Sachverhalt:
Am 27. September 2015 wurde die Stichwahl für die Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters durchgeführt.
Die Wahlniederschriften wurden gemäß § 61 Absatz 1 der Kommunalwahlordnung (KWahlO) vom Wahlleiter auf Vollständigkeit und Ordnungsmäßigkeit geprüft.
Anhand der geprüften Wahlniederschriften wurde das endgültige Wahlergebnis zusammengestellt.
Der Wahlausschuss stellt im Anschluss an die Prüfung nach § 61 Absatz 3 KWahlO das Wahlergebnis abschließend fest. Über die Feststellung wird eine Niederschrift nach Muster 26a der KWahlO gefertigt. Das festgestellte Ergebnis wird öffentlich bekannt gemacht. Ab dem Tage der Bekanntmachung läuft die 1-monatige Frist zur Erhebung von Einsprüchen gegen die Wahl.
Gerd Mollenhauer
Wahlleiter
Anlagen: