Betreff
Einrichtung eines BürgerBus-Verkehrs in der Stadt Billerbeck
Vorlage
FBZD/342/2014
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                  Beschlussvorschlag für den Rat:

 

Die Stadt Billerbeck beteiligt sich an dem Projekt BürgerBus Billerbeck.

Hierfür werden die erwarteten einmaligen Investitionen ca. 31.000 – 41.000 € in den Produkthaushalt 2015 eingestellt. Die laufenden Kosten in Höhe von ca. 3.500 – 6.500 € werden ebenfalls in den Produkthaushalt der Jahre 2016 folgend eingestellt. 

 


Sachverhalt:

 

In der Sitzung des Ausschusses für Generationen und Kultur am 23. Oktober 2014 wurde unter TOP 5 ö. S. über die beabsichtigte Gründung eines Bürgerbusvereines in Billerbeck berichtet.

 

Am 3. November 2014 wurde die Gründungsversammlung in „Billerbeck´s Bahnhof“ durchgeführt.  Die 16 Gründungsmitglieder des „BürgerBus-Vereines Billerbeck“ haben einen Vorstand gewählt.

Dieser setzt sich wie folgt zusammen:

 

1 Vorsitzender:                     Herr Udo Drees

Stellv. Vorsitzender:            Herr Jochen Dübbelde

Stellv. Vorsitzender:            Herr Heinrich Tenholte

Geschäftsführer:                  Herr Klaus Wallocha

 

Wie bereits in der Sitzung des Ausschusses für Generationen und Kultur erläutert, sind 3 Säulen erforderlich die einen Bürgerbusangebot erst ermöglichen.

 

 

 

Im nachfolgendem sollen noch einmal die Merkmale des BürgerBus-Verkehrs und eine Kostenprognose für die Einrichtung und den laufenden Betrieb gegeben werden. Die Daten stammen in Teilen aus vergleichbaren Projekten die die RVM ebenfalls betreut.

 

 

 

Merkmale des BürgerBus-Verkehrs

Die grundlegenden Merkmale des BürgerBus-Verkehrs, seine Funktionsweise und die diversen Einsatzmöglichkeiten sind in dem „Leitfaden für die Einrichtung von BürgerBus­sen“ des Vereins „Pro BürgerBus NRW e.V.“ ausführlich erläutert. Weitere Informationen finden Sie im Internet auf der Seite www.pro-buergerbus-nrw.de.

Die drei tragenden Säulen des Verkehrs bilden der BürgerBus-Verein, die Kommune und die Verkehrsgesellschaft.

 

Genehmigungsrecht und vertragliche Situation

BürgerBus-Verkehre werden konzessionsrechtlich wie herkömmliche Linienverkehre nach § 42 PBefG behandelt. Damit wird weitgehend sichergestellt, dass die BürgerBus-Ver­kehre unter der Regie der öffentlichen Verkehrsträger in das vorhandene ÖPNV-System integriert werden. Die RVM könnte hier die Aufgaben des Konzessionsinhabers sowie die notwendige Betriebsführung gemäß PBefG wahrnehmen.

 

RVM und BürgerBus-Verein schließen einen Vertrag über die Durchführung, Verantwort­lichkeit und Aufgabenteilung im BürgerBus-Einsatz. Die finanzielle Absicherung des Pro­jektes erfolgt durch den Ratsbeschluss der Stadt Billerbeck zur Begleichung  der einmaligen Einrichtungs- und laufenden Betriebskosten, deren Übernahme sie gegenüber der RVM erklärt.

 

 

Gründung eines BürgerBus-Vereins

Voraussetzung für die Einrichtung eines BürgerBus-Verkehrs ist die Gründung eines Bür­gerBus-Vereins, in dem sich Bürgerinnen und Bürger ehrenamtlich für das Projekt enga­gieren. Im Verein werden vielfältige organisatorische Aufgaben erledigt wie Fahrerdienst­einteilung, Fahrzeugpflege, Fahrkartenmanagement etc. Im Vordergrund steht jedoch die Fahrertätigkeit. Erfahrungsgemäß sollten mindestens 20 Fahrpersonale zur Verfügung stehen, um einen ordnungsgemäßen BürgerBus-Verkehr durchführen zu können.

 

Einrichtung und Kosten des BürgerBus-Verkehrs

Die RVM verfügt über fast 30-jährige Erfahrung mit BürgerBus-Projekten. Mit dem Bür­gerBus-Pilotprojekt in Heek/Legden startete die RVM im Jahr 1985 den bundesweit ersten BürgerBus. Mittlerweile sind allein in Nordrhein-Westfalen über 100 Projekte aus der Taufe gehoben worden.

 

Die RVM betreut derzeit 15 BürgerBus-Projekte:

-          im Kreis Borken in Heek-Legden-Ahaus (erstes Projekt bundesweit, Start 1985) sowie in der Gemeinde Südlohn

-          im Kreis Coesfeld in Olfen, Nordkirchen, Ascheberg und Nottuln-Havixbeck, Lüdinghau­sen und ab 2015 in der Stadt Coesfeld.

-          im Kreis Steinfurt in der Gemeinde Westerkappeln, zwischen den Kommunen Emsdet­ten und Saerbeck und in der Stadt Steinfurt.

-          Im Kreis Warendorf im Warendorfer Stadtteil Hoetmar, in Wadersloh und seit Frühjahr 2014 in der Stadt Warendorf.

 

Auf der Basis der langjährigen Erfahrung mit BürgerBus-Verkehren erfolgt die folgende Kostenprognose für die Einrichtung und den Betrieb des BürgerBus-Verkehrs in Billerb­eck.

 

1. Einmalige Einrichtungskosten

Die Einrichtungskosten setzen sich aus Sach- und Planungskosten zusammen:

 

Sachkosten                                                                                                    ca. 4.000 - 6.000 €

-          Druck und Verteilung der Fahrgastinformationsbroschüre

-          Druck von Fahrkarten, Formularen, Schulungsmaterial etc.

-          Haltestellenbau (Haltestellenmasten, Schilder, Folien, Fahrtkosten)

-          Haltestellenausstattung (Aushangfahrplan, Zusatzbeschilderung, etc.), Kostengrößen­ordnung abhängig von Haltestellenzahl

 

Planungskosten der RVM                                                                           ca. 6.000 - 7.000 €

 

In der Planungsphase werden folgende Schwerpunkttätigkeiten durchgeführt:

 

-          Gemeinsam mit dem BürgerBus-Verein und der Stadt werden Linienweg, Fahrplan und Tarif entwickelt sowie die Fahrzeugausstattung abgestimmt.

-          Die Verträge werden abgestimmt und geschlossen.

-          Technische Beratung

-          Die RVM beantragt die finanziellen Mittel zur Fahrzeugförderung (40.000 Euro für ein Standardfahrzeug) bei der Bezirksregierung, bestellt das Fahrzeug und lässt es linien­gerecht umbauen.

 

-          Beantragung von Fördermitteln beim Kreis Coesfeld

-          Die RVM beantragt die entsprechenden Genehmigungen für Fahrplan und Tarif  bei der Bezirksregierung in Münster.

-          Es werden Schulungen des Fahrpersonals durchgeführt sowie ein Fahrerhandbuch erstellt.

-          Gemeinsam mit allen Beteiligten wird eine Fahrplanbroschüre erarbeitet.

-          Fahrplanveröffentlichung durch RVM

-          Kalkuliert sind zwei Abstimmungsgespräche mit der Stadt und/oder dem BürgerBus-Verein sowie zwei Schulungstermine für das Fahrpersonal.

-          Allgemeine Organisation (Buchhaltung, Versicherung, Personal)

 

Einmalige Einrichtungskosten gesamt:                                       ca. 10.000 bis 13.000 €

                                                              

 

2. Anschaffungskosten für das Fahrzeug                                        ca. 8.000 – 15.000 €

 

Die Anschaffungskosten für die Stadt Billerbeck sind die Restkosten, d.h. die Fahrzeug­kosten (die Fahrzeugkosten liegen je nach Fahrzeugmodell zwischen ca. 53.000 - 60.000 EUR) abzgl. Förderung (40.000 EUR Land NRW sowie 5.000 EUR Kreis Coesfeld) durch Land und Kreis.         

 

 

                                                                                            

 

3. Jährliche Betriebskosten                                                                ca. 4.000 bis 10.000 €

 

Die Betriebskosten entstehen erst mit dem Start des Systems und stellen einen jährlichen kommunalen Zuschuss dar. Sie setzen sich zusammen aus:

 

·         Verbrauchsstoffen, Wartung und Reparatur des Fahrzeugs, ggfs. Ersatzfahrzeug, in abhängig von der Kilometerleistung                              

·         Versicherungskosten (Fahrzeug und Personal)                               

·         Sonstige Rechnungen Dritter (Genehmigungen, Fahrplan etc.)

·         Betriebsführungskosten der RVM

(Versicherungs- und Abrechnungstätigkeiten, Veröffentlichung des Fahrplans, Ver­kehrsüberwachung, Vereinsbetreuung, Schulung des Fahrpersonals, bedarfsweise Fahrplan- und Tarifänderungen, bedarfsweise Fahrzeugneubeschaffung und Be­antragung der Fördermittel, bedarfsweise Unfallsachbearbeitung etc.).        

 

Die Betriebskosten sind von einer Reihe von Parametern abhängig, wie z.B. dem

Angebotsvolumen (Linienlänge, Betriebszeit, Taktfrequenz, Dieselverbrauch, Reparatu­ren), Versicherungen oder Alter des Fahrzeugs. Auf der anderen Seite stehen Einnahmen aus Fahrkartenverkauf, Fahrzeugwerbung und Erstattungen für die Beförderung von ‚schwerbehinderten‘ Personen oder die Rückerstattung für den Mineralölsteuerverbrauch. Daher ist eine detaillierte und langfristige Kostenannahme erst nach Erarbeitung des Grundkonzeptes (Erstellung des Fahrplanes, Festlegung der Haltestellenzahl, Höhe des Tarifes etc.) möglich.

 

Abzüglich der prognostizierten Einnahmen aus dem Fahrkartenverkauf und der Fahr­zeugwerbung verbleibt durchschnittlich pro Jahr ein Restbetrag von ca. 3.000 - 6.000 €.

Hier kann die Stadt Billerbeck aktiv mitgestalten durch die Akquirierung von leistungsfähigen Institutionen  als Werbepartner oder durch die geschickte Koppelung mit dem Schülerverkehr. 

 

 

Bei den Vorgesprächen zur Planung des BügerBus-Angebotes in der Stadt Billerbeck wurde auch immer wieder die  eigentliche Durchführung und Planung der Strecken und Fahrzeiten mit der RVM, den Vertretern des BürgerBus-Vereines Billerbeck, aber auch mit dem Zweckverband SPNV Münsterland Fachbereich Bus diskutiert und erörtert. Neben der Variante eines von festen über das Stadtgebiet verteilten Haltestellennetzes mit getakteten Fahrzeiten wie man es aus dem allgemeinen Linienverkehr kennt, wurde auch der bedarfsorientierte BürgerBus betrachtet.

 

Der Leiter Fachbereiches Bus beim Zweckverband SPNV Münsterland, Herr Tranel und Frau Queenie Zmaczynski werden das Modell des bedarfsorientierten BürgerBus in der Sitzung vorstellen.

 

Sollte die Form des bedarfsorientierten BürgerBus gewählt werden, kommen neben den vorgenannten Kosten für das Fahrzeug noch die einmaligen Kosten für Software und Hardware hinzu. Diese betragen ca. 13.000 €.

 

Die Jährlichen Kosten für das System belaufen sich auch ca. 500 € .

 

 

 

 

 

  

Organisatorisches

Die Tätigkeiten zur Einrichtung eines BürgerBus-Verkehrs könnten bei einer Auftrags­vergabe an die RVM binnen vier Wochen aufgenommen werden. Die Umsetzung des Konzeptes bis zur Betriebsaufnahme benötigt einen Zeitrahmen von ca. zehn bis zwölf Monaten. Dieser Zeitraum wird in erster Linie bestimmt durch die Laufzeiten der Förder- und Genehmigungsverfahren sowie die Lieferzeit des BürgerBus-Fahrzeuges.

 

 

In der Sitzung erfolgen weitere Erläuterungen.

 

Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, das die Stadt Billerbeck sich an dem BürgerBus Projekt beteiligt und die Kostenzusage erteilt. Die entsprechenden Finanzmittel von einmalig ca. 31.000 – 41.000 € werden in den Produkthaushalt 2015 eingestellt. Die laufenden Kosten in Höhe von ca. 3.500 – 6.500 € werden ebenfalls in den Produkthaushalt 2016 folgend  eingestellt. 

 

 

 

 

 

 

 

 

I.A.

 

 

 

Hubertus Messing                                                               Marion Dirks

Fachbereichsleiter                                                               Bürgermeisterin

 

 


Bezug:     

 

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                                             

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                      

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag: