Betreff
Teilnahme am Leader-Wettbewerbsverfahren mit der Leader-Region Baumberge für die Förderperiode 2014 - 2020
Vorlage
FBPB/972/2014
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                  Beschlussvorschlag für den Rat:

Die Stadt Billerbeck beschließt, die neue Lokale Entwicklungsstrategie (LES) der LEADER-Region „Baumberge“ mitzutragen und alles daran zu setzen, die Finanzierung der Umsetzung sicherzustellen. Dafür stellt die Stadt Billerbeck für die Jahre 2015 – 2023 insgesamt 60.000 Euro zur Verfügung; bezogen auf z.B. 8 Haushaltsjahre somit 7.500 Euro/Jahr.

 


Sachverhalt:

Neben Billerbeck haben auch die Stadt Coesfeld und die Gemeinden Havixbeck, Nottuln und Rosendahl im Frühjahr 2014 beschlossen, sich erneut als „LEADER-Region Baumberge“ zu bewerben.

 

Von November 2007 bis Juni 2015 sind über das LEADER-Programm bereits über 1,6 Mio. € an Fördermitteln in die Region geflossen. Die Konzentration lag dabei auf den Themenfeldern Land- und Forstwirtschaft in den Baumbergen, Naturtourismus in den Baumbergen sowie Lebensqualität in den Baumberge-Orten. Konkrete Projekte in Billerbeck waren z. B. der Berkelspaziergang, der Wohnmobilstellplatz und die Ausstattung der RadBahn Münsterland gemeinsam mit allen Anliegerkommunen und der Leader-Region Steinfurter Land.

Auf die Sitzungsvorlage für die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 27. März 2014 wird verwiesen. Dort sind auch die weiteren Vorteile, die insbesondere die Stadt Billerbeck und Billerbecker Bürger nutzen konnten, umfassend dargelegt.

 

Ende Oktober 2014 erfolgte durch das Land NRW der offizielle Wettbewerbsaufruf für die kommende LEADER-Förderperiode. Die für die neue LEADER-Bewerbung erforderliche Lokale Entwicklungsstrategie (LES) wird derzeit erstellt und bis zum 16.02.2015 im NRW-Umweltministerium eingereicht. Im Falle einer erfolgreichen Bewerbung stünden den fünf Städten und Gemeinden in der Region „Baumberge“ bis 2023 insgesamt 2,7 Millionen Euro an LEADER-Mitteln zur Verfügung. Damit sollen in der Region bürgernahe Projekte aus möglichen Handlungsfeldern wie z.B. Lebenswerte Wohnquartiere, Ortsentwicklung, Mobilität, Soziales, Stärkung Ehrenamt, Tourismus, Natur, Ökologie umgesetzt werden.

 

Im Gegensatz zur aktuellen Förderperiode ergeben sich für die neue LEADER-Phase u.a. folgende positive Veränderungen:

   Erhöhung der Anzahl der LEADER Regionen in NRW auf ca. 24, eventuell

      auch mehr, um den LEADER Ansatz möglichst breit im ländlichen Raum zu

      etablieren.

   Für LEADER Regionen der mittleren Größe erhöht sich das LEADER-Fördervolumen von bislang 1,6 Mio Euro auf künftig 2,7 Millionen Euro.

   Bezuschussung der einzelnen Förderprojekte mit max. 65 % (bislang 55 %).

   Private Co-Finanzierung möglich (bislang nur öffentliche Co-Finanzierung erlaubt).

 

Insbesondere die Einbringung von privaten Co-Finanzierungsmitteln wird dazu beitragen, weitere Finanzierungsquellen für LEADER-Projekte in der Region „Baumberge“ zu akquirieren/erschließen und die Haushalte der Kommunen zu entlasten.

 

Eine besondere Bedeutung kann die Leader-Förderung auch erhalten, um Regionale-Projekte oder auch einzelne Projekte aus dem Städtebaulichen Entwicklungskonzept der Stadt Billerbeck umzusetzen. Hier erscheint eine Leader-Förderung teilweise flexibler zu sein.

 

Die Mitgliedskommunen einer LEADER-Region müssen jedoch nach Vorgabe des Landes NRW bereits zur Abgabe der Bewerbung/LES ein Mindestmaß an regionaler Co-Finanzierung sicherstellen (für Regionen von mittlerer Größe 300.000 Euro), um den Prozess bis 2023 incl. erforderliches Regionalmanagement, Öffentlichkeitsarbeit, Evaluierung etc. zu gewährleisten. Sicherzustellen sind hier pro Kommune 60.000,- Euro, somit für den Prozesszeitraum bis 2023 7.500,- Euro/jährlich. Der Wortlaut des Beschlussvorschlages ist in dieser Form durch das Land vorgegeben.

 

Die politischen Gremien der weiteren Baumberge-Kommunen werden bis Ende Januar 2015 gleichlautende Beschlüsse treffen, um die Bewerbung in die Wege leiten zu können.

 

i.      A.

 

 

 

Gerd Mollenhauer                                                                             Marion Dirks

Fachbereichsleiter                                                                           Bürgermeisterin

 

 


Bezug:      Haupt- und Finanzausschuss vom 27. März 2014, TOP 1 ö. S., Rat vom 10. April 2014, TOP 2 ö. S.

 

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                jährlich 7.500 Euro

 

Finanzierung durch Mittel bei Produktkonto                                        09010.53180000: Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                          

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag: