Sachverhalt:
Anschließend an den Sachstandsbericht in diesem Ausschuss vom 9.12.2014
und den diversen Mitteilungen in den Ausschüssen im laufenden Jahr hat sich
auch in Billerbeck die Flüchtlingssituation gravierend in Bezug auf die
Aufnahmezahlen entwickelt. Bisher hat sich die Rechtslage zur Zuweisung nicht
geändert. Nach wie vor ist die Kommune nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz
verpflichtet, zugewiesenen Asylbewerbern eine Unterkunft zur Verfügung zu
stellen. Gleiches trifft weiterhin auch auf die sogenannten Folgeantragsteller
und Neugeborenen zu. Insoweit kann auf die Ausführungen in der Sitzungsvorlage
vom 9.12.2014 verwiesen werden.
Lediglich die Zuweisungspraxis bei Neufällen hat sich von einer Woche
Vorlaufzeit auf rund 3 Arbeitstage reduziert.
So wurden noch Anfang Dezember 2014 insgesamt 50 Flüchtlinge in 3
Unterkünften betreut. Seitdem hat sich die Zahl der zu betreuenden
Asylsuchenden rasant auf insgesamt 124 Menschen erhöht.
Stand Anfang Dez. 2014 |
50 Personen |
Neuzuweisungen |
+ 70 Personen |
Folgeantragsteller |
+
14 Personen |
Geburt |
+ 1 Person |
Freiwillige
Ausreise / Abschiebung |
./. 11 Personen |
Stand 09.09.2015 |
124 Personen |
Die Unterbringung erfolgt dabei nunmehr in den 5 städtischen
Gemeinschaftsunterkünften, die mittlerweile ergänzt werden durch einige private
Mietobjekte.
Während in den vergangenen Jahren die Neuzuweisungen annähernd den
Ausreisezahlen entsprochen haben, besteht hier mittlerweile ein deutliches Ungleichgewicht.
Bereits im Jahr 2014 zeichnete sich ab, dass die Zuweisungen zunehmen, während
die Zahl der Beendigung von Asylfällen abnehmen. Diese Diskrepanz hat sich im
Jahr 2015 noch deutlich verstärkt, so dass inzwischen ein erheblicher Druck auf
den Kommunen und damit auch auf der Stadt Billerbeck liegt. Besonders
problematisch ist dabei weiterhin, dass nach wie vor keine verlässlichen
Zuweisungszahlen genannt werden können, die eine perspektivische Planung
ermöglichen. Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit werden wir auch in
der nächsten Zukunft noch weitere Asylbewerber aufnehmen. Hierauf versuchen wir
uns in enger Zusammenarbeit mit den Ehrenamtlichen einzustellen. Aus diesem
Grunde gilt weiterhin die Aussage, dass noch angemessene und finanzierbare
Unterbringungsmöglichkeiten benötigt werden, mit dem Ziel der dezentralen
Verteilung auf das gesamte Stadtgebiet.
Unser Hauptaugenmerk lag bisher und auch weiterhin sicherlich in der
Versorgung mit angemessenen und menschenwürdigen Wohnraum, der Erstausstattung
und der laufenden Versorgung der Flüchtlinge mit den Dingen des täglichen
Lebens. Auch eine soziale Betreuung wurde durchgeführt, wobei die Stadt
Billerbeck tatkräftig unterstützt wurde durch das Sozialbüro „Rat & Hilfe“
der Pfarrcaritas und den Initiativkreis „Hiergeblieben“ der Evangelischen
Kirchengemeinde. Darüber hinaus gibt es in Billerbeck viele ehrenamtliche und
freiwillige Helfer, die sich in die Flüchtlingsarbeit einbringen möchten. Damit
alle Aktivitäten noch besser gebündelt werden können und die Hilfe passgenau
dort ankommt, wo sie notwendig ist, wird sich in Kürze ein Netzwerk gründen.
Da davon auszugehen ist, dass immer mehr Kriegsflüchtlinge längerfristig
und vielleicht sogar dauerhaft in Billerbeck wohnen werden, wird die soziale
Betreuung und Integration einen immer größeren Stellenwert in der täglichen
Arbeit einnehmen. Schon aus diesem Grunde ist eine enge Zusammenarbeit und
Vernetzung mit dem Ehrenamt notwendig. Ebenso von erheblicher Bedeutung ist die
Begleitung durch den Alltag und die weitergehende soziale Betreuung zum
Beispiel durch die Vermittlung der deutschen Sprache. Durch einige
Gesetzesänderungen ist es zudem inzwischen grundsätzlich darstellbar, dass den
Flüchtlingen unter bestimmten Bedingungen der Zugang zum Arbeitsmarkt
ermöglicht werden kann, was wiederum zu einer Entlastung des sozialen Haushalts
führen würde. Auch hier und bei vielen weiteren Ansatzpunkten, die im Folgenden
stichpunktartig aufgeführt werden, sind die Arbeiten zu intensivieren.
a)
Willkommen in Billerbeck
- Bei Erstaufnahme / Wiederaufnahme Transferabsprache und
Begleitung vom Fachbereich Soziales in die Unterkunft
- Begrüßung und Zuweisung in die Unterkunft im Übergangsheim; erste Kontaktaufnahme mit Mitbewohnern, Absprachen im Übergangsheim, Hausordnung, Küchen- und Badbenutzung, wirtschaftlicher Umgang mit Energie
- Willkommen
in der neuen Lebensumgebung:
-
Einkaufsmöglichkeiten, Banken, Ärzte, öffentlicher Nahverkehr …
-
Vermittlung in Arbeit
-
Vermittlung in Sprachkurse, Schule, Kindergarten, OGS
-
Soziale Integration (Vereine, kulturelles Leben, Bildung und - Teilhabeleistungen
- Mittler
bei Konfliktsituationen in der Unterkunft, zu Nachbarschaften und dem Umfeld,
Förderung interkulturelles Verständnis
b)
Persönliche Hilfen
-
Bei
individuellen Problemlagen aus den Bereichen Gesundheit und psychosozialen
Problemen Erstgespräche und Vermittlung zum Fachbereich Soziales, ggfl.
Unterstützung und Begleitung zum Arzt
-
Mithilfe
bei Umbelegungen in der Gemeinschaftsunterkunft
/
Unterstützung
bei der Wohnungssuche
-
Unterstützung
bei Anträgen
-
evtl.
Begleitung bei aufenthaltsbeendenden Maßnahmen
c)
Ehrenamt
-
Unterstützung
der Flüchtlingsinitiativen und ehrenamtlichen Arbeit
- Aufbau eines ehrenamtlichen Netzwerkes
- Konzeptentwicklung für Freizeit- und Tagesstruktur der
Flüchtlinge z.B. durch Unterstützung bei der Integration in
Ehrenamt und Vereine.
Mit dem derzeitigen Personal sind diese zusätzlichen Aufgaben und der
Aufgabenzuwachs aufgrund der gestiegenen Zuweisungszahlen nicht zu bewältigen. Darüber
hinaus ist eine zunehmende pädagogische Unterstützung erforderlich. In den
vergangenen Monaten hat sich ebenfalls gezeigt, dass nicht nur die Vernetzung
auf Stadtebene wichtig ist. Synergieeffekte können zudem auch erzielt werden,
wenn eine Vernetzung zu Nachbarkommunen und freien überörtlichen Trägern
erfolgt, die bisher auch schon in der Flüchtlingshilfe tätig sind.
Aus diesem Grunde wird dem Ausschuss in nichtöffentlicher Sitzung
vorgeschlagen, hauptamtliche Arbeitsstunden an einen freien Träger zu vergeben
i. A. i. V.
Martin Struffert Gerd Mollenhauer
Fachbereichsleiter Allgemeiner Vertreter