Betreff
Antrag gem. § 24 GO NW des NABU und des BUND vom 10. Februar 2014
hier: Erstellung eines Maßnahmenkataloges auf dem Gebiet der Stadt Billerbeck
Vorlage
FBPB/1035/2015
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                  Beschlussvorschlag für den Rat:

Die aufgeführten Maßnahmen werden zur Kenntnis genommen.


Sachverhalt:

 

Im Rahmen der Beratung über den Antrag des NABU und des BUND vom 10.02.2014 wurde beschlossen, dass die Stadt Billerbeck Maßnahmen ergreifen soll, um die Parklandschaft und Artenvielfalt zu erhalten. Dieses soll im Rahmen des NKF festgehalten und im Rahmen der Möglichkeiten in Billerbeck auch gelebt werden. Ein Maßnahmenkatalog sollte aufgestellt werden.

 

Das Thema wurde nicht nur vom NABU und dem BUND aufgegriffen. Auch auf Kreisebene wurden inzwischen zwei größere Besprechungstermine durchgeführt, um auf das Thema aufmerksam zu machen und die Verwaltungen, die Landwirtschaft und weitere Teilnehmer zu sensibilisieren.

 

In Billerbeck wurden im Hinblick auf die Erhöhung der Artenvielfalt bereits mehrere Maßnahmen angegangen:

 

 

Gemeindeeigene Flächen; Grünflächen

Die Stadt Billerbeck ist im Hinblick auf städt. Grünflächen gut aufgestellt. Abgesehen von wenigen Flächen mit einem parkähnlichen Charakter werden alle anderen Rasenflächen, die in der Pflege des örtlichen Bauhofs stehen, nur zwei- max. dreimal im Jahr geschnitten. Von daher gibt es wenige öffentliche kurzgeschorene Rasenflächen. Eine weitere Verringerung der Rasenschnitte wäre im Stadtbereich für viele Anlieger eher eine Zunahme der Verwahrlosung der Rasenflächen als eine naturgerechtere Pflege zu erkennen.

 

Im Außenbereich werden die Bankette entlang der Wege nur einmal im Jahr geschnitten. Durch den milden Winter und den feuchten und warmen Frühling und Sommer und der daraus resultierenden sehr starken Vegetationsperiode ist in diesem Jahr aus Verkehrssicherheitsgründen ein zusätzlicher Pflegeeinsatz notwendig geworden. Hierzu werden im nächsten Jahr im Sinne der Antragsteller nur die Sichtdreiecke und dann am Ende der Wachstumsperiode die gesamten Bankette geschnitten.  Anschließend wird geprüft, ob ein Schnitt wirtschaftlich sinnvoll und ausreichend ist. Das Schneiden alle zwei Jahre wird auf Grund von Überwucherungen von eingelagerten Fremdkörpern im Bankettbereich und damit verbundenen Maschinenschäden wenig sinnvoll erachtet.

Als problematisch muss angesehen werden, dass bei einem einmaligen Schnitt das Mähgut auf der Schnittfläche verbleibt. Dieses führt zu einer Überdüngung und einem vermehrten Brennnesselwuchs. Es müssten daher Geräte angeschafft werden, die das Mähgut aufnehmen können, möglichst ohne zusätzlichen Personalaufwand.

 

 

Bäume, Hecken und Obstwiesen

Auch hier weist die Stadt Billerbeck auch historisch begründet einen hohen Stand auf. Ca. 1.000 Obstbäume an kommunalen Straßen und Wegen werden jährlich gepflegt, alte Bäume durch neue ersetzt.

Die Heckenpflege wird durch den Bauhof außerhalb der Vegetationsperiode und in den letzten Jahren vermehrt auch durch externe Firmen schwerpunktmäßig durchgeführt, um die Heckenstrukturen  gegenüber der zunehmenden Verholzung zu stärken. Obstwiesen in kommunalem Eigentum werden höchstens zwei- bis dreimal im Jahr geschnitten.

 

 

Wegerand- und Uferstreifen

An einigen Stellen wurden die Anlieger bereits auf die Einhaltung der Grenzen hingewiesen, um die städt. Wegerandstreifen aus der intensiven landwirtschaftlichen Nutzung zurückzunehmen.

Im geringen Maße bestehen mit Anliegern Bewirtschaftungsverträge für Wegerandstreifen gegen eine geringe Ausgleichzahlung der Nutzer.

 

Zu erwähnen ist, dass insbes. im Bereich der Bauerschaft Gerleve bereits in den 90er Jahren Verträge mit Anliegern geschlossen wurden, die diesen die Nutzung von Streifen aus den überbreiten Wegeflächen gestatten. Im Gegenzuge wurden entsprechende Flächen an geeigneten Stellen seitens der Anlieger für die Anpflanzung von Hecken zur Verfügung gestellt.

 

 

Hausgärten

 

Eine rechtliche Grundlage hierfür bietet sich nicht. Die Vorgaben der Verwaltung für die Gestaltung der hauseigenen Gärten der Privatanlieger können nur durch Bauplanungsrecht erfolgen und sind nur mit erheblichem Aufwand zu kontrollieren und durchzusetzen. Über Vorgaben zu den Vorgärten hinaus werden keine realistischen Möglichkeiten der Einflussnahme gesehen. Die Garten- und Blumenfreunde bieten durch Vorträge und den Blumenschmuckwettbewerb Hilfestellungen für die Privateigentümer.

 

 

Weiterbildung

 

An der Erhöhung der Artenvielfalt muss weiter gearbeitet werden. Es darf jedoch nicht verkannt werden, dass diesem Ziel, andere Belange entgegenstehen können. So wurde bereits durch die Busunternehmen auf die Sicherheit des Schulbusverkehrs hingewiesen. Ein Ausweichen bei Gegenverkehr in nicht geschnittene Bankettbereiche wird als problematisch angesehen, wenn nicht erkannt werden kann, ob die Bankette überhaupt befahrbar ist. Die Wege müssen dem landwirtschaftlichen Verkehr zur Verfügung stehen und auch ein ausreichendes Lichtraumprofil aufweisen. Das Stadtbild soll ansprechend und sauber wirken.

 

Verwaltungsseitig wurde Kontakt zum LANUV aufgenommen. Es wurde abgestimmt, dass von dort ein Mitarbeiter nach Billerbeck kommt, um mit den zuständigen Bauhof- und Verwaltungsmitarbeitern über die Bedeutung unterschiedlicher Maßnahmen zur Erhöhung der Artenvielfalt und den täglichen Umgang mit den Flächen zu diskutieren und Ratschläge zu geben. Wichtig ist hierbei zu erfahren und zu erkennen, welche Flächengestaltungen welchen ökologischen Wert aufweisen.

 

i.      A.                                            i. A.

 

 

 

Holger Dettmann                       Gerd Mollenhauer                           Marion Dirks

Sachbearbeiter                           Fachbereichsleiter                           Bürgermeisterin

 

 

 


Bezug:      Sitzung des Bezirksausschusses und des Ausschusses für Umwelt-,

                   Denkmal- und Feuerwehrangelegenheiten vom 18.09.2014, TOP 2 ö. S.

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                                             

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                      

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag: