hier: Aufstellungsbeschluss und Durchführung der Beteiligungsverfahren
1.
Für das
Plangebiet, welches einen Teil des Bebauungsplangebietes „Sanierungsgebiet I a
Südteil “ umfasst, wird die Aufstellung der 12. Änderung des Bebauungsplanes „Sanierungsgebiet
I a Südteil“ beschlossen. Der Änderungsbereich liegt südlich des Rathauses und umfasst
die Grundstücke Gemarkung Billerbeck-Stadt, Flur 3, Flurstücke 738-740, 745,
770 und 771.
2.
Der
Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
3.
Die
Änderung wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt. Nach § 13a Abs. 2 Nr. 1
BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 3 BauGB wird auf die Umweltprüfung und den
Umweltbericht verzichtet.
4.
Auf eine
frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB wird gem. § 13a
Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB verzichtet.
5.
Der
Entwurf der 12. Änderung des Bebauungsplanes „Sanierungsgebiet I a Südteil“ und
der Entwurf der Begründung werden gebilligt.
6.
Nach §
13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 BauGB wird die
Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt und die berührten Träger
öffentlicher Belange werden nach § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt.
Sachverhalt:
Entsprechend des Auftrages in o. g. Sitzung wurde für den im Bebauungsplan abgegrenzten Bereich ein Bebauungsplanentwurf gefertigt. Versehentlich war in der letzten Sitzungsvorlage die 11. Änderung des Bebauungsplanes als Titel aufgenommen worden. Die 11. Änderung gibt es jedoch bereits (Gestaltungsfestsetzungen bzgl. Werbeanlagen auf dem Edeka-Grundstück), daher ist die jetzige Änderung die 12. Änderung.
Bereits in o. g. Sitzung wurde die Planung vorgestellt. Das Gebäude für eine Erweiterung der Einzelhandelsnutzung (z. B. Drogeriemarkt) soll Richtung Edeka erweitert werden und den Eingang zum Rathausparkplatz erhalten. Zudem ist der zukünftige öffentliche Platz als Verbindung des Edeka-Marktes mit dem geplanten Anbau zur Ansiedlung eines Drogeriemarktes Inhalt der Bebauungsplanänderung, da dieser Bereich zukünftig als unbebaubare öffentliche Verkehrsfläche festgesetzt werden soll.
Der Planentwurf
ist im Ratsinfosystem angehängt, ebenso der Entwurf der Begründungen. Der
Planentwurf wird in der Sitzung vorgestellt.
Als
Bebauungsplan der Innenentwicklung kann das beschleunigte Verfahren nach § 13a
BauGB gewählt werden. Im Rahmen der Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB wird den
Bürgerinnen und Bürgern Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Parallel wird
die Beteiligung der berührten Träger öffentlicher Belange durchgeführt.
i. A. i.
A.
Michaela Besecke Gerd
Mollenhauer Marion
Dirks
Sachbearbeiterin Fachbereichsleiter Bürgermeisterin
Bezug: Sitzung des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses vom 03.04.2014, TOP 3 ö.S. und des Rates vom 10.04.2014, TOP 3 ö.S.
Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten: 100,-
Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.: 09010/54310000
Anlagen:
Auszug aus dem Bebauungsplanentwurf
Entwurf der Begründung