Betreff
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen den Städten und Gemeinden im Kreis Coesfeld über gemeinsame Regelungen bei der Abfallsammlung und -beförderung;
hier: Besetzung des Beirates nach § 4 Abs. 1 der ÖRV
Vorlage
FBF/0286/2015
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                  Beschlussvorschlag für den Rat:

 

Auf der Grundlage des § 113 Abs. 2 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen in Verbindung mit § 4 der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen den Städten und Gemeinden des Kreises Coesfeld über gemeinsame Regelungen bei der Abfallsammlung und -beförderung werden die zu bestimmenden Beiratsmitglieder wie folgt bestellt:

 

1)    Frau Bürgermeisterin Marion Dirks wird als Beiratsmitglied bestätigt.

2)    Als das durch den Rat zu bestimmende Beiratsmitglied wird die zuständige Fachbereichsleiterin Frau Marion Lammers bestellt.

3)    Als Vertreterin zu 2) wird die Stellvertreterin, Frau Barbara Vormann, bestätigt.


Sachverhalt:

 

Insbesondere zur gemeinsamen Ausschreibung von Abfallsammlungs- und Abfallbeförderungsleistungen wurde im Jahr 2009 erneut eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen den Städten und Gemeinden im Kreis Coesfeld über gemeinsame Regelungen bei der Abfallsammlung und –beförderung (ÖRV) abgeschlossen. Auf Grund der in den Jahren 2009/2010 erfolgten Ausschreibung wurden die Abfallentsorgungsleistungen an den günstigsten Bieter für die Zeit vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2018 vergeben.

 

Vertragspartner gegenüber dem Entsorger ist nach außen die Stadt Lüdinghausen für alle Gemeinden des Kreises Coesfeld. Die rechtlichen Beziehungen zwischen den Gemeinden sind im Wesentlichen durch die öffentlich-rechtliche Vereinbarung geregelt.

 

In der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung ist vorgesehen, dass die beteiligten Gemeinden einen Beirat bilden, der die Stadt Lüdinghausen bei der Erreichung der Zielsetzung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung unterstützen soll. Nach Durchführung der Ausschreibung kommen hierfür nur noch gemeinsam zu klärende Streitigkeiten aus dem Vertrag in Betracht.

 

In den Beirat entsendet jede Gemeinde zwei Vertreter. Hierzu waren bisher Bürgermeisterin Marion Dirks, der Fachbereichsleiter Peter Melzner und als Vertreter für Peter Melzner die zuständige Sachbearbeiterin Barbara Vormann bestellt.

Aufgrund der personellen Veränderung ist die teilweise Neubesetzung des Beirates erforderlich. Verwaltungsseitig wird daher die Neubesetzung entsprechend dem Beschlussvorschlag vorgeschlagen.

 

Die Benennung der Beiratsmitglieder erfolgt auf Grundlage des § 113 Abs. 2 GO NRW. Danach entscheidet grundsätzlich der Rat, wer Vertreter der Gemeinde in den genannten Organen sein soll. Wenn mehr als ein Vertreter zu bestimmen ist, muss die Bürgermeisterin oder ein von ihm vorgeschlagener Beamter oder Angestellter der Gemeinde dazuzählen. Die zu wählenden Beiratsmitglieder können auf der Grundlage des § 50 GO NW durch offene Abstimmung vollzogen werden. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhält.

 

i. A.

 

 

 

 

Marion Lammers                              Marion Dirks

Fachbereichsleiterin                       Bürgermeisterin