Sachverhalt:
Die vorhandene Verrohrung der Straßenentwässerung im Bereich zwischen L 577 – Reithalle Hamern – Verlängerung der Straße Zu den Alstätten ist aufgrund massiver baulicher Schäden abgängig. Dies wurde dem Betriebsausschuss bereits mitgeteilt und die vorzunehmenden Baumaßnahmen zur Herstellung eines ordnungsgemäßen Regenwasserkanals wurden in den Wirtschaftsplan 2015 eingestellt.
Die betroffenen Anlieger wurden zu einer Anliegerversammlung am Mittwoch den 18.03.2015 eingeladen und über die vorliegenden Schäden an der vorhandenen Verrohrung, die vorzunehmen Baumaßnahme und die Beitrags- und Gebührenkonsequenzen informiert. Das Ergebnis ist der anliegenden Niederschrift zu entnehmen. Diese liegt auch allen eingeladenen Anliegern vor.
Im Ergebnis bleibt festzuhalten, dass die vorliegende Verrohrung eine dauerhafte Niederschlagsentwässerung sowohl der Straße als auch der privaten Anlieger nicht gewährleisten kann und eine erstmalige Herstellung eines Regenwasserkanals angezeigt ist. Hierbei ist auch zu berücksichtigen, dass eine deutliche Verbesserung der Entwässerung der Straße durch Anlegen zusätzlicher Straßeneinläufe erfolgen wird.
Rainer Hein Marion Dirks
Betriebsleiter Bürgermeisterin