Betreff
Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 8 Wohneinheiten und eines Einzelhauses
hier: gemeindliches Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB
Vorlage
FBPB/1015/2015
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                  Beschlussvorschlag für den Rat:

 

  1. Zu dem geplanten Mehrfamilienhaus wird das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB erteilt.
  2. Eine zusätzliche Bebauung mit einem Ein- oder Zweifamilienhaus im nordöstlichen Grundstücksteil wird befürwortet.

Sachverhalt:

 

Das Gebäude „Richtengraben 12“ soll abgebrochen und durch ein Mehrfamilienhaus und ein Einzelhaus ersetzt werden. Zu dem Mehrfamilienhaus liegt nunmehr ein konkreter Bauantrag vor. Das Grundstück soll jedoch geteilt und im nordöstlichen Teil noch ein Einzelhaus errichtet werden. Dies soll auch ohne vorliegenden Antrag mit beraten werden.

 

Für den Planbereich gibt es keinen Bebauungsplan. Im Jahre 2008 waren alle Grundstückseigentümer im Bereich zwischen dem Gelände der Supermärkte, der Darfelder Straße, der Bahnhofstraße und dem Richtengraben eingeladen worden, um zu erörtern, ob ein Bebauungsplan aufgestellt werden soll, um weitere Hinterlandbebauung zu ermöglichen. Im Zusammenhang mit einer notwendigen Gesamtkonzeption, insbesondere zur Erschließung der Grundstücke, wurde von der überwiegenden Zahl der Anlieger deutlich gemacht, dass sie eine Überplanung des Gebietes nicht wünschen. Insofern beurteilt sich das Grundstück heute nach § 34 BauGB.

 

Das geplante Mehrfamilienhaus fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung und auch nach der Platzierung des Baukörpers in die Umgebungsbebauung ein. Nach neuerer Rechtsprechung zum § 34 BauGB wird der Kreis der zu berücksichtigten Gebäude heute weiter gezogen. Zwar ist das direkt neben dem geplanten Baukörper stehende Gebäude erheblich niedriger. Im Straßenverlauf und an der Bahnhofstraße stehen jedoch ähnlich hohe (bzw. höhere) Gebäude. Eine Abwicklung ist beigefügt und zeigt, dass sich auf der gegenüberliegenden Straßenseite ein Gebäude mit gleicher Traufhöhe und ein Gebäude mit gleicher Firsthöhe befinden.

 

Nach Ansicht der Verwaltung ist das Grundstück ideal zu Verwirklichung eines Mehrfamilienhauses Richtung Richtengraben. Das Gebäude wirkt zwar im direkten Vergleich mit dem Nachbarhaus relativ hoch. Dieses Gebäude ist jedoch im Vergleich mit den anderen der Umgebung niedrig.

Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

 

Der hintere Grundstücksteil soll ebenfalls bebaut werden. Hier ist ein Ein- oder Zweifamilienhaus geplant. Auch diese Bebauung muss sich der Umgebungsbebauung anpassen, ein Planentwurf liegt noch nicht vor.

Verwaltungsseitig wird eine Bebauung als unproblematisch eingestuft. Bei konkreter Antragstellung würde eine erneute Beratung nur für notwendig erachtet, sofern in der Höhenentwicklung städtebauliche Probleme gesehen werden.

 

 

i. A.                                                     i. A.

 

Michaela Besecke                           Gerd Mollenhauer                           Marion Dirks

Sachbearbeiterin                             Fachbereichsleiter                           Bürgermeisterin

 

 


Bezug:     

 

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                                             

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                      

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag:                                                                             


 


Anlagen:

Lageplan

Abwicklung

Perspektive