Betreff
45. Änderung des Flächennutzungsplanes Konzentrationszonen für "Windenergie" der Gemeinde Rosendahl
hier: Abgabe einer Stellungnahme im Rahmen der öffentlichen
Auslegung
Vorlage
FBPB/981/2015
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag für den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss:                       

Es werden keine Bedenken gegen die Planung erhoben.


Sachverhalt:

 

Der Rat der Gemeinde Rosendahl hat in seiner Sitzung am 18.12.2014 beschlossen, den Planentwurf zur 45. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Rosendahl zur Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windenergienutzung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

 

Die kompletten Planunterlagen sind auf der Internetseite der Gemeinde Rosendahl einzusehen (Startseite/Bauen&Wohnen/Windenergieplanung): http://www.rosendahl.de/staticsite/staticsite.php?menuid=451&topmenu=44

 

Die 45. Änderung umfasst das gesamte Gemeindegebiet Rosendahls. Die Gemeinde führt aus, dass es Planungsziel sei, die Nutzung der Windenergie im Gemeindegebiet räumlich zu steuern und auf städtebaulich besonders verträgliche Standorte zu konzentrieren. Hierfür sollen die nachfolgenden Konzentrationszonen für  die Windenergienutzung ausgewiesen werden. Die Konzentrationszonen sind: „Holtwicker Mark“,  „Windfeld COE 01“, „Bergkamp“,  „Auf der Horst“, „Asbecker Mühlenbach“, „Midlich-West“, „Midlich-Ost“ und „Höpinger Berg“. Der Bereich „Höpinger Berg“ grenzt unmittelbar an die Billerbecker Stadtgrenze. Die Bereiche „Midlich“ liegen südlich von Osterwick, westlich der Bauerschaft „Hamern“.

 

Die Ausweisung dieser Konzentrationszonen für die Windenergienutzung gemäß § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB hat zur Folge, dass die Errichtung von Windenergieanlagen gemäß § 35 Abs. 1 Nr.5 BauGB (privilegierte Nutzung der Windenergie) künftig im gesamten Gemeindegebiet Rosendahls außerhalb der ausgewiesenen Konzentrationszonen ausgeschlossen werden (Ausschlusswirkung der 45. Änderung des Flächennutzungsplanes).

 

Die Offenlagefrist endet am 9. Februar 2015. Aufgrund der Sitzungstermine hat die Gemeinde Rosendahl Billerbeck die Möglichkeit gegeben, die Stellungnahme bis zum 11. Februar 2015 einzureichen.

 

Bereits in der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wurde die Planung beraten. Damals wurde keine abschließende Stellungnahme abgegeben, da noch unklar war, wie die Stellungnahme des Kreises Coesfeld als Untere Landschaftsbehörde bezüglich der Konzentrationszonen in Landschaftsschutzgebieten aussehen wird.

 

Der Kreistag hat am 18.12.2013 beschlossen, der Darstellung von Konzentrationszonen innerhalb der Landschaftsschutzgebiete nicht zu widersprechen. Im Entwurf des Regionalplanes -sachlicher Teilplan Energie- ist zudem der Bereich „Höpinger Berg“ als Windenergiebereich aufgenommen worden. Sofern der Regionalplan in dieser Form rechtswirksam wird, ist die Gemeinde verpflichtet, diese Fläche in ihrem Flächennutzungsplan darzustellen.

 

Wie in oben genannter Sitzung bereits ausgeführt, sind auf Billerbecker Seite keine Planungen vorgesehen (z. B. Wohngebietsausweisungen), die durch die Planung der Konzentrationszonen unmöglich gemacht würden. Auch sonstige Planvorstellungen werden nach Auffassung der Verwaltung nicht durch die Planung gefährdet. Es sind dort keine für die städtebauliche Entwicklung erforderlichen Flächen für Erholungs- und Freizeiteinrichtungen vorgesehen. Nach der Rechtsprechung ist der allgemeine Wunsch nach Erhalt des freien Landschaftsbildes kein Gegenstand der Abstimmung. So wäre es nicht ausreichend, auf die allgemeinen negativen Folgen einer Beeinträchtigung der Landschaft für den Fremdenverkehr und den Erholungswert durch die Windkraftanlagen hinzuweisen. Durch die Planung sind auch keine Belange des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege auf Billerbecker Stadtgebiet betroffen.

 

Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, keine Bedenken gegen die Planung zu erheben.

 

 

i. A.                                                     i. A.

 

 

Michaela Besecke                            Gerd Mollenhauer                             Marion Dirks

Sachbearbeiterin                              Fachbereichsleiter                            Bürgermeisterin

 


Bezug:     Sitzung des Bezirksausschusses vom 18.04.2013, TOP 1 ö.S. und des  Stadtentwicklungs- und Bauausschusses vom 25.04.2013, TOP 1 ö.S.

 

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                                               -,-- €

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                       

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                     

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag:                                                                                 


 


Anlagen:

Übersicht der geplanten Konzentrationszonen „Windenergie“