Betreff
12. Änderung des Bebauungsplanes "Sanierungsgebiet Ia Südteil"
hier: Ergebnis der Offenlage und Satzungsbeschluss
Vorlage
FBPB/1041/2015
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                  Beschlussvorschlag für den Rat:

1.         Gem. § 8 Abs. 2 BauGB wird festgestellt, dass die 12. Änderung des Bebauungsplanes „Sanierungsgebiet Ia Südteil“ aus dem Flächennutzungsplan entwickelt worden ist.

3.         Der Rat der Stadt Billerbeck beschließt aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie der §§ 7 und 41 GO NRW unter Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange nach § 1 Abs. 7 BauGB die 12. Änderung des Bebauungsplanes  „Sanierungsgebiet Ia Südteil“ als Satzung.

4.         Gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ist ortsüblich bekannt zu machen, dass die 12. Änderung des Bebauungsplanes „Sanierungsgebiet Ia Südteil“ beschlossen worden ist.

 

Rechtsgrundlagen sind:

           Das Baugesetzbuch (BauGB) in der Neufassung vom 23. September 2004 (BGBl I S. 2414) in der zurzeit geltenden Fassung

           Die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023) in der zurzeit geltenden Fassung

           Die Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) vom 1. März 2000 (GV NRW S. 256/SGV NRW 232) in der zurzeit geltenden Fassung

 


Sachverhalt:

 

Entsprechend der Beschlüsse in der o. g. Sitzung wurde die Offenlage vom 22. Juni  2015 bis zum 21. Juli 2015 (einschließlich) durchgeführt. Parallel fand die Beteiligung der betroffenen Träger öffentlicher Belange statt.

 

Weder von öffentlicher, noch von privater Seite sind Anregungen oder Bedenken vorgetragen worden. Es sind jedoch Stellungnahmen mit Hinweisen eingegangen.

 

Der LWL-Archäologie für Westfalen weist darauf hin, dass die Bebauungsplanänderung den mittelalterlichen Ortskern von Billerbeck betrifft, der sich auf dem Grund zweier Höfe, des bischöflichen Amtshofes und des domkapitularischen Hofes Deckening, zwischen der Pfarrkriche St. Johannes und der Ludgerikapelle entwickelt hat. 1302 erhielt Billerbeck stadtähnliche Rechte, die 1435 erweitert wurden, und wurde mit einer Wall-Graben-Befestigung umschlossen. Längs der Langen Straße, der Münsterstraße sowie der Kurzen Straße und ihrer Verlängerung, der Schmiedestraße, entstand eine dichte Bürgerhausbebauung, die sich auch im Bereich der Planänderung auf dem ältesten maßstäblichen Grundriss, der Urkatasterkarte von 1821/23, nachweisen lässt.

 

Da es sich um einen Anbau an die bereits vorhandene und zur Kurzen Straße ausgerichtete Bebauung handele, sei mit den Überresten von Nebengebäuden zu rechnen. Weiterhin dürfe der Anbau den frühneuzeitlichen Standort des Hofes Deckening tangieren, ein Umstand, der ebenfalls Befunde und Funde seit dem 16. Jahrhundert möglich sein lässt.

Um Aufschluss zu erhalten über die rückwärtige Bebauung des Grundstückes sowie über die Überreste des Hofes Deckening werde gebeten, bei Bodeneingriffen das Referat Mittelalter- und Neuzeitarchäologie zwei Wochen vor Baubeginn zu benachrichtigen, damit eine baubegleitende Untersuchung eingeplant werden könne.

 

Der Kreis Coesfeld nimmt wie folgt Stellung:

 

Die Erhöhung der Verkaufsfläche und die Orientierung zum Lebensmittelvollsortimenter führen zu einer Erhöhung der Fahrzeugwechselraten auf den Parkplätzen. Der Planungsinhalt der vorliegenden Bebauungsplanänderung lasse aus den Belangen des Immissionsschutzes eine planungsrechtliche Umsetzbarkeit erkennen. Es werde jedoch schon jetzt darauf hingewiesen, dass die Einhaltung der Lärmimmissionswerte gemäß TA Lärm an den nächstgelegenen schutzwürdigen Nutzungen durch eine lärmtechnische Berechnung auf der Grundlage der konkreten Vorhabenplanung nachzuweisen sei.

Unter Abwägung aller privaten und öffentlichen Belange unter- und gegeneinander wird verwaltungsseitig vorgeschlagen, die 12. Änderung des Bebauungsplanes „Sanierungsgebiet Ia Südteil“ als Satzung zu beschließen.

 

Die Untere Bodenschutzbehörde weist darauf hin, dass sich angrenzend zu der markierten Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung das ehemalige Betriebsgelände der Fa. Suwelack (Altlastenkennung: 175-Bi13) befände. In den Jahren 1992/1993 sei auf dem Gelände eine Gefährdungsabschätzung durchgeführt worden. Aufgrund der Analyseergebnisse wäre in Anlehnung an die seinerzeit beabsichtigte Nutzung des Plangebietes PAK belastetes Material ausgekoffert und Verunreinigungen mit Kohlenwasserstoffen gesichert worden.

 

Da nunmehr angrenzend zur Altlastenfläche Abbrucharbeiten durchgeführt werden sollen und nicht auszuschließen sei, dass kleinräumig nicht bekannte Boden und/oder Grundwasserverunreinigungen angetroffen werden, wird gebeten, die Untere Bodenschutzbehörde beim Baugenehmigungsverfahren zu beteiligen.

 

Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, die Hinweise zur Kenntnis zu nehmen und im nachgelagerten Genehmigungsverfahren zu berücksichtigen. Unter Abwägung aller privaten und öffentlichen Belange unter- und gegeneinander wird verwaltungsseitig vorgeschlagen, die 12. Änderung des Bebauungsplanes „Sanierungsgebiet Ia Südteil“ als Satzung zu beschließen.

 

 

i. A.                                                     i. A.

 

 

 

Michaela Besecke                           gez. Gerd Mollenhauer                   Marion Dirks

Sachbearbeiterin                             Fachbereichsleiter                           Bürgermeisterin

 

 


Bezug:      Sitzung des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses am 07.05.2015, TOP 3 ö. S. und des Rates am 21.05.2015, TOP 19 ö. S.

 

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                                           -,-- €

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                      

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag: