hier: Vorstellung einer weiteren geplanten Erweiterung des Sportparks
Zu einer Befreiung von den festgesetzten Baugrenzen zur Erweiterung des Gaststättenbereiches und der Schießanlage wird in der beantragten Form nach § 31 Abs. 2 BauGB das Einvernehmen erteilt.
Beschlussvorschlag für den Rat:
Die Verwaltung wird beauftragt, die 4. Änderung des Bebauungsplanes „Sportzentrum Helker Berg“ entsprechend der Ausführungen vorzubereiten. Inhalt wird neben der Erweiterung der Anlage Richtung Westen und Norden auch eine neue Zufahrt Richtung K 30 sein.
Sachverhalt:
Nach dem Bau des neuen Spielfeldes liegt nun ein Bauantrag zur Erweiterung der Gaststätte sowie der Schießanlage (Gebäudeteile 8 - 10, gemäß Lageplan) vor. Beide Gebäudeteile ragen über die Baugrenze. Die Grundzüge der Planung werden durch die Überschreitung nicht beeinträchtigt. Eine Vorbildwirkung auf ähnliche Bauvorhaben kann ebenfalls nicht abgeleitet werden. Insofern wird vorgeschlagen, zu dem Bauvorhaben das Einvernehmen zu erteilen. In der 4. Änderung des Bebauungsplanes können die Baugrenzen dann entsprechend erweitert werden.
Im beigefügten Lageplan ist
zudem die perspektivische Weiterentwicklung des Sportparks dargestellt. Neben
der bereits vorgestellten Erweiterung der Tennishalle um ein Spielfeld sind
Erweiterungen im Aufenthaltsbereich „Tennis“ und ein Gymnastikraum geplant.
Maßgebliche Änderung ist die geplante neue Zufahrt direkt auf die K 30 (Helker
Berg). Die Überlegung einer solchen Zufahrt wurde durch den Betreiber an die
Verwaltung getragen. Hintergrund der Anfrage ist der Nutzungskonflikt zwischen dem PKW-Verkehr
und den Fußgängern und Radfahrern, die insbesondere im Sommer in großer Anzahl
die Zuwegung von der K 13 nutzen, um im Weiteren den Weg südlich des
Sportzentrums zu nehmen. Auch durch die Kinder des Tennisvereins wird der Weg
stark genutzt.
Mit Vertretern des Kreises hat hierzu ein
Ortstermin stattgefunden. Dort wurde deutlich, dass eine zusätzliche Zufahrt
auf die Kreisstraße nicht zugelassen werden könne, da das Grundstück
erschlossen sei und ansonsten ein Präzedenzfall geschaffen würde, wenn hier
eine zweite Zufahrt auf die Kreisstraße erlaubt würde. Die bestehende Zufahrt
würde dem Zweck entsprechend genügen.
Nach einiger Erörterung wurde überlegt, ob
es aufgrund der Nutzungskonflikte nicht sinnvoll sei, die alte Zufahrt zu
sperren und nur noch für Radfahrer und Fußgänger durchgängig zu machen. Dann
wäre die nördliche Zufahrt die einzige für den PKW- Verkehr.
Im Nachgang zum Gespräch wurde zunächst ein
Gutachter beauftragt, zu prüfen, ob durch eine neue Zufahrt im Wall die
Immissionsrichtwerte an den nächstgelegenen Wohnhäusern eingehalten werden
können. Voraussichtlich ist eine Erhöhung des Walls in einem Teilstück auf 3,50
m notwendig. Eine Verlagerung der Einfahrt ist nicht möglich.
Dem Antragsteller wurde deutlich gemacht, dass diese Zufahrt mit
erheblichen Kosten verbunden sei, die von der Stadt nicht getragen werden können.
Zudem müsse ein Ingenieurbüro beauftragt werden, eine Planung zu erstellen.
Dabei sei zu bedenken, dass die Zufahrt so ausgebaut werden müsse, wie die zum
Sportzentrum. Das bedeutet, dass neben den einzuhaltenden Sichtdreiecken auch
eine Querungshilfe mit Linksabbiegespur erforderlich ist. Es ist davon
auszugehen, dass Radfahrer und Fußgänger, welche von Osten kommen und zum
Sportpark oder zu den Tennisplätzen wollen, ebenfalls die neue Zufahrt nutzen
würden.
Verwaltungsseitig ist auszuführen, dass die neue Planung grundsätzlich
begrüßt wird. Eine neue Zufahrt würde eine direkte Verkehrsführung ermöglichen
und den Sportpark präsenter in den Blick rücken. Dabei sind jedoch die Belange
der Verkehrssicherheit und des Immissionsschutzes besonders zu berücksichtigen.
Daher wird vorgeschlagen, an dem Entwurf weiter zu arbeiten. Hierzu wird der
Antragsteller ein geeignetes Ingenieurbüro beauftragen, die neue Zufahrt zu
planen. Auch bei der Anordnung der Stellplätze und Gebäudeteile können sich im
Rahmen der weiteren Ausarbeitung noch Änderungen ergeben.
Die Grundstücksangelegenheiten werden voraussichtlich in der nächsten
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses beraten.
Verwaltungsseitig wird zudem vorgeschlagen, dass die Änderung des
Bebauungsplanes durch die Verwaltung vorgenommen wird. Die Planungskosten für
die neue Zufahrt übernimmt der Antragsteller. Bezüglich der Ausführung der
Baumaßnahme wird zudem ein städtebaulicher Vertrag notwendig, der parallel
erarbeitet wird.
i. A. i.
A.
Michaela Besecke Gerd
Mollenhauer Marion
Dirks
Sachbearbeiterin Fachbereichsleiter Bürgermeisterin
Bezug: Sitzung des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses vom 31.01.2013, TOP 1 ö.S. und des Rates vom 5.02.2013, TOP 7 ö.S.
Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten: 500,- €
Anlagen:
Lageplan