hier: Ergebnis der Offenlage und Beschluss
- Die Ausführungen des Kreises Coesfeld werden zur Kenntnis
genommen.
- Die 40. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Billerbeck –Wüllen
II- nebst Begründung mit Umweltbericht wird beschlossen.
- Die Genehmigung nach § 6 Abs. 1 BauGB ist bei der höheren
Verwaltungsbehörde einzuholen.
- Die Erteilung der Genehmigung ist gemäß § 6 Abs. 5 BauGB
ortsüblich bekannt zu machen.
Rechtsgrundlagen
sind:
·
Das Baugesetzbuch
(BauGB) in der Neufassung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) in der
zurzeit geltenden Fassung
·
Die
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14. Juli 1994 (GV
NRW S. 666/SGV NRW 2023) in der zurzeit geltenden Fassung
Sachverhalt:
Im Rahmen des o.
g. Planverfahrens fand die Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB vom 9. Oktober 2015
bis zum 9. November 2015 (einschließlich) statt.
Der Kreis Coesfeld weist aus
brandschutztechnischer Sicht darauf hin, dass der Planung zugestimmt werden
könne, sofern eine der zukünftigen Nutzung entsprechende ausreichende
Löschwasserversorgung und ausreichende Zufahrts- und Bewegungsflächen für
Fahrzeuge der Feuerwehr und des Rettungsdienstes vorgesehen werden. Die
Sicherstellung einer den örtlichen Verhältnissen angemessenen
Löschwasserversorgung sei gemäß § 1 FSHG Aufgabe der Gemeinde.
Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, die Stellungnahme zur
Kenntnis zu nehmen und sie im Bebauungsplan zu berücksichtigen.
Weitere
Stellungnahmen sind nicht eingegangen.
Verwaltungsseitig wird unter Abwägung aller privaten und öffentlichen
Belange unter- und gegeneinander vorgeschlagen, die Änderungen des
Flächennutzungsplanes zu beschließen. Die in der frühzeitigen
Öffentlichkeitsbeteiligung und Behördenbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen
sind in den unter Bezug genannten Sitzungen und den Niederschriften nachzulesen
und werden zum Bestandteil dieser Abwägung gemacht.
i. A. i.
A.
Michaela Besecke Gerd Mollenhauer Marion Dirks
Sachbearbeiterin Fachbereichsleiter Bürgermeisterin