Die Entwürfe der Gesamtabschlüsse der Jahre 2010 und 2011 einschließlich Anlagen werden dem Rechnungsprüfungsausschuss zugeleitet, sobald die Entwürfe vom Kämmerer aufgestellt und durch die Bürgermeisterin bestätigt wurden. Den Ratsmitgliedern werden die Entwürfe der Gesamtabschlüsse 2010 und 2011 zugleich auf dem Postweg zugeleitet.
Sachverhalt:
Auf der Grundlage
des § 116 GO NRW muss die Stadt Billerbeck nach den Grundsätzen des Neuen
Kommunalen Finanzmanagement (NKF), beginnend mit dem Jahr 2010, einen
Gesamtabschluss (sogenannter Konzernabschluss) aufstellen. In dem Gesamtabschluss
werden der Kernhaushalt, der Abwasserbetrieb der Stadt Billerbeck, die GIWo mbH
und die Netzgesellschaft Billerbeck einbezogen. Nachdem nunmehr die Stadt
Billerbeck mit ihren Jahresabschlüssen nach NKF auf dem Laufenden ist, ist die
Nachholung der Gesamtabschlüsse erforderlich.
Die Arbeiten zu
den o. g. Gesamtabschlüssen sind in vollem Gange und sollen kurzfristig
abgeschlossen werden, sodass dann die Entwürfe vom Kämmerer als aufgestellt und
von der Bürgermeisterin als bestätigt unterschrieben werden können. Um auch
hinsichtlich des Gesamtabschlusses zügig auf den aktuellen Stand zu kommen,
soll bereits jetzt über die Verweisung der Gesamtabschlüsse 2010 und 2011 an
den Rechnungsprüfungsausschuss entschieden werden entsprechend dem o. g.
Beschlussvorschlag.
i. A.
Peter Melzner Marion
Dirks
Kämmerer Bürgermeisterin