Betreff
Anregung gem. § 24 GO NW vom 04.10.2014
hier: Baum-Haseln im Baugebiet Dreitelkamp II
Vorlage
FBPB/984/2015
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                    Beschlussvorschlag für den Rat:

 

 

 

1. Der Vorschlag der Bürgeranregung vom 04.10.2014 wird aus den im Sachverhalt erläuterten Gründen abgelehnt.

 

2. Es wird eine Entsiegelung im Nahbereich der Straßenbäume in den Bereichen der vorhandenen Schäden im Gehweg zur Verbesserung der Lebensqualität und damit der Verkehrssicherheit beschlossen.


Sachverhalt:

 

Zu diesem TOP findet vorab eine Ortsbesichtigung statt.

 

In der Sitzung des Rates der Stadt Billerbeck am 18.11.2014 wurde die Anregung zur Beratung an den Ausschuss für Umwelt-, Denkmal- und Feuerwehrangelegenheiten verwiesen. Die Anregung ist nochmals in der Anlage beigefügt.

Die Verwaltung hat den Sachverhalt überprüft und nimmt folgendermaßen Stellung.

 

1. Die Baum-Hasel ist von Niederösterreich über den Kaukasus bis in den Himalaya verbreitet und dadurch einem eher trockeneren Klima angepasst. Diese dem Hochsommer angepasste Robustheit und sein pyramidaler Kronenwuchs mit eher geringerem Schattenwurf machen ihn in Mitteleuropa zu einem gern gepflanzten Straßenbaum.

Seine Wuchshöhe liegt bei 15 bis max. 20m. Diese wird jedoch nur bei idealen Wuchsmöglichkeiten erreicht.

 

2. Im Herbst werfen die meisten Bäume Laub und Früchte ab. Daher ist in diesem Zeitraum grundsätzlich eine erhöhte Gefahr für alle Verkehrsteilnehmer gegeben und nach der StVO verpflichtet, sein Verhalten im Straßenverkehr an die Gegebenheiten anzupassen.

Beim Ordnungsamt der Stadt Billerbeck sind bisher keine Anzeigen durch Verletzung von Verkehrsteilnehmern durch Abwurf der Früchte im Wohngebiet Dreitelkamp II bekannt. Eine erhebliche Gefahr lässt sich daraus nicht ableiten.

Über die Durchführbarkeit und Zumutbarkeit der Straßenreinigung gibt es einige Gerichtsurteile, die auf zwei Grundsätzen basieren:

 a. Die Zumutbarkeit der Übertragung der Straßenreinigungspflicht auf Anlieger ist anhand der Umstände des Einzelfalls zu beurteilen.

 b. Die Übertragung der Verpflichtung auf Anlieger, das von gemeindeeigenen Bäumen fallende Laub vom Bürgersteig bis zur Straßenhälfte zu entfernen, ist nach den Umständen des Einzelfalls zumutbar, wenn Anlieger das Laub bei regelmäßiger Reinigung mit einfachen Hilfsmitteln entfernen und beseitigen können.

Aus Sicht der Verwaltung ist daher erst mal keine Unzumutbarkeit erkennbar.

 

3. Der Unterschied beim Bremsen bei trockener und regennasser Fahrbahn beträgt bei 30km/h Höchstgeschwindigkeit bereits knapp 2m. Inwieweit dort zermahlene Früchte des Baum-Hasels zusätzlich den Bremsweg verlängern, ist weder durch Unfallstatistiken noch durch Gerichtsurteile erfasst.

Eine besondere Belastung des Kanals durch die Früchte ist nach Überprüfung nicht gegeben. Die Straßenabläufe werden turnusmäßig gereinigt. Verstopfungen der Abläufe außerhalb der Reinigungszeit werden durch den Bauhof entfernt.

 

4. Die Bereitstellung der Papiertüten ist eine freiwillige Leistung der Stadt Billerbeck für Anlieger an Straßenbäumen, die während der Zeit des Laubfalls nicht den gesamten Bioabfall über die Biotonne entsorgen können. Diese Säcke können bislang in diesem Zeitraum kurzfristig auf dem Bauhof der Stadt Billerbeck entsorgt werden. Außerdem fand bisher einmal im Jahr im November eine Laubabfuhr statt.

 

5. Die Gestaltung des Baugebietes beim Endausbau ist von den zuständigen Gremien der Stadt Billerbeck damals so beschlossen worden. Sicherlich würden nach heutigen Gesichtspunkten Bäume dieser Größe nicht an die vorhandenen Standpunkte gepflanzt werden. Dazu bedarf es größerer Pflanzbeete.

Das gesamte Wohngebiet ist als Tempo 30-Zone ausgewiesen. Daher ist der gesamte Verkehrsraum für die Teilnehmer benutzbar. Die Gehwege funktionieren als Angebotsstreifen und sollen da, wo Gehwege vorhanden sind, auch vom Fußgänger benutzt werden. Wenn aber keine Gehwege vorhanden sind, darf man selbstverständlich auch auf der Straße gehen.

Daher schlägt die Verwaltung vor, in den direkten Baumbereichen der vorhandenen Schäden im Bereich der Gehwege eine Entsiegelung der Flächen vorzunehmen. Die Stolperkanten sind dadurch baulich entfernt und die Bäume erhalten im direkten Standbereich einen verbesserten Lebensraum.

 

6. Baum-Haseln sind typische Herzwurzler. Zur Herausbildung der Standfestigkeit bilden sich die Wurzeln ca. 1m vom Stamm in waagerechte Richtung aus und biegen dann senkrecht nach unten. Das bedingen die klimatischen Verhältnisse aus den ursprünglichen Verbreitungsgebieten, wo auf Grund der Trockenheit Nährstoffe aus den tieferen Bodenschichten geholt werden müssen. Eine Entsiegelung im Nahbereich der Bäume wäre hier eine bauliche Alternative zur Bürgeranregung.

 

7. Auf Grund der Ausführung unter Punkt 1 ist ein weiteres erhebliches Wachstum der Bäume nicht zu erwarten.

 

Die Bäume sind nach Überprüfung in einem vitalen Zustand

Eine Abholzung der insgesamt 45 Baum-Haseln entlang der Buchenstraße ist aus Sicht der Verwaltung nicht gerechtfertigt. Beim Ausbau der Bahnhofstr. oder der Ludgeristr. wurde erheblicher Mehraufwand geleistet, um die Straßenbäume zu erhalten. Dieser wurde von den Anliegern in Form von Mehrkosten mitgetragen.

Weiterhin sind dann weitere Bürgeranregungen mit dem Wunsch, vitale Straßenbäume zu entfernen, auch aus anderen Stadtbereichen zu erwarten.

 

 

i.A.

 

 

 

 

Holger Dettmann                               Gerd Mollenhauer                             Marion Dirks

Sachbearbeiter                                 Fachbereichsleiter                            Bürgermeisterin


Bezug:    

 

Sitzung des Rates vom 18.November 2014

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                                                 

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                       

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                     

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag:                                                                                 


 


Anlagen:

 

Bürgeranregung vom 4.Oktober 2014