Sachverhalt:
In der o.g. Sitzung wurde von Herrn Dr. Meyring nach einer Möglichkeit
zur weiteren Nutzung der Papiertonne o.ä. zur Sammlung von Kunststoffen
nachgefragt.
Hierzu haben sich die Berichterstatter der CDU/CSU- und
SPD-Bundestagsfraktion und das Bundesumweltministerium zwischenzeitlich auf
Eckpunkte für ein modernes Wertstoffgesetz verständigt, auf dessen Grundlage in
den nächsten Monaten ein Referentenentwurf erarbeitet werden soll. Die
Eckpunkte belassen es bei einer Verantwortung der Systembetreiber für die
Sammlung gebrauchter Verkaufsverpackungen und Produkte.
Die Produktverantwortung der Hersteller und Vertreiber wird auf
stoffgleiche Nichtverpackungen aus Kunststoff, Metall und Verbunden
ausgeweitet.
In welcher Form das Wertstoffgesetz letztendlich verabschiedet wird,
bleibt daher offen.
Die Stadt Billerbeck als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger kommt
jedoch heute bereits der separaten Sammlung von gemischten Hartkunststoffen aus
Haushalt und Garten nach. Hierzu wurde auf dem gemeinsam betriebenen
Wertstoffhof eine Mulde nur für die Sammlung und Wiederverwertung von
Kunststoffen aufgestellt.
Nach der ersten Abfuhr der Duotonne (Altpapier/Altkleider) bei den beteiligten Kommunen im Kreis Coesfeld lagen die Systemkosten (Abfuhren, Umladung der Sammelmengen, Erstellung der Flyer, Beschaffung der Sammelsäcke und Entsorgung der Sortierreste) um ein vielfaches höher als die Erlöse. Zwei der Modellkommunen wünschen bereits jetzt keine zweite Abfuhr mehr. Insofern zeichnet sich ab, dass als Ergebnis des Versuches von einer kreisweiten Einführung des Modells als Dauerlösung abgesehen wird.
i. A.
Marion
Lammers Marion
Dirks
Fachbereichsleiterin Bürgermeisterin
Bezug: Sitzung des Ausschusses für Umwelt-, Denkmal- und
Feuerwehrangelegenheiten vom 26.02.2015, TOP 7.1 ö. S.