Betreff
6. Änderung des Bebauungsplanes "Industriegebiet Hamern"
hier: Aufstellungsbeschluss und Beschluss zur Offenlage
Vorlage
FBPB/1045/2015
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                  Beschlussvorschlag für den Rat:

 

1.     Für das Plangebiet, welches einen Teil des Bebauungsplangebietes „Industriegebiet Hamern“ umfasst, wird die Aufstellung der 6. Änderung des Bebauungsplanes „Industriegebiet Hamern“ beschlossen.

Der Änderungsbereich umfasst Teile der Grundstücke Gemarkung Billerbeck-Kirchspiel, Flur 39, Flurstücke 6, 7, 195, 196 und 236. Der Geltungsbereich wird wie folgt begrenzt:

    nach Nordosten durch die südwestliche Grenze der Raiffeisenstraße

    auf der Höhe des beginnenden Wendehammers (gegenüberliegender Grenzpunkt: Schnittpunkt Flurstücke 206, 207 und 229) 35 Meter im rechten Winkel nach Südwesten laufend

    im Südwesten durch eine 35 Meter Parallele, gemessen von der südwestlichen Grenze der Raiffeisenstraße

    im Nordwesten durch die südöstliche Grenze des Weges (Gemarkung Billerbeck-Kirchspiel, Flur 40, Flurstück 161

2.     Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

3.     Die Änderung wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch  (BauGB) durchgeführt. Gem. § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen. Nach § 13 Abs. 3 BauGB wird auf die Umweltprüfung und den Umweltbericht verzichtet.

4.     Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Sandbreide/Josefstraße“ und der Entwurf der Begründung werden gebilligt.

5.     Nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 BauGB wird die Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt und die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden nach § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt.

 


Sachverhalt:

 

Entsprechend des Auftrages in o. g. Sitzung wurde ein Bebauungsplanentwurf erarbeitet, um im Änderungsbereich die Errichtung eines dreigeschossigen Bürogebäudes zu ermöglichen. Die zulässige Gebäudehöhe soll nicht verändert werden.

 

Der Planentwurf ist im Ratsinfosystem angehängt, ebenso der Entwurf der Begründungen.

Die Planänderung soll im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt werden, da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden. Im Rahmen der Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB wird den Bürgerinnen und Bürgern Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Parallel wird die Beteiligung der berührten Träger öffentlicher Belange durchgeführt.

 

i. A.                                                     i. A.

 

Michaela Besecke                           gez. Gerd Mollenhauer                   Marion Dirks

Sachbearbeiterin                             Fachbereichsleiter                           Bürgermeisterin

 

 

 


Bezug:      Sitzung des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses am 17.03.2015, TOP 3 ö. S. und des Rates am 26.03.2015, TOP 7 ö. S.

 

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                                           -,-- €

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                      

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag:                                                                             


 


Anlagen:

Entwurf der Bebauungsplanänderung und Darstellung des Geltungsbereiches

Entwurf der Begründung (nur im Ratsinfosystem)