hier: Beantragung von Fördermitteln
Sachverhalt:
In der o. a.
Sitzung wurde über den Diskussionsstand zum Wirtschaftswegeausbau aus dem
Arbeitskreis Wirtschaftswege berichtet.
Inzwischen
hat sich der Arbeitskreis zwei weitere Mal getroffen.
Neben den
Erörterungen zur Mitfinanzierung des Wirtschaftswegeausbaus durch die Anlieger waren
die Themen „Erstellung eines Wegenetzkonzeptes“ sowie die Überlegung, ggf.
weitere Flurbereinigungsverfahren anzustoßen, Gegenstand der Besprechungen.
Aus diesem
Grunde wurde zum zweiten Treffen eine Vertreterin der Bezirksregierung,
Flurbereinigungsbehörde, eingeladen, um mit ihr diese Themen zu erörtern.
Es wurde
dargelegt, dass die endgültigen Förderrichtlinien noch nicht vorliegen. Diese
würden bis Juni 2015 erwartet, sodass die Aussagen noch unter einem entsprechenden
Vorbehalt stehen würden.
Danach sei
aber zu erwarten, dass Flurbereinigungsverfahren nur noch dann eingeleitet
werden könnten, wenn vorab ein Wegenetzkonzept erarbeitet würde.
In dem
Wegenetzkonzept würden die Wege je nach Bedeutung kategorisiert und es würde
auch über die Aufgabe von Wegen nachgedacht. Ein Ziel des Konzeptes sei auch
die Reduktion des Wegenetzes.
Die
Anforderungen an die Wegenetzkonzepte seien höher als bei früheren Konzepten.
Hier müsse auch der Zustand der Wege mit entsprechenden Beprobungen
festgestellt werden. Ein weiteres Ziel sei, zukunftsfähige Wegenetze zu entwickeln.
Die
Förderentscheidung würde durch das Ministerium selbst getroffen, wobei die Auswahl
der Fördermaßnahmen nach einem Punktesystem erfolge, bei dem die Struktur, die
Wege, die landwirtschaftlichen Flächen, Ortslagen usw. berücksichtigt würden.
Auf das Punktesystem habe die Stadt im Rahmen ihres Förderantrages keinen
Einfluss. Dieses stehe fest und danach liege Billerbeck ganz gut, knapp über
der Mitte. Es sei zu erwarten, dass der Fördertopf recht gut ausgestattet werde,
sodass eine Förderung in absehbarer Zeit durchaus realistisch sei.
Die
Erstellung des Konzeptes müsse durch ein externes Büro erfolgen, das auch durch
die Bezirksregierung intensiv begleitet werde. Die Förderung betrage voraussichtlich
75 %, max. jedoch 50.000,- Euro, sodass Gesamtkosten von max. 66.667,- Euro
förderfähig wären.
Der
Arbeitskreis war sich einig, dass ein entsprechender Antrag gestellt werden
solle. Ein Wegenetzkonzept würde ggf. Möglichkeiten eröffnen, ein weiteres
Flurbereinigungsverfahren einzuleiten und außerdem würde die Stadt mit relativ
geringen Eigenmitteln eine gute Grundlage für weitere Entscheidungen erhalten.
Bezüglich der
Kostenteilungen im Rahmen von Wirtschaftswegeausbauten wurden Lösungsmöglichkeiten
diskutiert, die inzwischen auch verwaltungsseitig in den Sitzungen der
Landwirtschaftlichen Ortsvereine vorgestellt wurden. Die Vorstände wollen sich
zunächst noch untereinander abstimmen bevor noch vor den Sommerferien seitens
des Arbeitskreises Wirtschaftswege ein Entscheidungsvorschlag für die
politischen Gremien erarbeitet werden soll.
Hierüber soll
dann nach den Sommerferien beraten und beschlossen werden.
i.
V.
Gerd Mollenhauer
Allg. Vertreter
Bezug: Bezirksausschuss vom 29. April 2014, TOP 4 ö. S.
Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten: max. 66.667,- Euro
Finanzierung durch 75%ige Förderung sowie Mittel bei Produktkonto: 12010.5291