Betreff
Nutzung von städt. Dachflächen für die Errichtung von Photovoltaik-Anlagen
hier: Anfrage von Herrn Schlieker in der Sitzung des Rates vom 18. Nov. 2014
Vorlage
FBPB/985/2015
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                    Beschlussvorschlag für den Rat:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, eine größtmögliche Photovoltaikanlage auf dem Dach der Turnhalle der ehem. Hauptschule unter Berücksichtigung der statischen Gegebenheiten zu planen und eine Umsetzung für das Jahr 2016 vorzusehen.

Von der Errichtung weiterer Photovoltaikanlagen auf städt. Gebäuden wird zunächst abgesehen.


Sachverhalt:

 

In der o. g. Sitzung wurde beschlossen, geeignete städt. Dachflächen der Photovoltaik-Genossenschaft der Volksbank Baumberge eG zur Verfügung zu stellen. Die Genossenschaft begann zunächst mit einem Dach auf eigenen Gebäuden. Im Jahre 2011 wurde ein Vertragsentwurf vorgelegt, zu dem verwaltungsseitig Änderungswünsche entgegnet wurden, woraufhin bislang keine Rückmeldung erfolgte. Aufgrund der deutlich reduzierten Einspeisevergütungen ist aktuell nicht damit zu rechnen, dass Dachflächen der Stadt von der Genossenschaft nachgefragt werden.

 

Wie bereits früher ausgeführt wurde, werden für die städt. Dächer überwiegend Vorbehalte gegen die Ausstattung mit Photovoltaik-Anlagen gesehen. Im Bereich von Flachdächern haben sich in früheren Jahren häufig Dichtigkeitsprobleme gezeigt. Hier wäre es ungünstig, diese vor einer Sanierung mit Photovoltaikanlagen zu belegen.

 

Inzwischen sind jedoch die meisten Dächer der ehem. Realschule und auch der ehem. Hauptschule saniert. Auf den Realschuldächern ist inzwischen durch die Stadt die höchstmögliche Anschlussleistung installiert. Auch auf den Dächern der ehem. Hauptschule würde eine eigene Anlage Sinn machen, da hier davon ausgegangen werden kann, dass voraussichtlich gut 80 % des Stroms selber verbraucht werden könnten. Hier ist die Küche als großer Verbraucher selbst in den Sommerferien überwiegend in Betrieb. Auf dem Hauptgebäude ist jedoch kaum Platz, da hier viele Lichtkuppeln und die Lüftungstechnik installiert sind. Bezüglich der Turnhalle wurde bereits früher darüber berichtet, dass es hier von der Statik her bedenken gibt. Verwaltungsseitig wird nochmals geprüft, in welcher Größenordnung eine Anlage möglich ist. Diese sollte dann auch durch die Stadt errichtet werden.

 

Die Grundschulen und die Feuerwehr befinden sich im Geltungsbereich der Gestaltungssatzung. Diese lässt „Sonnenenergieelemente“ nur bis zu einem Dachflächenanteil von 20 % zu. Aus Sicht der Verwaltung sollte im Einwirkungsbereich der Kirchen und weiterer Denkmäler ohnehin auf Photovoltaikanlagen auf den städtischen Gebäuden verzichtet werden. Ggf. könnte bezüglich der Feuerwehr über eine Ausnahme für eine Anlage auf dem in nächster Zeit zu sanierenden Dach des II-geschossigen Bauteils nachgedacht werden. Zwar liegt das Gebäude in der Nähe das Denkmal Richthof, der jedoch durch den Baumbewuchs deutlich abgeschottet ist.

 

Die einzelnen Gebäude werden in der Sitzung nochmals anhand von Luftbildern dargestellt.

 

 

i.      A.                                            i. A.

 

 

 

Jürgen Janowski                               Gerd Mollenhauer                               Marion Dirks

Sachbearbeiter                                 Fachbereichsleiter                            Bürgermeisterin

 


Bezug:     Umwelt- und Denkmalausschuss vom 6. Nov. 2008, TOP 1 ö. S., Sitzung des Rates vom 18. Nov. 2014, TOP 9 ö. S. Anfragen

 

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                                                -,----

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                       

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                     

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag:                                                                                 


 


Anlagen: