Betreff
Antrag der SPD-Fraktion vom 09.01.2015 zur Entsorgung von Laub- und Baumfruchtabfällen städtischer Bäume
Vorlage
FBF/257/2015
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                  Beschlussvorschlag für den Rat:

 

Den Anliegern von Straßen mit Bäumen im Innenbereich laut anliegender Liste werden auf Antrag zusätzliche Bioabfallgefäße kostenlos zur Verfügung gestellt, wobei die erstmalige Auslieferung ebenfalls kostenlos erfolgt.


Sachverhalt:

 

Der Antrag beinhaltet im Wesentlichen den Auftrag an die Verwaltung, nach Möglichkeiten zu suchen, die Anlieger von Straßen mit städtischen Bäumen bei der Gehwegreinigung und -entsorgung der Baumabfälle zu unterstützen. Diese Maßnahmen sollen finanziell durch die allgemeinen Müllgebühren abgedeckt werden.

 

In der Begründung des Antrages wird des Weiteren auf die Bürgeranregung der Anlieger des Dreitelkamp II vom 04.10.2014 zur Entfernung der Baumhaseln an den Straßen des Baugebietes hingewiesen. Insoweit stehen die beiden Themen in einem Zusammenhang und legen eine gemeinsame Beratung der Tagesordnungspunkte nahe.

 

In Betracht käme hier eine teilweise Lösung im Rahmen der Straßenreinigung, wobei anzumerken bleibt, dass diese in Billerbeck sich ausschließlich auf die Straßen und nicht auf die Gehwege bezieht. So führt die Stadt Billerbeck in einigen Alleebereichen, z. B. Bahnhofstraße, die städtische Straßenreinigung durch, wobei die Anlieger jedoch zu Straßenreinigungsgebühren, zurzeit 1,32 EUR je Frontmeter/Straße, veranlagt werden. Dies bedeutet z. B. bei einem Grundstück, das mit einer Länge von 30 Metern der betreffenden Straße zugewandt ist, eine jährliche Straßenreinigungsgebühr von 39,60 €.

 

Doch damit wäre das Problem der Reinigung der Straße einschließlich Gehweg noch nicht gelöst, weil die Straßenreinigung in Billerbeck nur die Fahrbahn erfasst. Für die Gehwegreinigung sind die Anlieger zuständig. Insoweit müsste man über die Einbeziehung der Gehwege durch eine Änderung der Straßenreinigungssatzung mit besonderen Tarifen nachdenken. In die Kostenkalkulation wäre der Betrieb eines Kleinkehrfahrzeuges oder dessen Einkauf als Dienstleistung zu berücksichtigen. Auf der Grundlage eines Angebotes der Quadratmeter der Buchenstraße würden die Kosten für einen einmaligen Einsatz nur für die Buchenstraße 35,00 € für die Anfahrt, 120,00 € für die Fahrbahn und 60,00 € für den Gehweg = zusammen 215,00 € netto je Einsatz kosten. Nach Auffassung eines Baumexperten wäre ein 8-maliger Einsatz jährlich angemessen, sodass allein für die Buchenstraße Kosten von 1.720,00 € netto anfallen würden. Beim Einsatz einer Kehrmaschine muss mit zusätzlichen Schwierigkeiten durch die engen Straßen und Fahrzeuge gerechnet werden.

 

Aus Sicht der Verwaltung sollte auf Maßnahmen im Bereich der Straßenreinigung verzichtet werden.

 

Des Weiteren wären zur Lösung der Entsorgung der Baumabfälle die Abfallentsorgung und damit die allgemeinen Müllgebühren tangiert. So können nach der bestehenden Regelung die sowohl von der Straße durch die Anlieger eingesammelten Baumabfälle als auch die auf dem eigenen Grundstück anfallenden Abfälle über die Biotonne entsorgt werden. Folgende Leistungen der städtischen Abfallentsorgung stehen für die Abfälle von Bäumen zur Verfügung:

Ø  einmalige jährliche Abfuhr von Grün- und Gartenabfällen im Hol-System bis 3 cbm (Ast- und Strauchwerk, besondere Tüten für das Laub und Kleingartenabfälle, bei den Alleen in der anliegenden Liste Laubabfuhr kostenlos)

Ø  besondere einmalige jährliche Laubabfuhr mittels Papiertüten für Straßen mit Straßenbäumen im Hol-System für die städtischen Alleen lt. anliegender Liste (kostenlos)

Ø  im normalen Hol-System Laubentsorgung über die Biotonne

Ø  über den Wertstoffhof im Bring-System bis 4 cbm kostenlos.

 

Vergleichbare Gemeinden im Umfeld von Billerbeck bieten die Abfuhr von Gartenabfällen und auch Laubabfällen von Straßenbäumen gar nicht an oder haben das Angebot teilweise abgeschafft. Die Leistungen werden in diesen Gemeinden nur noch über das Bring-System Wertstoffhof angeboten.

 

Insoweit bietet die Stadt Billerbeck, anders als viele Gemeinden im Umkreis, zusätzliche Leistungen bzgl. der Garten- und Laubabfälle im Hol-System an. Es wären zwar weitere zusätzliche Leistungen möglich, z. B. zweiwöchentliche Abfuhr durch Papiersäcke oder die vorübergehende Aufstellung von Containern. Es hat sich jedoch gezeigt, dass schon die derzeit angebotene einmalige jährliche Laubabfuhr mittels Papiersäcke kaum angenommen wird, sodass eine derartige Ausweitung des Angebotes zu Lasten der Gemeinschaft der Gebührenzahler ginge.

 

Bezüglich der Aufstellung der Container bleibt anzumerken, dass damit die Ausweitung des Angebotes der Gartenabfälle insgesamt erweitert würde, weil kaum zwischen Gartenabfällen und Straßengrünabfällen unterschieden werden kann. Auch die Standortfrage vor Ort führt bei den Bürgern eher zu Ablehnung, ohne Aufsicht wäre mit Fehlbefüllungen zu rechnen. Dieser Vorschlag ist aus Gründen der Praktikabilität und der zusätzlichen Kosten für die Gebührenzahler insgesamt nicht wünschenswert.

 

Grundsätzlich stellt sich auch die Frage, ob es wirtschaftlich vertretbar ist, einen Wertstoffhof für derartige Abfälle im Bring-System vorzuhalten und gleichzeitig ein zusätzliches Angebot im Hol-System zu installieren. Dies bedeutet doppelte und teilweise konkurrierende Angebote, an deren grundsätzlicher Wirtschaftlichkeit Zweifel aufkommen müssen. Diese Fragen haben umliegende Gemeinden für sich dahingehend beantwortet, dass sie die Hol-Systeme abgeschafft haben und nur noch die Entsorgung über die Wertstoffhöfe anbieten.

 

In Anbetracht der Forderungen aus dem Bürgerbegehren als auch des SPD-Antrages muss man sich auch die grundsätzliche Frage stellen: Was ist uns das Straßengrün vor unserer Haustür wert? Dies ist in Billerbeck sicherlich unterschiedlich zu bewerten. So übernehmen in einigen Straßenbereichen Bürger zusätzliche Initiativen für öffentliches Grün, in dem sie Patenschaften übernehmen, während in anderen Bereichen eher Ablehnung überwiegt.

 

Da die schon angebotenen Leistungen durchaus unterschiedlich nachgefragt werden, wird als Lösungsansatz vorgeschlagen, auf Wunsch zusätzliche Biotonnen für die Anlieger von Straßen mit Bäumen im Innenstadtgebiet zur Verfügung zu stellen, wobei die Erstauslieferung für die Bürger kostenlos und weitere zusätzliche Tausche entsprechend der Gebührensatzung abgewickelt werden.

 

 

i. A.

 

 

 

 

Peter Melzner                                                           Marion Dirks

Fachbereichsleiter                                                   Bürgermeisterin


Bezug:      Sitzung des Rates am 22.01.2015, TOP 4 ö. S.

 


 


Anlagen:

Straßenverzeichnis mit Laubabfuhr