Betreff
Ausführung des Haushaltsplanes 2015;
hier: Darlegung der freiwilligen Aufgaben
Bezug: Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 05.02.2015
Vorlage
FBF/0264/2015
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                  Beschlussvorschlag für den Rat:

 

 

Die Klassifizierung verschiedener Produkte und Aufgaben wird zur Kenntnis genommen. Im Falle einer sich deutlich verschlechternden Finanzlage soll eine erneute Überprüfung vorgenommen werden. Vor dem Hintergrund der derzeit verbesserten Finanzlage wird bis auf weiteres an den derzeitigen Planungen festgehalten.


Sachverhalt:

 

Im Zuge der Etatberatungen des Haupt- und Finanzausschusses am 5. Februar 2015 wurde festgelegt, dass sich der Haupt- und Finanzausschuss in der am 28. April 2015 anstehenden Sitzung insbesondere mit den freiwilligen Aufgaben beschäftigt, um gegebenenfalls Einsparungsmöglichkeiten zu erkennen.

 

Wenngleich die freiwilligen Aufgaben, gemessen am Gesamtvolumen der Ergebnisplanung, relativ gering sind, beruhen sie teilweise auf politischen Entscheidungen, die Billerbeck attraktiv und liebenswert machen und nur schwerlich aufgegeben werden können, z. B. die spezielle Förderung der Schulen, Jugend, des Gewerbes, der Kultur, der Freizeit, des Sports und vieles mehr. In einigen Bereichen kann die Finanzierung freiwilliger Aufgaben auch wieder auf die Stadt zurückfallen, wenn sie nicht mehr selbst ausgeführt, sondern durch den Kreis übernommen werden müssen, z. B. städtischer Zuschuss zu den Trägeranteilen der Betriebskosten der Kindergärten.

 

Insgesamt hat sich die Finanzlage jedoch deutlich gebessert. So waren die Rechnungsergebnisse 2012 und 2013 deutlich positiv. Auch die Ergebnisrechnung 2014 wird entgegen der Planung voraussichtlich ausgeglichen sein. Dies führt dazu, dass die im Rahmen des Eigenkapitals gebildete Ausgleichsrücklage nahezu wieder auf den Stand laut Eröffnungsbilanz aufgefüllt werden kann.

 

Auch im Zuge der Ausführung des Haushaltsplanes 2015 zeigten sich Verbesserungen ab, so fließen die Gewerbesteuereinnahmen weiterhin gut. Zurzeit wird der Ansatz um rd. 600.000,00 € überschritten.

 

Aufgrund der weiterhin bestehenden Abundanz und der damit verbundenen Risiken im Zuge des Finanzausgleiches (Schlüsselzuweisungssystem) sollte zwar weiterhin strikte Sparsamkeit angesagt sein, jedoch bis auf weiteres auf schmerzliche Einschnitte bei den Leistungen der Stadt über die bereits vollzogenen Maßnahmen hinaus verzichtet werden.

 

Dass aufgrund der jetzigen Konstellation gerade im Haushaltsjahr 2016 der angedachte Haushaltsausgleich nicht möglich sein wird häng vor allen Dingen damit zusammen, dass periodische Verschiebungen bei der Berechnung der Steuerkraft und der damit verbundenen Umlagegrundlagen für die Kreisumlage bei unveränderten Hebesätzen der Kreisumlage einen zusätzlichen Transferaufwand gegenüber 2015 in Höhe von rd. 900.000,00 € verursachen.

 

I. A.                                                                             i. V.

 

 

 

Peter Melzner                                                           Gerd Mollenhauer

Fachbereichsleiter                                                   Allgemeiner Vertreter


Anlagen:

1)    Zusammenstellung des ertragswirksamen Aufwandes aus freiwilligen Aufgaben     für die HFA-Sitzung am 28. April 2015

2)    Zusammenstellung des ergebniswirksamen Nettoaufwandes für das Förderprogramm „Integriertes Handlungskonzept“ (Tabelle ohne Investitionen)

3)    Je eine Tabelle der Endsummen der Produkte der Budgets der Jahre 2014 bis 2018 mit Kennzeichnung der Pflichtigkeit der einzelnen Produkte (klassifiziert in fünf Bereiche)