Betreff
Zuleitung der Entwürfe der Gesamtabschlüsse der Jahre 2010 und 2011 gemäß § 116 GO NRW i. V. m. § 96 GO NRW
Vorlage
FBF/256/2015
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                

 

Die Entwürfe der Gesamtabschlüsse der Jahre 2010 und 2011 einschließlich Anlagen werden dem Rechnungsprüfungsausschuss zugeleitet, sobald die Entwürfe vom Kämmerer aufgestellt und durch die Bürgermeisterin bestätigt wurden. Den Ratsmitgliedern werden die Entwürfe der Gesamtabschlüsse 2010 und 2011 zugleich auf dem Postweg zugeleitet.


Sachverhalt:

 

Auf der Grundlage des § 116 GO NRW muss die Stadt Billerbeck nach den Grundsätzen des Neuen Kommunalen Finanzmanagement (NKF), beginnend mit dem Jahr 2010, einen Gesamtabschluss (sogenannter Konzernabschluss) aufstellen. In dem Gesamtabschluss werden der Kernhaushalt, der Abwasserbetrieb der Stadt Billerbeck, die GIWo mbH und die Netzgesellschaft Billerbeck einbezogen. Nachdem nunmehr die Stadt Billerbeck mit ihren Jahresabschlüssen nach NKF auf dem Laufenden ist, ist die Nachholung der Gesamtabschlüsse erforderlich.

 

Die Arbeiten zu den o. g. Gesamtabschlüssen sind in vollem Gange und sollen kurzfristig abgeschlossen werden, sodass dann die Entwürfe vom Kämmerer als aufgestellt und von der Bürgermeisterin als bestätigt unterschrieben werden können. Um auch hinsichtlich des Gesamtabschlusses zügig auf den aktuellen Stand zu kommen, soll bereits jetzt über die Verweisung der Gesamtabschlüsse 2010 und 2011 an den Rechnungsprüfungsausschuss entschieden werden entsprechend dem o. g. Beschlussvorschlag.

 

i. A.

 

 

 

Peter Melzner                                               Marion Dirks

Kämmerer                                                      Bürgermeisterin