hier: Antrag der katholischen Kirchen- und Propsteigemeinde St. Johannes und St. Ludgerus vom 26.03.2015
Beschlussvorschlag: Beschlussvorschlag für den Rat:
Die Verwaltung wird beauftragt, eine zusätzliche Vereinbarung für den Zeitraum 2016 und 2017 mit der katholischen Kirchen- und Propsteigemeinde St. Johannes und St. Ludgerus abzuschließen und die entsprechenden Mittel im Haushalt 2016 zu verplanen.
Sachverhalt:
Mit
Schreiben vom 26.3.2015 beantragt die Kath. Kirchen- und Propsteigemeinde St.
Johannes und St. Ludgerus eine Investitionskostenförderung und einen Zuschuss
zu den Betriebskosten.
Grundsätzlich
werden gemäß § 20 Abs. 1 Satz 2 Kinderbildungsgesetz (KiBiz) 12 Prozent der
Kosten der Kindergärten von der Kirche als Trägeranteil übernommen. Die übrigen
88 Prozent werden über das Land, die Kommunen und die Elternbeiträge
finanziert. Grundlage hierfür ist die Kindpauschale, die abhängig von
Gruppenform, Anzahl der Wochenstunden und Vorliegen einer Behinderung ist.
Diese Kindpauschale ist unabhängig von den tatsächlichen Personal- und
Sachkosten, sie steigt jährlich um 1,5 Prozent entsprechend § 19 Abs. 2 KiBiz.
Bei
den anderen Kindergartenträgern übernimmt die Stadt den Trägeranteil
vollständig, er liegt allerdings auf Grund der gesetzlichen Einstufung bei
-
einem anerkannten Träger der freien Jugendhilfe bei
9 Prozent
-
bei Elterninitiativen bei 4 Prozent
-
bei eigener Trägerschaft bei 21 Prozent.
Bei
der Berechnung der Pauschale an die Kath. Kirchen- und Propsteigemeinde St.
Johannes und St. Ludgerus wird pro 60 Katholiken mit Hauptwohnsitz in
Billerbeck ein Kindergartenplatz durch die Kirche finanziert (§ 1 der
Vereinbarung zwischen der Stadt Billerbeck und der Kath. Kirchengemeinde St.
Johann/St. Ludger, Billerbeck aus 2008).
Betrachtet
man das Kindergartenjahr 2015/2016 kommen in Billerbeck auf 8.142 Katholiken
135,70 Plätze aus der Grundversorgung (Nachweis durch jährlichen
Kindergarten-Bestandsnachweis). Es werden aber tatsächlich 223 Plätze zur
Verfügung gestellt. Somit werden 87,30 Zusatzplätze von der Kirche zur
Verfügung gestellt.
Lediglich
für diese 87,30 Zusatzplätze wird ein 12prozentiger Trägeranteil von der Stadt
Billerbeck gezahlt, dies entspricht einem Zuschuss von 78.448,87 € für alle
drei kath. Kindergärten.
In
einem Vorgespräch am 23.4.2015 wurde von einem jährlichen
Betriebskostenzuschuss von 185.000 € für alle Kindertageseinrichtungen (Kath.
Kirchengemeinde, der DRK Ortsverband, der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe
e.V. und die Kindergruppe Billerbeck e.V.) laut Haushaltsplan ausgegangen. Da
die 1,5 prozentige Erhöhung der Kindpauschale bei weitem nicht die tarifliche
Personalkostensteigerung und die Sachkosten deckt, wird von der Verwaltung eine
Erhöhung des freiwilligen Zuschusses in Betracht gezogen.
Der
Kindergartenträger hat geltend gemacht, dass die Rücklagen aufgebraucht seien
und die Kindpauschalen nicht mehr ausreichen, um die erforderliche personelle
Mindestbesetzuung zu finanzieren, erst recht nicht, um notwendige
Unterhaltungsmaßnahmen und Investitionen zu finanzieren. Konkret war für die
Kindertageseinrichtung St. Gerburgis eine Verbesserung der Akkustik geplant.
Diese
Argumentation ist nachvollziehbar, daher wurde der Katholischen Kirchengemeinde
seitens der Stadt zugesagt, das Ansinnen der weiteren Unterstützung
vorbehaltlich der Zustimmung des zuständigen Ausschusses im Haushalt 2016
einzuplanen.
Nach
den heute vorliegenden Berechnungen muss für das Haushaltsjahr 2015 ohnehin
schon aufgrund der bestehenden Verträge
mit einer Nachzahlung für alle Kindergärten von 17.000 € gerechnet werden, die
den Haushalt auch noch belasten werden.
Da
auf Länderebene zurzeit Überlegungen zu einem sogenannten Kita-Rettungspaket
laufen, schlägt die Verwaltung einen Zuschuss unter dem Vorbehalt der Rückzahlung
vor.
Aufgrund
des gemeinsamen Gespräches geht der Träger davon aus, dass mit 15.000 € je
Kindergarten die Aufgaben weiter erledigt werden können.
Ein
Zuschuss von 45.000 € (15.000 € je Kindergarten) pro Jahr könnte als
freiwilliger Zuschuss für das Haushaltsjahr 2016 und 2017 eingeplant werden
unter dem genannten Vorbehalt, dass bei einer rückwirkenden Zahlung des Landes
direkt an die Kindergärten oder einer rückwirkenden Änderung des KiBiz der
entsprechende Anteil an die Stadt Billerbeck erstattet wird. Weiterhin ist
dieser Zuschuss abhängig von der Haushaltslage der Stadt Billerbeck und wird
auf maximal zwei Jahre begrenzt.
i. A.
Marion Lammers Marion Dirks
Fachbereichsleiterin Bürgermeisterin
Anlagen:
Zusatzvereinbarung