Betreff
12. Änderung des Bebauungsplanes "Sanierungsgebiet I a Südteil"
hier: Aufstellungsbeschluss und Durchführung der Beteiligungsverfahren
Vorlage
FBPB/1012/2015
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                    Beschlussvorschlag für den Rat:

1.     Für das Plangebiet, welches einen Teil des Bebauungsplangebietes „Sanierungsgebiet I a Südteil “ umfasst, wird die Aufstellung der 12. Änderung des Bebauungsplanes „Sanierungsgebiet I a Südteil“ beschlossen. Der Änderungsbereich liegt südlich des Rathauses und umfasst die Grundstücke Gemarkung Billerbeck-Stadt, Flur 3, Flurstücke 738-740, 745, 770 und 771.

2.     Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

3.     Die Änderung wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch  (BauGB) durchgeführt. Nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 3 BauGB wird auf die Umweltprüfung und den Umweltbericht verzichtet.

4.     Auf eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB wird gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB verzichtet.

5.     Der Entwurf der 12. Änderung des Bebauungsplanes „Sanierungsgebiet I a Südteil“ und der Entwurf der Begründung werden gebilligt.

6.     Nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 BauGB wird die Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt und die berührten Träger öffentlicher Belange werden nach § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt.

 

 


Sachverhalt:

 

Entsprechend des Auftrages in o. g. Sitzung wurde für den im Bebauungsplan abgegrenzten Bereich ein Bebauungsplanentwurf gefertigt. Versehentlich war in der letzten Sitzungsvorlage die 11. Änderung des Bebauungsplanes als Titel aufgenommen worden. Die 11. Änderung gibt es jedoch bereits (Gestaltungsfestsetzungen bzgl. Werbeanlagen auf dem Edeka-Grundstück), daher ist die jetzige Änderung die 12. Änderung.

 

Bereits in o. g. Sitzung wurde die Planung vorgestellt. Das Gebäude für eine Erweiterung der Einzelhandelsnutzung (z. B. Drogeriemarkt) soll Richtung Edeka erweitert werden und den Eingang zum Rathausparkplatz erhalten. Zudem ist der zukünftige öffentliche Platz als Verbindung des Edeka-Marktes mit dem geplanten Anbau zur Ansiedlung eines Drogeriemarktes Inhalt der Bebauungsplanänderung, da dieser Bereich zukünftig als unbebaubare öffentliche Verkehrsfläche festgesetzt werden soll.

 

Der Planentwurf ist im Ratsinfosystem angehängt, ebenso der Entwurf der Begründungen. Der Planentwurf wird in der Sitzung vorgestellt.

Als Bebauungsplan der Innenentwicklung kann das beschleunigte Verfahren nach § 13a BauGB gewählt werden. Im Rahmen der Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB wird den Bürgerinnen und Bürgern Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Parallel wird die Beteiligung der berührten Träger öffentlicher Belange durchgeführt.

 

i. A.                                                     i. A.

 

Michaela Besecke                            Gerd Mollenhauer                             Marion Dirks

Sachbearbeiterin                              Fachbereichsleiter                            Bürgermeisterin

 

 


Bezug:     Sitzung des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses vom 03.04.2014, TOP 3 ö.S. und des Rates vom 10.04.2014, TOP 3 ö.S.

 

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                                              100,-

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                               09010/54310000

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                     

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag:                                                                                 


 


Anlagen:

Auszug aus dem Bebauungsplanentwurf

Entwurf der Begründung