Betreff
Umgang mit Verschattungen von Photovoltaikanlagen durch städt. Bäume
Vorlage
FBPB/1034/2015
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                  Beschlussvorschlag für den Rat:

 

Bei einer Konkurrenz zwischen Bäumen und Photovoltaikanlagen wird wie folgt verfahren:

Gesunde Bäume, die zum Zeitpunkt der Errichtung einer Photovoltaikanlage vorhanden sind, werden erhalten. Allenfalls geringe Rückschnitte werden zugelassen.

Werden Bäume nach Installation einer Photovoltaikanlage gepflanzt, gewährleistet die Stadt, dass seitens der städt. Bäume kein Schatten auf die Photovoltaikanlage fällt.


Sachverhalt:

 

Bei der Gestaltung des Straßenraumes haben Bäume aufgrund ihrer gestalterischen Wirkung eine zentrale Bedeutung. Sie sind ein attraktives städtebauliches Element und erhöhen die Qualität des Wohn- und Lebensraumes in der Stadt. Dabei haben sie sehr unterschiedliche Funktionen. Sie bieten wertvollen Lebensraum für Tiere, sind Sauerstoffspender, fungieren als Staubfilter und werden z. T. im Bereich des Lärmschutzes eingesetzt.

 

Neben den vielen positiven Eigenschaften der Straßenbäume gibt es auch konkurrierende Interessen. Es häufen sich derzeit Anliegerbeschwerden insofern, dass aufgrund der Beschattung ihrer Häuser durch die Straßenbäume die Lichtverhältnisse verändert werden und es dadurch zu Beeinträchtigungen von Photovoltaikanlagen kommt.

 

Einige Anlieger legen selbst Hand an und kürzen die städtischen Bäume. Andere erbitten oder fordern das Zurückschneiden oder die Beseitigung von Bäumen.

 

Es ist zu überlegen, ob der regenerativen Erzeugung von Strom der Vorrang vor der Baumerhaltung eingeräumt werden soll.

 

In Einzelfällen ist es sicherlich möglich, einen Baum auch zu beschneiden. Wenn er jedoch in seiner freien Entwicklung beeinträchtigt wird und z. B. die Krone insgesamt gekürzt werden soll und das dann regelmäßig, kann die Entscheidung nur für oder gegen den Baum insgesamt getroffen werden.

 

Verwaltungsseitig wird die Auffassung vertreten, dass gesunde Bäume, die zum Zeitpunkt der Installation einer Photovoltaikanlage schon standen, auch Bestandsschutz genießen sollten und der Eigentümer einer Photovoltaikanlage dieses hinnehmen muss. Hat die Stadt dagegen nach Installation der Photovoltaikanlage einen Baum gepflanzt, dann müsste auch die Stadt tätig werden, wenn eine Beschattung eintritt. Dann müsste der Baum ggf. durch einen kleineren Baum ersetzt werden.

 

 

i.      A.                                            i. A.

 

 

 

Holger Dettmann                             Gerd Mollenhauer                           Marion Dirks

Sachbearbeiter                                 Fachbereichsleiter                           Bürgermeisterin

 


Bezug:     

 

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                                             

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                      

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag: