hier: Beschluss einer Geschäftsordnung
Sachverhalt:
In mehreren
Sitzungen wurde darüber beraten, für die Stadt Billerbeck ein Gestaltungshandbuch
zu erstellen und einen Gestaltungsbeirat einzurichten.
Die Mittel
für die Erstellung des Gestaltungshandbuches nebst Gestaltungssatzung sind
inzwischen bewilligt worden, sodass bei mehreren geeigneten Büros die
Leistungen angefragt werden können.
Als Grundlage
für die Einrichtung eines Gestaltungsbeirates soll eine Geschäftsordnung
beschlossen werden.
Verwaltungsseitig
wurde der Entwurf einer Geschäftsordnung gefertigt. Dieser basiert auf den
Empfehlungen des Bundes Deutscher Architekten.
Aus Sicht der
Verwaltung könnte der Gestaltungsbeirat aus drei Mitgliedern bestehen. Es ist
unter Ziff. 2 vorgesehen, dass auch jeweils ein Vertreter der im Rat der Stadt
Billerbeck vertretenen Fraktionen, die Bürgermeisterin/der Bürgermeister und
bei Bedarf Mitarbeiter der Verwaltung teilnehmen können.
Die Aufgaben
der Geschäftsstelle könnte die Verwaltung, Fachbereich Planen und Bauen,
übernehmen. Diese Aufgabe umfasst insbesondere die Einladungen und die Fertigung
von Protokollen.
Über die
Besetzung des Gestaltungsbeirates ist in nichtöffentlicher Sitzung zu beraten.
i. A.
gez. Gerd
Mollenhauer Marion
Dirks
Fachbereichsleiter Bürgermeisterin
Bezug: Stadtentwicklungs- und Bauausschuss vom 4. Dez. 2014, TOP 2 ö. S.
Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten: jährlich ca. 4.000,- Euro
Finanzierung durch Mittel bei Produktkonto: 09010.52910000
Anlagen:
Entwurf einer Geschäftsordnung für den Gestaltungsbeirat der Stadt Billerbeck