Betreff
1. Änderung des Bebauungsplanes "Hörster Straße"
hier: Ergebnis der Offenlage und Beschluss zur erneuten Offenlage
Vorlage
FBPB/979/2015
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                  Beschlussvorschlag für den Rat:

 

1.         Der Planentwurf wird, wie im Sachverhalt beschrieben, bzgl. der Baugrenze und der überbaubaren Grundstücksfläche geändert.

2.         Der Entwurf der Bebauungsplanänderung wird für die erneute Offenlage nach § 4a Abs. 3 BauGB (Baugesetzbuch) gebilligt. Dabei wird bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können. Die Dauer der Auslegung wird auf zwei Wochen verkürzt. Parallel wird den berührten Trägern öffentlicher Belange erneut Gelegenheit zur Stellungnahme zu den geänderten Teilen gegeben.

3.         Die Beschlüsse werden ortsüblich bekannt gemacht.


Sachverhalt:

 

Entsprechend der Beschlüsse in den v. g. Sitzungen wurde die Offenlage vom 10. Dezember 2014 bis zum 14. Januar 2015 (einschließlich) durchgeführt. Parallel fand die Beteiligung der berührten Träger öffentlicher Belange statt.

 

Von öffentlicher und privater Seite sind keine Anregungen oder Bedenken vorgetragen worden.

 

Im Rahmen der Vorgespräche mit der Genehmigungsbehörde hat sich eine Problemstellung aufgrund der vorgesehenen Festsetzungen ergeben. Gemäß § 23 Abs. 5 BauNVO kann, wenn der Bebauungsplan nichts anderes festsetzt, die Errichtung von Nebenanlagen zugelassen werden. Das gleiche gilt für bauliche Anlagen, soweit sie nach Landesrecht in den Abstandsflächen zugelassen werden können. Letztere sind im Bebauungsplanentwurf ausgeschlossen worden, da hierzu bei Einhaltung bestimmter Maße nach § 6 Abs. 7 Landesbauordnung NRW auch Vorbauten wie Erker, Balkone und Treppenräume zählen. Um für die Anlieger eine möglichst große Planungssicherheit zu erreichen, sollte daher eine Überschreitung der Baugrenzen im Sinne des § 23 Abs. 5 Satz 2 BauNVO ausgeschlossen werden. Nach geltender Rechtsauffassung betrifft dies jedoch auch Garagen und Stellplätze, da diese ebenfalls nach Landesrecht in den Abstandsflächen zulässig sind. Dieser Ausschluss war jedoch nicht gewollt, daher waren die Nebenanlagen nach Satz 1 ausdrücklich nicht ausgeschlossen worden. Auf dem Grundstück sollen natürlich notwendige Stellplätze angelegt werden können.

 

Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, die Festsetzung dahingehend umzudrehen, dass die nicht gewollten Bauteile explizit ausgeschlossen werden:

„Vorbauten wie Erker, Balkone, Altane, Treppenräume und Aufzugsschächte, welche nach § 23 Abs. 5 Satz 2 BauNVO in Verbindung mit § 6 Abs. 7 Nr. 3 BauO NRW auf den nicht überbaubaren Grundstücksflächen zugelassen werden können, sind außerhalb der Baugrenzen unzulässig“.

 

Zudem ist nach dem Beschluss zur Offenlage bei dem Grundstück „Ludgeristraße 16“ ein Übertragungsfehler der Baugrenze in den digitalen Plan erkannt worden. Im Zusammenhang mit der erneuten Offenlage kann dies korrigiert und wieder entsprechend des bisherigen Planes festgelegt werden. Aufgrund einer Baulast und der intensiven Bebauung des Grundstückes wäre eine Ausnutzung auch nicht möglich gewesen.

 

Die Änderungen betreffen nicht die Festsetzungen bezüglich des geplanten Hauptgebäudes. Die erneute Offenlage soll zudem auf den zu ändernden Teil beschränkt werden. Gemäß § 33 Abs. 2 BauGB besteht daher die Möglichkeit der Zulässigkeit des Vorhabens während der Planaufstellung. Ein Zeitverzug für den Bauherrn ist daher nicht zu befürchten.     

 

 

 

i. A.                                                     i. A.

 

 

Michaela Besecke                           Gerd Mollenhauer                           Marion Dirks

Sachbearbeiterin                             Fachbereichsleiter                           Bürgermeisterin

 

 


Bezug:      Sitzung des Stadtentwicklung- und Bauausschusses vom 13.11.2014,

                   Top 5 ö. S. und des Rates vom 18.11.2014 Top 16 ö. S.

 

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                                           -,-- €

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                      

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag:                                                                             


 


Anlagen:

Bebauungsplanentwurf (nur im Ratsinfosystem)