hier: Aufstellungsbeschluss und Beschluss zur Offenlage
1.
Für das
Plangebiet, welches einen Teil des Bebauungsplangebietes „Sandbreide/Josefstraße“
umfasst, wird die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Sandbreide/Josefstraße“
beschlossen. Der Änderungsbereich liegt östlich des Stadtzentrums Billerbeck
und umfasst die Grundstücke Gemarkung Billerbeck-Stadt, Flur 15, Flurstücke 60,
61, 108, 109 und 166.
2.
Der
Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
3.
Die
Änderung wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt. Nach § 13a Abs. 2 Nr. 1
BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 3 BauGB wird auf die Umweltprüfung und den
Umweltbericht verzichtet.
4.
Der
Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Sandbreide/Josefstraße“ und der
Entwurf der Begründung werden gebilligt.
5.
Nach §
13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 BauGB wird die
Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt und den berührten Behörden und den
berührten Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB Gelegenheit zur
Stellungnahme gegeben.
Sachverhalt:
Entsprechend des Auftrages
in o. g. Sitzung wurde ein städtebaulicher Vertrag geschlossen, welcher unter
anderem die Anlage von 1,5 Stellplätzen pro Wohneinheit zum Inhalt hat. Zudem
wurde ein Bebauungsplanentwurf erarbeitet, der auch Höhenbeschränkungen bezogen
auf Normalhöhennull enthält.
Der Planentwurf
ist im Ratsinfosystem angehängt, ebenso der Entwurf der Begründung.
Für
die Bebauungsplanänderung mit Zielsetzung einer Innenentwicklung kann das
beschleunigte Verfahren nach § 13a BauGB gewählt werden. Im Rahmen der
Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB wird den Bürgerinnen und Bürgern noch einmal Gelegenheit
zur Stellungnahme gegeben. Parallel wird die Beteiligung der berührten Träger
öffentlicher Belange durchgeführt.
i. A. i.
A.
Michaela Besecke gez.
Gerd Mollenhauer Marion
Dirks
Sachbearbeiterin Fachbereichsleiter Bürgermeisterin
Bezug: Sitzung des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses am 17.03.2015, TOP 2 ö. S. und des Rates am 26.03.2015, TOP 6 ö. S.
Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten: -,-- €
Anlagen:
Entwurf der Bebauungsplanänderung (nur Ratsinfosystem)
Entwurf der Begründung (nur Ratsinfosystem)