Betreff
29. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Havixbeck -Darstellung von Konzentrationszonen für die Nutzung der Windenergie gemäß § 5 Abs. 2 b BauGB
hier: Abgabe einer Stellungnahme im Rahmen der Abstimmung mit den
benachbarten Gemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB
Vorlage
FBPB/1068/2015
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                  Beschlussvorschlag für den Rat:

Es werden keine Bedenken gegen die Planung erhoben.


Sachverhalt:

 

Der Rat der Gemeinde Havixbeck hat in seiner Sitzung am 24.09.2015 den Aufstellungsbeschluss für die 29. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Havixbeck gefasst. Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird die Planung auch mit den benachbarten Gemeinden abgestimmt.

 

Die Frist zur Stellungnahme endet am 12.11.2015. Aufgrund der Sitzungstermine wurde die Möglichkeit gegeben, die Stellungnahme bis zum 20.11.2015 abzugeben. Eine Vorberatung im Bezirksausschuss war aufgrund der Termine nicht möglich

 

Die Planunterlagen sind auf der Internetseite der Gemeinde Havixbeck einzusehen (www.havixbeck.de> Rathaus > Verwaltung > Bauleitplanung)

 

Es ist geplant, die Gebiete Poppenbeck, Natrup und Herkentrup als Konzentrationszonen für die Windenergienutzung darzustellen. Die Zone „Poppenbeck“ grenzt unmittelbar an Billerbeck (Bombeck/Langenhorst).

 

Die Ausweisung dieser Konzentrationszonen für die Windenergienutzung gemäß § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB hat zur Folge, dass die Errichtung von Windenergieanlagen gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB (privilegierte Nutzung der Windenergie) künftig im gesamten Gemeindegebiet Havixbeck außerhalb der ausgewiesenen Konzentrationszonen ausgeschlossen sein wird (Ausschlusswirkung der 29. Änderung des Flächennutzungsplanes).

 

Die Zone „Poppenbeck“ liegt im Geltungsbereich des mittlerweile rechtskräftigen Landschaftsplanes „Baumberge Nord“. Bezüglich der Windkraftanlagen enthält das Bauverbot eine Unberührtheitsklausel für die Errichtung von Windenergieanlagen einschließlich der hierfür erforderlichen Neben- und Erschließungsmaßnahmen innerhalb von Vorranggebieten gemäß Flächennutzungsplan.

 

Auf Billerbecker Seite sind angrenzend keine Planungen vorgesehen (z. B. Wohngebietsausweisungen), die durch die Planung der Konzentrationszonen unmöglich gemacht würden. Auch sonstige Planvorstellungen werden nach Auffassung der Verwaltung nicht durch die Planung gefährdet. Es sind dort keine für die städtebauliche Entwicklung erforderlichen Flächen für Erholungs- und Freizeiteinrichtungen vorgesehen. Nach der Rechtsprechung ist der allgemeine Wunsch nach Erhalt des freien Landschaftsbildes kein Gegenstand der Abstimmung. So wäre es nicht ausreichend, auf die allgemeinen negativen Folgen einer Beeinträchtigung der Landschaft für den Fremdenverkehr und den Erholungswert durch die Windkraftanlagen hinzuweisen. Durch die Planung sind auch keine Belange des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege auf Billerbecker Stadtgebiet betroffen.

 

Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, keine Bedenken gegen die Planung zu erheben.

 

 

i. A.                                                     i. A.

 

 

Michaela Besecke                           Gerd Mollenhauer                           Marion Dirks

Sachbearbeiterin                             Fachbereichsleiter                           Bürgermeisterin

 

 

 


Bezug:     

 

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                                           -,-- €

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                      

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag:                                                                             


 


Anlagen:

Vorentwurf des Sachlichen Teilflächennutzungsplanes „Windenergie“