Betreff
Aktuelle Flüchtlingssituation in Billerbeck
Vorlage
FBS/0039/2015
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                  Beschlussvorschlag für den Rat:

 

Der Sachstandsbericht wird zur Kenntnis genommen.


Sachverhalt:

 

Anschließend an den Sachstandsbericht in diesem Ausschuss vom 9.12.2014 und den diversen Mitteilungen in den Ausschüssen im laufenden Jahr hat sich auch in Billerbeck die Flüchtlingssituation gravierend in Bezug auf die Aufnahmezahlen entwickelt. Bisher hat sich die Rechtslage zur Zuweisung nicht geändert. Nach wie vor ist die Kommune nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz verpflichtet, zugewiesenen Asylbewerbern eine Unterkunft zur Verfügung zu stellen. Gleiches trifft weiterhin auch auf die sogenannten Folgeantragsteller und Neugeborenen zu. Insoweit kann auf die Ausführungen in der Sitzungsvorlage vom 9.12.2014 verwiesen werden.

Lediglich die Zuweisungspraxis bei Neufällen hat sich von einer Woche Vorlaufzeit auf rund 3 Arbeitstage reduziert.

 

So wurden noch Anfang Dezember 2014 insgesamt 50 Flüchtlinge in 3 Unterkünften betreut. Seitdem hat sich die Zahl der zu betreuenden Asylsuchenden rasant auf insgesamt 124 Menschen erhöht.

 

Stand Anfang Dez. 2014

50 Personen

Neuzuweisungen

                        + 70 Personen

Folgeantragsteller

   + 14 Personen

Geburt

                    +   1 Person

Freiwillige Ausreise / Abschiebung

./. 11 Personen

Stand 09.09.2015

124 Personen

 

Die Unterbringung erfolgt dabei nunmehr in den 5 städtischen Gemeinschaftsunterkünften, die mittlerweile ergänzt werden durch einige private Mietobjekte.

 

Während in den vergangenen Jahren die Neuzuweisungen annähernd den Ausreisezahlen entsprochen haben, besteht hier mittlerweile ein deutliches Ungleichgewicht. Bereits im Jahr 2014 zeichnete sich ab, dass die Zuweisungen zunehmen, während die Zahl der Beendigung von Asylfällen abnehmen. Diese Diskrepanz hat sich im Jahr 2015 noch deutlich verstärkt, so dass inzwischen ein erheblicher Druck auf den Kommunen und damit auch auf der Stadt Billerbeck liegt. Besonders problematisch ist dabei weiterhin, dass nach wie vor keine verlässlichen Zuweisungszahlen genannt werden können, die eine perspektivische Planung ermöglichen. Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit werden wir auch in der nächsten Zukunft noch weitere Asylbewerber aufnehmen. Hierauf versuchen wir uns in enger Zusammenarbeit mit den Ehrenamtlichen einzustellen. Aus diesem Grunde gilt weiterhin die Aussage, dass noch angemessene und finanzierbare Unterbringungsmöglichkeiten benötigt werden, mit dem Ziel der dezentralen Verteilung auf das gesamte Stadtgebiet. 

 

Unser Hauptaugenmerk lag bisher und auch weiterhin sicherlich in der Versorgung mit angemessenen und menschenwürdigen Wohnraum, der Erstausstattung und der laufenden Versorgung der Flüchtlinge mit den Dingen des täglichen Lebens. Auch eine soziale Betreuung wurde durchgeführt, wobei die Stadt Billerbeck tatkräftig unterstützt wurde durch das Sozialbüro „Rat & Hilfe“ der Pfarrcaritas und den Initiativkreis „Hiergeblieben“ der Evangelischen Kirchengemeinde. Darüber hinaus gibt es in Billerbeck viele ehrenamtliche und freiwillige Helfer, die sich in die Flüchtlingsarbeit einbringen möchten. Damit alle Aktivitäten noch besser gebündelt werden können und die Hilfe passgenau dort ankommt, wo sie notwendig ist, wird sich in Kürze ein Netzwerk gründen.

Da davon auszugehen ist, dass immer mehr Kriegsflüchtlinge längerfristig und vielleicht sogar dauerhaft in Billerbeck wohnen werden, wird die soziale Betreuung und Integration einen immer größeren Stellenwert in der täglichen Arbeit einnehmen. Schon aus diesem Grunde ist eine enge Zusammenarbeit und Vernetzung mit dem Ehrenamt notwendig. Ebenso von erheblicher Bedeutung ist die Begleitung durch den Alltag und die weitergehende soziale Betreuung zum Beispiel durch die Vermittlung der deutschen Sprache. Durch einige Gesetzesänderungen ist es zudem inzwischen grundsätzlich darstellbar, dass den Flüchtlingen unter bestimmten Bedingungen der Zugang zum Arbeitsmarkt ermöglicht werden kann, was wiederum zu einer Entlastung des sozialen Haushalts führen würde. Auch hier und bei vielen weiteren Ansatzpunkten, die im Folgenden stichpunktartig aufgeführt werden, sind die Arbeiten zu intensivieren.

 

a)        Willkommen in Billerbeck

          -    Bei Erstaufnahme / Wiederaufnahme Transferabsprache und Begleitung vom                        Fachbereich Soziales in die Unterkunft

          -    Begrüßung und Zuweisung in die Unterkunft im Übergangsheim; erste                                    Kontaktaufnahme mit Mitbewohnern, Absprachen im Übergangsheim,                                           Hausordnung, Küchen- und Badbenutzung, wirtschaftlicher Umgang mit                           Energie

          -    Willkommen in der neuen Lebensumgebung:

              -  Einkaufsmöglichkeiten, Banken, Ärzte, öffentlicher Nahverkehr …

              -  Vermittlung in Arbeit

              -  Vermittlung in Sprachkurse, Schule, Kindergarten, OGS

              -  Soziale Integration (Vereine, kulturelles Leben, Bildung und                                                       -  Teilhabeleistungen

          -    Mittler bei Konfliktsituationen in der Unterkunft, zu Nachbarschaften und dem                        Umfeld, Förderung interkulturelles Verständnis

 

b)        Persönliche Hilfen

-     Bei individuellen Problemlagen aus den Bereichen Gesundheit und psychosozialen Problemen Erstgespräche und Vermittlung zum Fachbereich Soziales, ggfl. Unterstützung und Begleitung zum Arzt

-     Mithilfe bei Umbelegungen in der Gemeinschaftsunterkunft  /

Unterstützung bei der Wohnungssuche

-     Unterstützung bei Anträgen

-     evtl. Begleitung bei aufenthaltsbeendenden Maßnahmen

 

c)         Ehrenamt

-     Unterstützung der Flüchtlingsinitiativen und ehrenamtlichen Arbeit

          -    Aufbau eines ehrenamtlichen Netzwerkes

          -    Konzeptentwicklung für Freizeit- und Tagesstruktur der Flüchtlinge z.B. durch                        Unterstützung bei der Integration in Ehrenamt und Vereine.

 

Mit dem derzeitigen Personal sind diese zusätzlichen Aufgaben und der Aufgabenzuwachs aufgrund der gestiegenen Zuweisungszahlen nicht zu bewältigen. Darüber hinaus ist eine zunehmende pädagogische Unterstützung erforderlich. In den vergangenen Monaten hat sich ebenfalls gezeigt, dass nicht nur die Vernetzung auf Stadtebene wichtig ist. Synergieeffekte können zudem auch erzielt werden, wenn eine Vernetzung zu Nachbarkommunen und freien überörtlichen Trägern erfolgt, die bisher auch schon in der Flüchtlingshilfe tätig sind.

 

Aus diesem Grunde wird dem Ausschuss in nichtöffentlicher Sitzung vorgeschlagen, hauptamtliche Arbeitsstunden an einen freien Träger zu vergeben

 

 

i. A.                                                                                         i. V.

 

Martin Struffert                                                                     Gerd Mollenhauer

Fachbereichsleiter                                                               Allgemeiner Vertreter