Beschlussvorschlag für den Rat:
1. Der Gesamtabschluss der Stadt
Billerbeck zum 31.12.2011 wird in der vom Rechnungsprüfungsausschuss in seiner
Sitzung vom 23.4.2015 testierten Fassung mit einer Gesamtbilanzsumme von
97.731.807,59 € und einem Jahresfehlbetrag von 58.409,24 € bestätigt.
2.
Der Bürgermeisterin wird für den Gesamtabschluss 2011 gemäß § 116 Abs. 1 GO NRW
i.V.m. § 96 Abs. 1 GO NRW Entlastung erteilt.
3. Der Gesamtjahresfehlbetrag für das Haushaltsjahr 2011 in Höhe von 58.409,24 € wird mit der allgemeinen Rücklage verrechnet.
Sachverhalt:
Auf der Grundlage des Ratsbeschlusses vom 24.2.2015 wurde der Entwurf des Gesamtabschlusses 2011 den Ratsmitgliedern zugeleitet und zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung vom 23.4.2015 den Gesamtabschluss zum 31.12.2011 und den Gesamtlagebericht 2011 geprüft und daraufhin einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der als Anlage beigefügte Bestätigungsvermerk wurde in der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 23.4.2015 von dem Ausschussvorsitzenden unterzeichnet.
Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat den oben genannten Beschlussvorschlag zu folgen. Zu Ziffer 2 des Beschlussvorschlages ist die Bürgermeisterin nicht stimmberechtigt.
Um Beschlussfassung wird gebeten.
i. A.
Peter Melzner Marion Dirks
Kämmerer Bürgermeisterin
Bezug: Sitzung des Rates vom 24.2.2015, TOP 3 ö. S., Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses vom 23.4.2015, TOP 2 n.ö.S.
Anlagen:
1. unterschriebener uneingeschränkter
Bestätigungsvermerk