Betreff
Zuteilung der Entwürfe der Gesamtabschlüsse der Jahre 2012 und 2013 gemäß § 116 GO NRW i. V. m. § 96 GO NRW
Vorlage
FBF/0280/2015
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:

 

Die Entwürfe der Gesamtabschlüsse der Jahre 2012 und 2013 einschließlich Anlagen werden dem Rechnungsprüfungsausschuss zugeleitet, sobald die Entwürfe von der Kämmerin aufgestellt und durch die Bürgermeisterin bestätigt wurden. Den Ratsmitgliedern werden die Entwürfe der Gesamtabschlüsse 2012 und 2013 zugleich auf dem Postweg zugeleitet.


Sachverhalt:

 

Auf der Grundlage des § 116 GO NRW muss die Stadt Billerbeck nach den Grundsätzen des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF), beginnend mit dem Jahr 2010, einen Gesamtabschluss (sogenannter Konzernabschluss) aufstellen. In dem Gesamtabschluss werden der Kernhaushalt, der Abwasserbetrieb der Stadt Billerbeck, die GIWo mbH und die Netzgesellschaft Billerbeck einbezogen. Nachdem nunmehr die Stadt Billerbeck mit ihren Jahresabschlüssen nach NKF auf dem Laufenden ist, ist die Nachholung der Gesamtabschlüsse erforderlich.

 

Mit den Arbeiten zu den oben genannten Gesamtabschlüssen wurde begonnen, so dass nach Fertigstellung die Entwürfe von der Kämmerin als aufgestellt und von der Bürgermeisterin als bestätigt unterschrieben werden können. Um auch hinsichtlich des Gesamtabschlusses zügig auf den aktuellen Stand zu kommen, soll bereits jetzt über die Verweisung der Gesamtabschlüsse 2012 und 2013 an den Rechnungsprüfungsausschuss entschieden werden entsprechend dem oben genannten Beschlussvorschlag.

 

i. A.

 

 

 

Marion Lammers                                                      Marion Dirks

Kämmerin                                                                  Bürgermeisterin