Beschlussvorschlag: Beschlussvorschlag für den Rat:
Die Stadt Billerbeck beantragt Fördermittel für die Durchführung folgender Maßnahmen aus dem Programm der Städtebauförderung für 2015:
Umbau der Fußgängerzone „Lange Straße“ mit den Verbindungswegen und den Arkaden
Umbau des Marktes einschließlich Arkadenfläche
Umgestaltung des Übergangsbereiches zwischen dem Edeka-Parkplatz und dem Rathaus-Parkplatz
Entwicklung eines Gestaltungshandbuches mit Gestaltungssatzung für die Stadt Billerbeck
Die Durchführung der Maßnahmen wird beschlossen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Umwandlung der verkehrsberuhigten Bereiche in der Innenstadt in verkehrsberuhigte Geschäftsbereiche zu beantragen und umzusetzen.
Sachverhalt:
Bereits im
Zusammenhang mit der Beratung über die für den Förderantrag 2014 zu beantragenden
Maßnahmen wurde auch über den Antrag 2015 beraten.
Hier wurde
beschlossen, folgende Maßnahmen zu beantragen und durchzuführen:
1)
Umgestaltung
der Fußgängerzone Lange Straße mit dem Kreuzungsbereich Lilienbeck/Coesfelder
Straße und den Verbindungswegen einschließlich weiterer Planungskosten sowie
Bauleitung
2)
Barrierefreier
Umbau/Anpassungen im Bereich des Marktes sowie weiterer Einzelmaßnahmen zur
Schaffung der Barrierefreiheit im übrigen Untersuchungsraum
3) Inszenierende und akzentuierende Innenstadtgestaltung durch Erarbeitung und Umsetzung eines Lichtkonzeptes (in Ergänzung zum Funktionslicht)
Aufgrund der
Bestrebungen der Stadt Billerbeck im ehem. Schlecker XXL-Markt neben dem
Rathaus einen neuen Drogeriemarkt anzusiedeln, wurde deutlich, dass eine Ansiedlung
eine Anpassung des Übergangsbereiches zwischen diesem Objekt und dem
Edeka-Markt erfordert, um diesen Bereich für beide Märkte attraktiver zu
machen. Es wurde dann im Mai 2014 beschlossen, diese Maßnahme in das
städtebauliche Entwicklungskonzept aufzunehmen, um eine Förderung beantragen zu
können.
Im September
2014 wurde über die Erarbeitung eines Gestaltungshandbuches für die Stadt
Billerbeck beraten. Nach einem Treffen mit Fachleuten und Vertretern der Fraktionen
kam man überein, dass zur Sicherung der Baukultur in Billerbeck eine
ganzheitliche Betrachtung dieses Themas erforderlich ist. Insbesondere müssen
auch die Regelungen der rd. 30 Jahre alten Gestaltungssatzung überprüft werden.
Es wurde
daher vom Rat beschlossen, dass auch die Erarbeitung eines Gestaltungshandbuches
in das Städtebauliche Entwicklungskonzept aufgenommen werden soll und dieses
Projekt nach einer Mittelbewilligung umgesetzt werden soll.
Im Verlaufe
der Entwurfsplanungen und diverser Gespräche mit der Bewilligungsbehörde haben
sich Änderungen zu den gefassten Beschlüssen ergeben.
Es wurde
bereits nach Ausarbeitung des räumlich-gestalterischen Leitbildes angesprochen
und auch im Städtebaulichen Entwicklungskonzept dargelegt, dass das Entwicklungskonzept
noch um zusätzliche Maßnahmen ergänzt werden könnte. Hier ist insbesondere an
einige Innenstadtstraßen zu denken.
Hierüber soll
in einer der nächsten Sitzungen beraten werden.
In diesem
Zusammenhang macht es heute wenig Sinn, den Einmündungsbereich der Lange Straße
in die Lilienbeck/Coesfelder Straße umzubauen. Sollten die Lilienbeck und die
Coesfelder Straße neu ausgebaut werden, so müsste der Umbau mindestens bis zur
Einmündung der Straße „An der Kolvenburg“ erfolgen, um auch diesen Einmündungsbereich
mit dem Zugang zum DRK-Heim barrierefrei zu verändern. Die Lange Straße soll
daher nur bis an den Gehweg der Coesfelder Straße/Lilienbeck heran umgebaut
werden; die Platzsituation vor der Apotheke soll enthalten bleiben.
In dem o. g.
zweiten Punkt sind neben dem Markt auch weitere Einzelmaßnahmen angesprochen
worden. Die meisten dieser Einzelmaßnahmen sind nun in den Ausbaumaßnahmen
Lange Straße und Markt enthalten, wie z. B. die Querungen über das grobe
Kopfsteinpflaster im Bereich des Rathauses und auch die Zugänge im Bereich der
Arkaden.
Inwieweit
noch Einzelmaßnahmen erforderlich sein werden, ist auch abhängig davon, ob im
Zuge der Beratungen über weitere Maßnahmen insbesondere die Bahnhofstraße in
das Ausbauprogramm aufgenommen wird.
Einzelmaßnahmen,
die über den Ausbauumfang der Lange Straße und des Marktes hinaus gehen, sollen
daher im Rahmen dieses Förderantrages nicht beantragt werden.
Bezüglich des
dritten Punktes soll neben dem Funktionslicht im Bereich der auszubauenden
Straßen auch eine einheitliche Arkadenbeleuchtung erfolgen. Diese Maßnahme
wurde in den Ausbau der Lange Straße direkt mit eingebunden.
Bezüglich
weiterer Lichtinszenierungen stellte sich für die Bewilligungsbehörde die Frage,
ob diese dann nicht über den Verfügungsfond abgewickelt werden müssten. Dieses
würde bedeuten, dass hier private Gelder in Höhe von 50 % der Kosten
eingeworben werden müssten. Da hier noch einige Fragen zu klären sind, kann
diese Maßnahme daher noch nicht in den Förderantrag eingebunden werden.
Bezüglich des
Übergangsbereiches zwischen dem Edeka und dem angestrebten Drogeriemarkt wurde
zwar beschlossen, dass diese Maßnahme in das Städtebauliche Entwicklungskonzept
eingebunden werden soll. Ein Durchführungsbeschluss wurde jedoch noch nicht
gefasst.
Für die
Erarbeitung des Gestaltungshandbuches wurden bereits beide Beschlüsse gefasst.
Die Maßnahmen
wurden wie oben dargestellt in das Städtebauliche Entwicklungskonzept insgesamt
eingearbeitet. Außerdem wurde das Konzept im Hinblick auf den inzwischen
erreichten Planungsstand angepasst. Die aktuelle Fassung ist als Anlage im
Ratsinfosystem hinterlegt.
Unter
Berücksichtigung der vorstehenden Erläuterungen wird vorgeschlagen, die genannten
Maßnahmen und deren Durchführung für den Förderantrag zu beschließen.
Im
Zusammenhang mit der Prüfung des Förderantrages hat die Bewilligungsbehörde
auch ihr Verkehrsdezernat beteiligt, das Bedenken erhob und Gesprächsbedarf
anmeldete. In einem Erörterungsgespräch wurde deutlich, dass die Ausweisung der
verkehrsberuhigten Bereiche in der Billerbecker Innenstadt nicht zulässig ist.
Die verkehrsberuhigten Bereiche sind vornehmlich für Wohnbereiche gedacht. Die
Bewirtschaftung von Parkplätzen ist in verkehrsberuhigten Bereichen nicht
zulässig.
Es würde
vielleicht hingenommen, die verkehrsberuhigten Bereiche zu belassen, wenn auf
Parkplätze insgesamt oder deren Bewirtschaftung verzichtet würde. Eine solche Lösung
wäre allerdings für die Billerbecker Innenstadt (betroffen sind der Markt, die
Bahnhofstraße, Kurze Straße und Schmiedestraße) keine Option.
Die Lösung
soll so aussehen, dass die verkehrsberuhigten Bereiche in verkehrsberuhigte
Geschäftsbereiche umgewandelt werden. Diese würden sich dann als Tempo-10-Zonen
darstellen und würden eine Bewirtschaftung der Parkplätze ermöglichen. Die
ausgearbeitete Entwurfsplanung könnte unverändert weiterverfolgt werden.
Über die
Ergänzung des Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes soll in einer der nächsten
Sitzungen des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses beraten werden.
i.
A.
Gerd
Mollenhauer Marion Dirks
Fachbereichsleiter Bürgermeisterin
Bezug: Rat vom 2. Febr. 2014, TOP 2 ö. S., Stadtentwicklungs- und Bauausschuss vom 15. Mai 2014, TOP 2 ö. S., Rat vom 22. Mai 2014, TOP 8 ö. S., Stadtentwicklungs- und Bauausschuss vom 2. Sept. 2014, TOP 2 ö. S., Rat vom 30. Sept. 2014, TOP 7 ö. S.
Anlagen:
Das überarbeitete Städtebauliche Entwicklungskonzept ist im Ratsinfosystem abrufbar.