Betreff
Abschluss einer Zusatzvereinbarung mit der katholischen Kirchen- und Propsteigemeinde St. Johannes und St. Ludgerus über Trägeranteile an den Betriebskosten der katholischen Kindergärten;
hier: Antrag der katholischen Kirchen- und Propsteigemeinde St. Johannes und St. Ludgerus vom 26.03.2015
Vorlage
FBF/0285/2015
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                  Beschlussvorschlag für den Rat:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, eine zusätzliche Vereinbarung für den Zeitraum 2016 und 2017 mit der katholischen Kirchen- und Propsteigemeinde St. Johannes und St. Ludgerus abzuschließen und die entsprechenden Mittel im Haushalt 2016 zu verplanen.


Sachverhalt:

 

Mit Schreiben vom 26.3.2015 beantragt die Kath. Kirchen- und Propsteigemeinde St. Johannes und St. Ludgerus eine Investitionskostenförderung und einen Zuschuss zu den Betriebskosten.

Grundsätzlich werden gemäß § 20 Abs. 1 Satz 2 Kinderbildungsgesetz (KiBiz) 12 Prozent der Kosten der Kindergärten von der Kirche als Trägeranteil übernommen. Die übrigen 88 Prozent werden über das Land, die Kommunen und die Elternbeiträge finanziert. Grundlage hierfür ist die Kindpauschale, die abhängig von Gruppenform, Anzahl der Wochenstunden und Vorliegen einer Behinderung ist. Diese Kindpauschale ist unabhängig von den tatsächlichen Personal- und Sachkosten, sie steigt jährlich um 1,5 Prozent entsprechend § 19 Abs. 2 KiBiz.

Bei den anderen Kindergartenträgern übernimmt die Stadt den Trägeranteil vollständig, er liegt allerdings auf Grund der gesetzlichen Einstufung bei

-       einem anerkannten Träger der freien Jugendhilfe bei 9 Prozent

-       bei Elterninitiativen bei 4 Prozent

-       bei eigener Trägerschaft bei 21 Prozent.

Bei der Berechnung der Pauschale an die Kath. Kirchen- und Propsteigemeinde St. Johannes und St. Ludgerus wird pro 60 Katholiken mit Hauptwohnsitz in Billerbeck ein Kindergartenplatz durch die Kirche finanziert (§ 1 der Vereinbarung zwischen der Stadt Billerbeck und der Kath. Kirchengemeinde St. Johann/St. Ludger, Billerbeck aus 2008).

Betrachtet man das Kindergartenjahr 2015/2016 kommen in Billerbeck auf 8.142 Katholiken 135,70 Plätze aus der Grundversorgung (Nachweis durch jährlichen Kindergarten-Bestandsnachweis). Es werden aber tatsächlich 223 Plätze zur Verfügung gestellt. Somit werden 87,30 Zusatzplätze von der Kirche zur Verfügung gestellt.

Lediglich für diese 87,30 Zusatzplätze wird ein 12prozentiger Trägeranteil von der Stadt Billerbeck gezahlt, dies entspricht einem Zuschuss von 78.448,87 € für alle drei kath. Kindergärten.

 

In einem Vorgespräch am 23.4.2015 wurde von einem jährlichen Betriebskostenzuschuss von 185.000 € für alle Kindertageseinrichtungen (Kath. Kirchengemeinde, der DRK Ortsverband, der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe e.V. und die Kindergruppe Billerbeck e.V.) laut Haushaltsplan ausgegangen. Da die 1,5 prozentige Erhöhung der Kindpauschale bei weitem nicht die tarifliche Personalkostensteigerung und die Sachkosten deckt, wird von der Verwaltung eine Erhöhung des freiwilligen Zuschusses in Betracht gezogen.

Der Kindergartenträger hat geltend gemacht, dass die Rücklagen aufgebraucht seien und die Kindpauschalen nicht mehr ausreichen, um die erforderliche personelle Mindestbesetzuung zu finanzieren, erst recht nicht, um notwendige Unterhaltungsmaßnahmen und Investitionen zu finanzieren. Konkret war für die Kindertageseinrichtung St. Gerburgis eine Verbesserung der Akkustik geplant.

Diese Argumentation ist nachvollziehbar, daher wurde der Katholischen Kirchengemeinde seitens der Stadt zugesagt, das Ansinnen der weiteren Unterstützung vorbehaltlich der Zustimmung des zuständigen Ausschusses im Haushalt 2016 einzuplanen.

Nach den heute vorliegenden Berechnungen muss für das Haushaltsjahr 2015 ohnehin schon  aufgrund der bestehenden Verträge mit einer Nachzahlung für alle Kindergärten von 17.000 € gerechnet werden, die den Haushalt auch noch belasten werden.

Da auf Länderebene zurzeit Überlegungen zu einem sogenannten Kita-Rettungspaket laufen, schlägt die Verwaltung einen Zuschuss unter dem Vorbehalt der Rückzahlung vor.

Aufgrund des gemeinsamen Gespräches geht der Träger davon aus, dass mit 15.000 € je Kindergarten die Aufgaben weiter erledigt werden können.

 

Ein Zuschuss von 45.000 € (15.000 € je Kindergarten) pro Jahr könnte als freiwilliger Zuschuss für das Haushaltsjahr 2016 und 2017 eingeplant werden unter dem genannten Vorbehalt, dass bei einer rückwirkenden Zahlung des Landes direkt an die Kindergärten oder einer rückwirkenden Änderung des KiBiz der entsprechende Anteil an die Stadt Billerbeck erstattet wird. Weiterhin ist dieser Zuschuss abhängig von der Haushaltslage der Stadt Billerbeck und wird auf maximal zwei Jahre begrenzt.

 

i. A.

 

 

 

 

Marion Lammers                                                      Marion Dirks

Fachbereichsleiterin                                               Bürgermeisterin


Anlagen:

Zusatzvereinbarung