Betreff
Errichtung eines Schweinemaststalles in Alstätte
hier: Erweiterung der Tierplatzzahl um 832 Tiere
Vorlage
FBPB/973/2015
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag für den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss als

     Beschlussvorschlag für den Rat:

 

Zu dem Vorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Die vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen und Angaben zur äußeren Gestaltung sind dabei wesentlicher Bestandteil des Antrages.

 


Sachverhalt:

 

Anfang Dezember 2014 ist die Stadt Billerbeck zur Stellungnahme zum erneut eingereichten Bauantrag zur Errichtung eines Schweinemaststalles mit 800 Mastplätzen und zur Erweiterung eines Stalls auf 464 Schweinemastplätze in Alstätte aufgefordert worden.

 

Das Vorhaben wurde bereits im Frühjahr letzten Jahres beraten und es wurde beschlossen, dass das gemeindliche Einvernehmen versagt wird. Dies wurde dem Kreis Coesfeld fristgerecht mitgeteilt. Mit Schreiben vom 10.07.2014 (s. Anlage) wurde der Stadt Billerbeck mitgeteilt, dass der Bauantrag zum Bauvorhaben aufgrund mangelnder Bauvorlagen zurückgewiesen wurde. Hierbei handelte es sich um fehlende Höhenangaben im Lageplan. In diesem Schreiben wird außerdem darauf hingewiesen, dass das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen ist, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen.

 

Zudem wird in dem Schreiben angemerkt, dass es nicht stimmig sei, zu dem beantragten Güllebehälter das Einvernehmen zu erteilen und zu dem übrigen Antrag nicht. Hierzu ist auszuführen, dass dies zum einen mit der Zuständigkeitsordnung zusammenhängt, im Weiteren wird jedoch auch erwähnt, dass der Behälter bereits für den bestehenden Betrieb notwendig sei. Insofern ist es sehr wohl stimmig, das gemeindliche Einvernehmen für den Güllebehälter für den bestehenden landwirtschaftlichen Betrieb zu erteilen. Dieser ist zwischenzeitlich auch errichtet worden.

 

Nach Sichtung der Unterlagen ist verwaltungsseitig festgestellt worden, dass die zur Beurteilung des gemeindlichen Einvernehmens erforderlichen Unterlagen vorliegen.

 

Das Vorhaben ist weiterhin als landwirtschaftliches Vorhaben nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB beantragt. Es liegt im Landschaftsschutzgebiet Baumberge. Entsprechend der Verordnung vom 14.5.1974 ist eine Ausnahme vom Bauverbot zuzulassen, wenn es sich um eine Anlage handelt, welche einem landwirtschaftlichen Betrieb dient. Das Vorhaben liegt im unmittelbaren Hofzusammenhang. Es wird parallel zur Landstraße errichtet und Richtung Süden und Landstraße eingegrünt.

 

Verwaltungsseitig werden keine dem Vorhaben entgegenstehenden Belange gesehen, die ein Versagen des gemeindlichen Einvernehmens rechtfertigen. Wie dem Schreiben des Kreises Coesfeld zu entnehmen ist, ist in einem solchen Fall das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

 

 

i. A.                                                     i. A.

 

 

Michaela Besecke                           Gerd Mollenhauer                           Marion Dirks

Sachbearbeiterin                             Fachbereichsleiter                           Bürgermeisterin

 

 


Bezug:      Sitzung des Bezirksausschusses vom 20.04.2014 TOP 3 ö. S., Sitzung

                   des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses vom 15.05.2014, TOP 5

                   ö. S. und des Rates vom 22.05.2014, TOP 11 ö. S.

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                                           -,-- €

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                      

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag:                                                                             


 


Anlagen:

Lageplan

Ansichten (nur im Ratsinfosystem)

Schreiben des Kreises Coesfeld