Beschlussvorschlag: Beschlussvorschlag für den Rat:
Aufgrund der §§ 78 ff. Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) werden die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan der Stadt Billerbeck für das Haushaltsjahr 2015 einschließlich Finanz- und Investitionsplanung sowie Anlagen unter Einbeziehung der Änderungen in den Etatberatungen des HFA beschlossen.
Sachverhalt:
In der Sitzung des
Rates der Stadt Billerbeck am 11. Dezember 2014 erfolgte die Einbringung des
Haushaltsplanentwurfes 2015 in den Rat. Dieser wurde durch Beschluss des Rates
zur Vorberatung an den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen. Zum Zwecke der
Vorberatung sind 2 Sitzungstermine vorgesehen, und zwar am 29. Januar 2015 und
05. Februar 2015.
Ein wesentlicher
Teil des Haushaltsplanes 2015 einschließlich Finanzplanung ist das
Förderprogramm zum integrierten Handlungskonzept im Innenstadtbereich, das Rat
und Verwaltung bis über den Finanzplanungszeitraum hinaus beschäftigen wird. Es
sind verschiedene Produkte und Stellen des Haushaltsplanes betroffen. Aus
diesem Grunde wird eine Gesamtübersicht für das integrierte Handlungskonzept
„Innenstadt“ beigefügt, aus der sich die einzelnen Maßnahmen und deren
Verplanung im Haushalt ergeben. Durch das integrierte Handlungskonzept sollen
Aufwendungen von 815.600,00 € bei einer 60-prozentigen Bezuschussung von
489.200,00 € für die Jahre 2015 bis 2019 angestoßen werden und des Weiteren
Investitionen von 2.224.000,00 € bei einer 60-prozentigen Bezuschussung von
1.334.400,00 € für die Jahre 2015 bis 2016.
Auf eine Vielzahl
von weiteren einzelnen Maßnahmen soll an dieser Stelle nicht eingegangen
werden, sie sind einzeln bei den jeweiligen Produkten verplant. Zu den Investitionen
insgesamt siehe auch Aufstellung im Vorbericht zum Haushaltsplan 2015, Seiten A
25 ff.
Seit dem Zeitpunkt
der Einbringung des Haushaltes haben sich noch einige neue Erkenntnisse
ergeben, die in der anliegenden Liste (Änderungsvorschläge der Verwaltung) enthalten
sind und im weiteren Beratungsverfahren berücksichtigt werden sollten.
Größter Posten in
der Ergebnisrechnung ist die Senkung der allgemeinen Kreisumlage um 58.000,00 €
aufgrund der endgültigen Beschlussfassung über den Kreishaushalt, wobei
anzumerken bleibt, dass es bei der erheblichen Steigerung der Jugendamtsumlage
verblieben ist.
Die nach dem
derzeitigen Stand größten Veränderungen im investiven Bereich sind in Höhe von
71.000,00 € für einen Baukostenzuschuss zum Regenwasserkanal von der Reithalle
bis zur Osterwicker Straße (Straßenoberflächenentwässerungsanteil) zu verzeichnen.
Wegen der übrigen Veränderungen wird auf die Änderungsliste verwiesen.
i. A.
Peter Melzner Marion Dirks
Kämmerer Bürgermeisterin
Bezug: Sitzung des Rates am 11.12.2014, TOP 2 ö. S.
Anlagen:
Übersicht über die Verplanung des integrierten Handlungskonzeptes „Innenstadt“
Änderungsvorschläge für den HFA am 29.01.2015 - Ergebnisplanung -
Änderungsvorschläge für den HFA am 29.01.2015 - Investionen -