Betreff
Abwasserbeseitigung der MedSkin Solution Dr. Suwelack AG
hier: Vereinbarung über die Einleitung von Abwasser in die öffentliche Abwasseranlage der Stadt Billerbeck
Vorlage
AB/0177/2015
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                    Beschlussvorschlag für den Rat:

Die anliegende Vereinbarung über die Einleitung von Abwasser in die öffentliche Abwasseranlage der Stadt Billerbeck wird beschlossen.


Sachverhalt:

 

In den Verhandlungen mit der MedSkin Solution Dr. Suwelack AG, kurz MDS genannt, wurden aus der Sicht der Betriebsleitung folgende Verhandlungsergebnisse entsprechend der anliegenden Vereinbarung als öffentlich rechtlicher Vertrag erzielt bzw. ist folgender Sachverhalt zu berücksichtigen:

 

Zusätzliche Frachten/Mengen der MDS

 

Das anfallende Produktionsabwasser wurde im Rahmen eines provisorischen Mengenausgleiches aufgefangen, ein Mehrtagesausgleich durchgeführt und regelmäßig beprobt. Die aus der Beprobung festgestellten Mengen und Frachten wurden ermittelt. Weiterhin wurden Berechnungen hinsichtlich der noch aufzubauenden Energiezentrale vorgenommen und die daraus abfließende Abwassermenge (als mineralisiertes Wasser) berechnet. Im Rahmen einer Mischrechnung wurden die sich daraus ergebenden Frachten und Mengen ermittelt. Diese Frachten und Mengen wurden mittels der für die Kläranlage Billerbeck aufgebauten Simulation (SIMBA) berücksichtigt mit folgendem Ergebnis:

 

 

-          CSB:

Es ergibt sich eine um rd. 3-5 mg/l erhöhte Ablaufkonzentration für CSB.

-          N ges.

Keine Erhöhung der N. Ablaufwerte.

 

 

 

-          P ges.

Unwesentliche Erhöhung von 0,0 - 0,1 mg/l.

 

Die zusätzlichen Mengen und Frachten lassen sich mit der vorhandenen Kapazität der Kläranlage behandeln.

-          Schlammbehandlung:

 

Aufgrund der zusätzlichen Schmutzfrachten und damit auftretenden Schlammmengen ist die Voreindickung des ÜS- Schlamm zu erweitern. Die Kapazität des Faulturms ist ausreichend. Ggf. ist die Kapazität der Verstromung des Faulgases zu erweitern (BHKW). Dies „rechnet“ sich jedoch über die erhöhte Faulgasmenge.

 

 

 

Vorbehandlungsanlage

 

Aufgrund der Säuren/Laugenkonzentrationen des Abwassers der MDS ist ein Mengenausgleich und eine Neutralisation der Abwässer vorzunehmen. Ebenso ist aufgrund der Rückstände im Abwasser eine Flotation zur Entfernung der Eiweiße und Fette nötig. Die dafür notwendige Vorbehandlungsanlage wird seitens der MDS auf deren Betriebsgelände errichtet, selbst betrieben und durch den Abwasserbetrieb der Stadt Billerbeck überwacht. Die notwendige Genehmigung dieser Anlage ist zuständigkeitshalber durch die Untere Wasserbehörde gemäß § 58 (2) LWG vorzunehmen.

 

Seitens des Abwasserbetriebes kann die Überwachung der Auslaufwerte aus der Vorbehandlungsanlage vorgenommen werden und im Havariefall ist der Eingriff möglich.

 

Beiträge und Gebühren

 

Die Beiträge und Gebühren werden streng nach vorliegender gültiger Beitrags- und Gebührensatzung festgesetzt. Jeglicher Gebühren- oder Beitragsverzicht ist ausgeschlossen. Die MDS betreibt zur Ableitung des Schmutzwassers bis zur Kläranlage selbst und auf eigene Kosten eine Druckrohrleitung und nimmt insofern lediglich die Kläranlage und nicht das städtische Kanalnetz in Anspruch. Demzufolge ist die festzusetzende Einleitungsgebühr zur Benutzung der Kläranlage anzupassen und die entsprechenden Regelungen sind hinsichtlich des § 8 einschließlich Anlage 2 der Vereinbarung über die Einleitung von Abwasser in die öffentliche Abwasseranlage der Stadt Billerbeck vorgenommen worden.

 

Ableitung mit Niederschlagswasser und Schmutzwasser; Druckrohrleitung oder Freigefälleleitung bis zum öffentlichen System

 

Wie bereits oben ausgeführt, wird das Sozialabwasser und Produktionsabwasser mittels Pumpe über eine Druckrohrleitung bis in den Einleitungsbereich der Kläranlage durch die MDS eingeleitet.

 

Das Niederschlagswasser wird über eine durch die MDS hergestellte Grundstücksanschlussleitung (ggf. im Freigefälle, ansonsten mittels Druckrohrleitung) an den Regenwasserkanal IG Hamern angebunden. Die vorhandene Kanalisationsanlage, als auch die Regenklärung/Regenrückhaltung sind bemessungstechnisch berücksichtigt und insofern sind keine Erweiterungen der vorhandenen Behandlungsanlagen nötig.

 

Auswirkungen auf die Kostenstruktur/Gebührenfestsetzung

 

Aufgrund der zu erwartenden höheren Schlammmengen der Kläranlage der Stadt Billerbeck werden erhöhte Entsorgungskosten in der Höhe von ca. 10.000,00 € pro Jahr erwartet. Weiterhin werden für Abschreibungen und Verzinsung der Erneuerung der Schlammvoreindickung ca. 10.000,00 € bis 15.000,00 € pro Jahr an Kosten anfallen. Hierbei entfällt mit der Vorbehandlung der Schlammmengen durch die zusätzliche Einleitung der MDS jedoch lediglich ein Kostenanteil von 10 % bis max. 20 %, somit max. 3.000,00 € p.a. Dem gegenüber entstehen zu erwartende Gebühreneinnahmen für Schmutzwasser in der Größenordnung von rund 100.000,00 € und eine jährliche Niederschlagswassergebühr in Höhe von rund 7.000,00 €. Voraussichtlich werden sich damit die Gebührensätze für Schmutzwasser um 0,10 € bis 0,15 € pro Kubikmeter reduzieren und der Gebührensatz für Niederschlagswasser um rund 0,01 € vermindern.

 

Seitens des Abwasserbetriebes ist noch zu prüfen, ob und inwieweit mit der Erhöhung der Faulgasmenge auch eine Anpassung des Blockheizkraftwerkes wirtschaftlich ist. Hierbei wird auch zu berücksichtigen sein, ob und inwiefern und in welcher Größenordnung das in der Vorbehandlungsanlage der MDS anfallende Flotat als Co-Vorgärung im Faulturm der Kläranlage der Stadt Billerbeck benutzt werden kann, um zusätzliche Faulgasmengen zu erzeugen, die wiederum bei der Verstromung zusätzliche Strommengen produzieren. Dies wird im Jahr 2016 geprüft und das Ergebnis hierzu dem Betriebsausschuss vorgelegt. Zukünftige Investitionen in diesem Bereich orientieren sich jedoch ausschließlich an der Wirtschaftlichkeit.

 

Abschließend ist noch der zeitliche Rahmen aufzuzeigen. Nach entsprechenden Beschlüssen des Rates der Stadt Billerbeck kann anliegender Vertrag abgeschlossen werden, sodass die Durchführung der notwendigen Bauarbeiten der MDS zur Verlegung der Abwasserleitung und zur Errichtung der Vorbehandlungsanlage vorgenommen werden könnte. Spätestens zum 31.12.2016 soll der Anschluss mit Niederschlagswasser an den Regenwasserkanal und mit Schmutzwasser zur Kläranlage der Stadt Billerbeck hergestellt sein.

 

 

 

 

Rainer Hein                                                                Marion Dirks

Betriebsleiter                                                             Bürgermeisterin


Bezug:     Sitzung des Betriebsausschuss vom 25.11.2014, TOP 1 n. ö. S.

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                                                 

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                       

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                     

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag:                                                                                 


 


Anlagen:

 

-          Stellungnahme Frank Even (BPIU) vom 07.05.2015

-          Vereinbarung über die Einleitung von Abwasser in die öffentliche Abwasseranlage der Stadt Billerbeck

-          Ausführungsplan (Anlage 1 der Vereinbarung)

-          Grundlagen der Berechnung der Schmutzwassergebühr (Anlage 2 der Vereinbarung)