Betreff
Städtebauliches Entwicklungskonzept der Stadt Billerbeck und weitere Umsetzung des Konzeptes
Vorlage
FBPB/1008/2015
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                    Beschlussvorschlag für den Rat:

 

Die Stadt Billerbeck beantragt Fördermittel für die Durchführung folgender Maßnahmen aus dem Programm der Städtebauförderung für 2015:

 

Umbau der Fußgängerzone „Lange Straße“ mit den Verbindungswegen und den Arkaden

Umbau des Marktes einschließlich Arkadenfläche

Umgestaltung des Übergangsbereiches zwischen dem Edeka-Parkplatz und dem Rathaus-Parkplatz

Entwicklung eines Gestaltungshandbuches mit Gestaltungssatzung für die Stadt Billerbeck

 

Die Durchführung der Maßnahmen wird beschlossen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Umwandlung der verkehrsberuhigten Bereiche in der Innenstadt in verkehrsberuhigte Geschäftsbereiche zu beantragen und umzusetzen.


Sachverhalt:

 

Bereits im Zusammenhang mit der Beratung über die für den Förderantrag 2014 zu beantragenden Maßnahmen wurde auch über den Antrag 2015 beraten.

Hier wurde beschlossen, folgende Maßnahmen zu beantragen und durchzuführen:

1)    Umgestaltung der Fußgängerzone Lange Straße mit dem Kreuzungsbereich Lilienbeck/Coesfelder Straße und den Verbindungswegen einschließlich weiterer Planungskosten sowie Bauleitung

2)    Barrierefreier Umbau/Anpassungen im Bereich des Marktes sowie weiterer Einzelmaßnahmen zur Schaffung der Barrierefreiheit im übrigen Untersuchungsraum

3)    Inszenierende und akzentuierende Innenstadtgestaltung durch Erarbeitung und Umsetzung eines Lichtkonzeptes (in Ergänzung zum Funktionslicht)

 

Aufgrund der Bestrebungen der Stadt Billerbeck im ehem. Schlecker XXL-Markt neben dem Rathaus einen neuen Drogeriemarkt anzusiedeln, wurde deutlich, dass eine Ansiedlung eine Anpassung des Übergangsbereiches zwischen diesem Objekt und dem Edeka-Markt erfordert, um diesen Bereich für beide Märkte attraktiver zu machen. Es wurde dann im Mai 2014 beschlossen, diese Maßnahme in das städtebauliche Entwicklungskonzept aufzunehmen, um eine Förderung beantragen zu können.

 

Im September 2014 wurde über die Erarbeitung eines Gestaltungshandbuches für die Stadt Billerbeck beraten. Nach einem Treffen mit Fachleuten und Vertretern der Fraktionen kam man überein, dass zur Sicherung der Baukultur in Billerbeck eine ganzheitliche Betrachtung dieses Themas erforderlich ist. Insbesondere müssen auch die Regelungen der rd. 30 Jahre alten Gestaltungssatzung überprüft werden.

Es wurde daher vom Rat beschlossen, dass auch die Erarbeitung eines Gestaltungshandbuches in das Städtebauliche Entwicklungskonzept aufgenommen werden soll und dieses Projekt nach einer Mittelbewilligung umgesetzt werden soll.

 

Im Verlaufe der Entwurfsplanungen und diverser Gespräche mit der Bewilligungsbehörde haben sich Änderungen zu den gefassten Beschlüssen ergeben.

 

Es wurde bereits nach Ausarbeitung des räumlich-gestalterischen Leitbildes angesprochen und auch im Städtebaulichen Entwicklungskonzept dargelegt, dass das Entwicklungskonzept noch um zusätzliche Maßnahmen ergänzt werden könnte. Hier ist insbesondere an einige Innenstadtstraßen zu denken.

Hierüber soll in einer der nächsten Sitzungen beraten werden.

 

In diesem Zusammenhang macht es heute wenig Sinn, den Einmündungsbereich der Lange Straße in die Lilienbeck/Coesfelder Straße umzubauen. Sollten die Lilienbeck und die Coesfelder Straße neu ausgebaut werden, so müsste der Umbau mindestens bis zur Einmündung der Straße „An der Kolvenburg“ erfolgen, um auch diesen Einmündungsbereich mit dem Zugang zum DRK-Heim barrierefrei zu verändern. Die Lange Straße soll daher nur bis an den Gehweg der Coesfelder Straße/Lilienbeck heran umgebaut werden; die Platzsituation vor der Apotheke soll enthalten bleiben.

 

In dem o. g. zweiten Punkt sind neben dem Markt auch weitere Einzelmaßnahmen angesprochen worden. Die meisten dieser Einzelmaßnahmen sind nun in den Ausbaumaßnahmen Lange Straße und Markt enthalten, wie z. B. die Querungen über das grobe Kopfsteinpflaster im Bereich des Rathauses und auch die Zugänge im Bereich der Arkaden.

Inwieweit noch Einzelmaßnahmen erforderlich sein werden, ist auch abhängig davon, ob im Zuge der Beratungen über weitere Maßnahmen insbesondere die Bahnhofstraße in das Ausbauprogramm aufgenommen wird.

Einzelmaßnahmen, die über den Ausbauumfang der Lange Straße und des Marktes hinaus gehen, sollen daher im Rahmen dieses Förderantrages nicht beantragt werden.

 

Bezüglich des dritten Punktes soll neben dem Funktionslicht im Bereich der auszubauenden Straßen auch eine einheitliche Arkadenbeleuchtung erfolgen. Diese Maßnahme wurde in den Ausbau der Lange Straße direkt mit eingebunden.

Bezüglich weiterer Lichtinszenierungen stellte sich für die Bewilligungsbehörde die Frage, ob diese dann nicht über den Verfügungsfond abgewickelt werden müssten. Dieses würde bedeuten, dass hier private Gelder in Höhe von 50 % der Kosten eingeworben werden müssten. Da hier noch einige Fragen zu klären sind, kann diese Maßnahme daher noch nicht in den Förderantrag eingebunden werden.

 

Bezüglich des Übergangsbereiches zwischen dem Edeka und dem angestrebten Drogeriemarkt wurde zwar beschlossen, dass diese Maßnahme in das Städtebauliche Entwicklungskonzept eingebunden werden soll. Ein Durchführungsbeschluss wurde jedoch noch nicht gefasst.

 

Für die Erarbeitung des Gestaltungshandbuches wurden bereits beide Beschlüsse gefasst.

 

Die Maßnahmen wurden wie oben dargestellt in das Städtebauliche Entwicklungskonzept insgesamt eingearbeitet. Außerdem wurde das Konzept im Hinblick auf den inzwischen erreichten Planungsstand angepasst. Die aktuelle Fassung ist als Anlage im Ratsinfosystem hinterlegt.

 

Unter Berücksichtigung der vorstehenden Erläuterungen wird vorgeschlagen, die genannten Maßnahmen und deren Durchführung für den Förderantrag zu beschließen.

 

Im Zusammenhang mit der Prüfung des Förderantrages hat die Bewilligungsbehörde auch ihr Verkehrsdezernat beteiligt, das Bedenken erhob und Gesprächsbedarf anmeldete. In einem Erörterungsgespräch wurde deutlich, dass die Ausweisung der verkehrsberuhigten Bereiche in der Billerbecker Innenstadt nicht zulässig ist. Die verkehrsberuhigten Bereiche sind vornehmlich für Wohnbereiche gedacht. Die Bewirtschaftung von Parkplätzen ist in verkehrsberuhigten Bereichen nicht zulässig.

Es würde vielleicht hingenommen, die verkehrsberuhigten Bereiche zu belassen, wenn auf Parkplätze insgesamt oder deren Bewirtschaftung verzichtet würde. Eine solche Lösung wäre allerdings für die Billerbecker Innenstadt (betroffen sind der Markt, die Bahnhofstraße, Kurze Straße und Schmiedestraße) keine Option.

Die Lösung soll so aussehen, dass die verkehrsberuhigten Bereiche in verkehrsberuhigte Geschäftsbereiche umgewandelt werden. Diese würden sich dann als Tempo-10-Zonen darstellen und würden eine Bewirtschaftung der Parkplätze ermöglichen. Die ausgearbeitete Entwurfsplanung könnte unverändert weiterverfolgt werden.

 

Über die Ergänzung des Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes soll in einer der nächsten Sitzungen des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses beraten werden.

 

i.      A.

 

 

 

Gerd Mollenhauer                                                                   Marion Dirks

Fachbereichsleiter                                                                Bürgermeisterin

 


Bezug:     Rat vom 2. Febr. 2014, TOP 2 ö. S., Stadtentwicklungs- und Bauausschuss vom 15. Mai 2014, TOP 2 ö. S., Rat vom 22. Mai 2014, TOP 8 ö. S., Stadtentwicklungs- und Bauausschuss vom 2. Sept. 2014, TOP 2 ö. S., Rat vom 30. Sept. 2014, TOP 7 ö. S.

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                                                 

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                       

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                     

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag:                                                                                 


 


Anlagen:

Das überarbeitete Städtebauliche Entwicklungskonzept ist im Ratsinfosystem abrufbar.