Betreff
Öffentlich-rechtlicher Vertrag zwischen dem Kreis Coesfeld und den Städten und Gemeinden zur Beteiligung an den Kosten der Pestalozzischule (Förderschule -Lernen)
Vorlage
FBZD/352/2015
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                    Beschlussvorschlag für den Rat:

 

Der öffentlich-rechtliche Vertrag zwischen dem Kreis Coesfeld und der Stadt Billerbeck zur Beteiligung an den Kosten der Pestalozzischule – Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Lernen – des Kreises Coesfeld wird abgeschlossen.


Sachverhalt:

 

Die Städte und Gemeinden im Kreis Coesfeld haben sich in den letzten Jahren intensiv über den Fortbestand der Förderschule mit den verschiedensten Förderschwerpunkten im Kreis Coesfeld ausgetauscht. Dieses vor allem vor dem Hintergrund der Inklusion und der sich abzeichnenden demografischen Veränderung (massiver Schülerrückgang). Insbesondere bei den Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen wird eine enge Kooperation auf Kreisebene unerlässlich sein.

 

Die Schüler und Schülerinnen aus der Stadt Billerbeck wurden seit Anfang der 70er Jahre durch die Fröbelschule in Coesfeld beschult. Hierzu wurde am 01.07.1971 eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen den Städten Coesfeld-Billerbeck-Gescher-Rosendahl abgeschlossen und die Fröbelschule in Coesfeld errichtet.

 

Auch heute besuchen noch einige Schüler/innen aus Billerbeck die Fröbelschule in Coesfeld. Die meisten Schüler/innen werden allerdings in den  letzten Jahren bereits im Rahmen der Inklusion in den Billerbecker Schulen vor Ort beschult.

 

Die Fröbelschule in Coesfeld wird nach übereinstimmender Auffassung des Schulamtes des Kreises wie auch der beteiligten Städte und Gemeinden in den nächsten Jahren nicht die Mindestgröße von 144  Schülern, die für eine eigenständige Förderschule erforderlich sind,  erreichen.

 

Allenfalls könnte die Fröbelschule in Coesfeld als Teilstandort der Pestalozzischule in Dülmen in den nächsten Jahren fortgeführt werden, solange die Schülerzahl nicht unter 72 sinkt. Zurzeit werden in Coesfeld noch 94 Schüler/innen beschult.

 

Die Städte Dülmen und Coesfeld haben sich an den Kreis Coesfeld gewandt und den Kreis Coesfeld gebeten die Schulträgerschaft der Pestalozzischule mit Teilstandorten in Dülmen und Coesfeld  zu übernehmen. Der Kreistag des Kreises Coesfeld hat in seiner Sitzung am 17.12.2014 seine grundsätzliche Bereitschaft zur Übernahme der Schulträgerschaft beschlossen.

Dieses hat uns der Kreis Coesfeld mit dem beigefügten Schreiben vom 16.02.2015 mitgeteilt.

 

Damit die nächsten Schritte für einen Start zum Schuljahr 2015/2016 gelingen, müsste ein neuer öffentlich-rechtlicher Vertrag zwischen dem Kreis Coesfeld als zukünftiger Schulträger und den beteiligten Städten und Gemeinden im Kreis Coesfeld geschlossen werden. Der Entwurf einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung ist als Anlage beigefügt.

 

Weitere Informationen zum Sachverhalt können den ebenfalls beigefügten Sitzungsvorlagen des Kreises Coesfeld entnommen werden.  

 

Verwaltungsseitig wird der Abschluss dieser Vereinbarung empfohlen. Darüber hinaus wird mit der Stadt Coesfeld über die Aufhebung der alten öffentlich-rechtlichen-Vereinbarung verhandelt. Weitere Ausführungen erfolgen hierzu in der Sitzung.

 

 

 

 

 

 

 

I.A.

 

 

 

 

Hubertus Messing                                                                 Marion Dirks

Fachbereichsleiter                                                                Bürgermeisterin


Bezug:    

 

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                                                 

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                       

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                     

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag:                                                                                 


 


Anlagen:

 

Schreiben des Kreises Coesfeld vom 16.02.2015

Entwurf des öffentlich-rechtlichen Vertrages

Sitzungsvorlage des Kreises Coesfeld vom 17.11.2014

Sitzungsvorlage des Kreises Coesfeld vom 06.02.2015