seit November
2014.
In
Nordrhein-Westfalen gibt es für die Belegung von kommunalen Übergangsheimen
keine Regelungen bezüglich der Festlegung von Standards. Von daher kommt es bei
der tatsächlichen Belegung auch auf viel Feingefühl an. Dabei ist klar, dass
das gemeinsame Wohnen nicht freiwillig geschieht und zwischen den Betroffenen in
der Regel weder verwandtschaftliche noch von vornherein
Freundschaftsbeziehungen bestehen. Aus diesem Grunde wird das Leben auf engem Raum in der Regel in
Mehrbettzimmern und die gemeinsame Nutzung von Sanitär- und Kücheneinrichtungen
als belastend empfunden, insbesondere, wenn die Gewohnheiten und Bedürfnisse
sehr unterschiedlich sind oder die sprachliche Verständigung schwierig ist. In
diesem Jahr hatten wir zu berücksichtigen, dass Flüchtlinge aus inzwischen 19
Nationen und mit unterschiedlichsten Religionen unterzubringen sind. Diese
Problemlage versuchen wir zu entschärfen, indem eine möglichst dezentrale
Unterbringung verfolgt wird. Gemessen an den Bundesländern mit Mindeststandards
(hier wird von einer Wohnfläche von 4,5 bis 7 qm pro Person ausgegangen)
erfolgt hier eine Unterbringung bei einer Wohnfläche von bis zu 10 qm pro
Person, wobei hierauf aber kein Anspruch besteht.
Die Gesamtsituation
in Billerbeck bedarf ein gewisses Maß an sozialer Betreuung. Unterstützt wird
die Stadt Billerbeck insbesondere durch den Initiativkreis „Hiergeblieben“ der
Evangelischen Kirchengemeinde und dem Sozialbüro „Rat & Hilfe“ der
Pfarrcaritas, womit gut und vertrauensvoll zusammen gearbeitet wird.
Aktuell gibt es
noch geringe Kapazitäten bei den Unterbringungsmöglichkeiten, wobei sich die
Situation täglich ändern kann. Allein in den letzten 3 Wochen wurden 8
Flüchtlinge neu zugewiesen. Zu erwähnen ist allerdings auch, dass in nicht
planbaren Zeiträumen die Unterbringung von Flüchtlingen beendet wird, zum Beispiel
durch freiwillige Ausreisen oder Abschiebungen durch das Ausländeramt des
Kreises Coesfeld.
Insgesamt besteht
aber weiterhin Handlungsbedarf und es werden noch angemessene und finanzierbare
Unterbringungsmöglichkeiten benötigt.
Dabei werden wir Flüchtlinge gerne und weitgehend geräuschlos dezentral auf das
gesamte Stadtgebiet verteilt unterbringen. Ein Neubau eines großen
Übergangsheimes und eine Unterbringung in Wohnwagen oder Wohncontainern, so wie
es Anfang der 90-er Jahre erforderlich war, ist dabei nicht angestrebt.
i. A.
Martin Struffert Marion Dirks
Fachbereichsleiter Bürgermeisterin